* Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 339 „Landbank“, Akt.-Gesellsch. in Berlin, W. Behrenstr. 14–16. Gegründet: 27./7. 1895, handelsger. eingetr. 9./10. 1895. Letzte Statutänd. 10./4. 1900 u. 25./4. 1901. Zweck: a) Erwerb und Veräusserung von Liegenschaften im Deutschen Reiche für eigene und fremde Rechnung; b) landwirtschaftl. Betrieb sowie Errichtung und Betrieb von Anlagen jeglicher Art auf den erworbenen Liegenschaften oder deren Verpachtung; c) Bildung und Besiedelung von Rentengütern aus eigenen oder nicht eigenen Liegen- schaften; d) sonstiger Geschäftsbetrieb zur Förderung der landwirtschaftl. Interessen. Liegenschaften, welche ganz oder teilweise den Mitgliedern der Direktion oder des Aufsichtsrats der Ges. angehören, dürfen für die Ges. nicht erworben werden. Die Thätigkeit der Landbank findet ihre Hauptgrundlage in den preussischen Agrar- gesetzen, insbesondere in den Gesetzen vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891, welche neben dem Ansiedelungsgesetz vom 26. April 1886 bezwecken, dem anerkannten Bedürfnis der Vermehrung des mittleren und kleineren Bauernstandes und der Sesshaftmachung länd- licher Arbeiter, namentlich in den östlichen Provinzen, nachzukommen. Dabei ist die Landbank bedacht, die erworbenen Güter zweckmässig in der Weise aufzuteilen, dass auch selbständige Vorwerke und Restgüter an Käufer, welche einen Grundbesitz von mittlerer Grösse suchen, abgegeben werden können. Unter besonderen Verhältnissen findet der Verkauf eines Gutes im ganzen statt. Die Bank erwarb bis Ende 1901: 106 Güter in den Provinzen Brandenburg, Sachsen, Pommern, Posen, Ost- u. Westpreussen, Schlesien u. im Königreich Bayern mit einem Gesamtumfang von 78 150 ha u. zwar im Jahre 1900 34 Güter mit 24 050 ha, im Jahre 1901 17 Güter mit 10 525 ha. Von den genannten 78 150 ha haben bis Ende 1901 ca. 57 157 ha 1468 Käufer gefunden, u. zwar 1900 ca. 12 000 ha, 1901 ca. 12 425 ha; es sind im ganzen dadurch 843 selbständige neue Bauernwirtschaften, sowie 141 selbst- ständige Vorwerke und Restgüter gebildet, während 484 bestehende Wirtschaften durch Zukäufe vergrössert wurden. Die Bank ist befugt, auf Beschluss des A.-R. Obligationen auszugeben; dieselben werden, sofern nicht ein besonderes Privileg Inh.-Oblig. gestattet, auf Namen und auf Ordre lauten. (Siehe unten.) Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 12. April 1897 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari), wovon zunächst 25 % eingezahlt wurden; 1899 wurden auf M. 2 500 000 die restlichen 75 % Einzahlung geleistet; im Jan. 1900 wurden die restlichen 75 % auf die weiteren M. 2 500 000 einberufen, sodass jetzt das gesamte A.-K. mit M. 10 000 000 eingezahlt ist. Hypotheken: M. 12 186 951 nach dem Stande vom 31./12. 1901 in verschiedenen Posten, verzinslich zu 3½, 4, 4¼, 4½, 4 u. 5 %. Dieses Konto, auf welchem Restkaufgelder verbucht sind, ist einer fortwährenden Bewegung unterworfen, sodass eine Specifizierung hier nicht thunlich erscheint. Anleihe: M. 10 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, frühestens kündbar zum 2. Jan. 1910. – 40 Serien (Nr. 1–40) von je M. 250 000, 19 000 Stücke und zwar 4000 Abschnitte Lit. A (Nr. 1–4000) zu je M. 1000, 10 000 Abschnitte Lit. B (Nr. 1–10 000) zu je M. 500 und 5000 Abschnitte Lit. C (Nr. 1–5000) zu je M. 200. Die Nummern laufen durch alle Serien fort, und zwar so, dass von jeder Littera auf jede Serie der 40. Teil der angegebenen Nummern entfällt. Die Schuldverschreib. lauten auf den Namen der Disconto-Ges. u. sind durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Keine Ausl., sondern Tilg. nach 6 monat. Künd. am 2./1. u. 1./7. (zuerst 1910); der bis zum 1./7. 1939 nicht gekündigte Teil der Anleihe wird ohne Künd. am 2./1. 1940 fällig. Die Landbank haftet den Inhabern der Schuldverschreib. mit ihrem ganzen Vermögen für Kapital, Zs. und Kosten, und ist dieselbe nicht befugt, vor vollständiger Tilg. dieser Anleihe eine weitere Anleihe aufzunehmen, welche den Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine besondere Sicherheit einräumt. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke nach den gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div. Begeben bis 31./12. 1901: M. 4 900 000. Kurs Ende 1900–1901: 99.20,. 99 %. Aufgelegt am 26./4. 1900 zu 100.50 % plus 4½ % Stück-Zs. ab 1./1. 1900. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Sonderrücklagen, ferner eine Summe an einen Fonds zur Gewährung von Beihilfen zu den bei den Ansiedelungen vorkommenden Folge-Einrichtungskosten, welche den Beträgen gleichkommt, die über 7 % hinaus an die Aktionäre zur Verteilung gelangen, vom verbleib. Überschuss sind zu zahlen 4 % Div., 10 % von dem Überrest an A.-R., der Rest als Super-Div. an die Aktionäre. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 61 924, Debit. 208 126, allg. Hypoth.-Kto, Debit. 16 438 652, Effekten 894 009, Grundstückskto 18 552 124. – Passiva: A.-K. 10 000 000, Schuldverschreib. 4 900 000, do. Zs.-Kto 38 502, R.-F. 182 545, Spec.-R.-F. 182 545, allg. Hypoth.-Kto, Kredit. 12 186 951, Kontokorrent-Kredit. 7 791 661, alte Div. 210, Pens.-F. der Angestellten 85 165, do. Sparkasse 78 284, Tant. an A.-R. 22 222, Div. 600 000, Über- trag 86 750. Sa. M. 36 154 836. 22*