****** ―――――――――― * ― ――――――――――― =――――― Mau 342 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Die sämtlichen durch den Konkursverwalter der Deutschen Grundschuld-Bank in Liquid. bezogenen nom. M. 25 600 000 Aktien, nom. M. 20 623 600 4 % Teilschuldverschreib., nom. M. 5 376 400 3½ % Teilschuldverschreib. der Neuen Boden-Aktienges. wurden von ersterem an die Bank für Handel und Ind. zu Berlin um den Preis von M. 37 944 640 verkauft und zwar gemäss eines vor der Zeichnung der Aktien zwischen der Bank für Handel und Ind. und dem Konkursverwalter abgeschlossenen Vertrages. Dabei hatte die Bank für Handel und Ind. die Verpflichtung übernommen, den Realobligationären der Deutschen Grundschuld-Bank in Liquid. deren Realobligationen mit Coup. per 1./1. bezw. 1./4. 1901 derart umzutauschen, dass auf je nom. M. 4000 4 %, bezw. 3½ % Real- obligationen der Deutschen Grundschuld-Bank nom. M. 1000 Aktien und nom. M. 1000 4 % bezw. 3½ % Teilschuldverschreib. der Neuen Boden-Aktienges., sowie 1½ % des Nominalbetrages der Realobligationen der Grundschuld-Bank in bar zu gewähren waren. Die Realobligationäre der Deutschen Grundschuld-Bank sind zur Ausübung dieses Be- zugsrechtes erstmalig am 21./5. 1901 seitens der Bank für Handel und Ind. eingeladen worden. (Frist bis 21./8., dann verlängert bis 16./9. 1901, wobei die Barvergütung von von 1½ % in Wegfall kam.) Um den Aktionären der Deutschen Grundschuld-Bank die Beteiligung an der etwaigen Entwickelung der die Masse bildenden, auf die Neue Boden-Aktienges. übergegangenen Werte und Forderungen zu ermöglichen, hat die Bank für Handel und Ind. diesen Aktionären durch Bekanntmachung in einer Reihe von Zeitungen nom. M. 1 250 000 Aktien der Neuen Boden-Aktienges. in der Weise zur Verfügung gestellt, dass auf je nom. M. 8000 Aktien der Deutschen Grundschuld-Bank unter Zuzahlung von M. 700 bar, nom. M. 1000 Aktien der Neuen Boden-Aktienges. mit Div.-Ber. v. 1./7. 1901 ab bezogen werden konnten. Dieses Bezugsrecht war bei Vermeidung des Verlustes desselben in der Zeit v. 24./5. 1901 bis spät. 6./6. 1901 (inkl.) auszuüben. Neben der Zahlung des obengenannten, an den Konkursverwalter abzuführenden Kaufpreises von M. 37 944 640 übernahm die Bank für Handel und Ind. die bei der Einbringung der Grundschuld-Bank-Aktiven seitens der Neuen Boden-Aktienges. ein- gegangene Verpflichtung zur Bestreitung aller Masseschulden und Massekosten der Deutschen Grundschuld-Bank, ferner aller Ausgaben, welche durch die sich ergebende Transaktion an Stempeln, Steuern, Gerichts-, Notariats- und sonstigen dergleichen Kosten erwachsen (siehe oben unter IV b und IVf), jedoch nur bis zum Höchstbetrage von M. 1 451 360. Soweit die Spesen diesen Betrag übersteigen, hat die Neue Boden-Aktienges. dieselben aus eigenen Mitteln zu tragen, soweit sich aber bei der Abrechnung ergeben sollte, dass die Spesen den beregten Betrag von M. 1 451 360 nicht erreichen, hat die Bank f. Handel u. Ind. den nicht verbrauchten Rest an die Neue Boden-Aktienges. heraus- zuzahlen. Dagegen verpflichtete sich die Neue Boden-Aktienges. zu der Barzahlung von 1½ %, welche die Bank für Handel und Ind. denjenigen Realobligationären der Deutschen Grundschuld-Bank, die ihre Titres zum Bezug der Neuen Boden-Aktienges.-Werte ein- reichen, zu zahlen hat, den Betrag von M. 423 000 beizusteuern. Schuldverschreibungen: Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des Vorst. und A.-R. auf Namen und an Ordre lautende oder im Falle staatlicher Genehmigung auf den Inhaber lautende Schuldverschreib. auszugeben. Denselben steht kein Pfandrecht an den Vermögensobjekten der Ges. zu; auch haben die Besitzer von Schuldverschreib. keine Vorz.-Rechte vor anderen Gläubigern der Ges., doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor vollständ. Tilg. oder Sicherstellung der unten genannten beiden Anleihen von 1901 eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das derzeitige Vermögen der Ges. einräumt als den Inhabern der jetzt ausgegebenen Teilschuldverschreib. Auf Grund der G.-V. v. 21./5. 1901 hat die Ges. anlässlich der Übernahme der Geschäfts- aktiva der Deutschen Grundschuld-Bank in Liquid. eine Anleihe von nom. M. 20 623 600 in 4 %, und von nom. M. 5 376 400 in 3½ % Teilschuldverschreib. aufgenommen und zwar: 4 Schuldverschreib. von 1901, M. 20 623 600, rückzahlbar zu 102 %; 8700 Stücke (Lit. A Nr. 1–8700) à M. 1000, 17 000 (Lit. B Nr. 1–17 000) à M. 500, 8050 (Lit. C Nr. 1–8050) à M. 200, 18 136 (Lit. D Nr. 1–18 136) à M. 100; die Stücke lauten auf den Namen der Bank für Handel u. Ind. zu Berlin und sind an Ordre gestellt. Die Übertragung erfolgt durch Indossament; verzinslich ab 1./7. 1901. Zs. 2./1. u. 1./7. Bis 1./7. 1906 unkündbar und vom 2./1. 1907 rückzahlbar; Tilg. durch Verl. (erstmals im Juli 1906) lt. Plan spät. innerhalb 54 Jahren. Ab 1./7. 1906 auch verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 10 J. (F.) Zahlst. wie bei Div. In Umlauf Ende 1901 M. 19923 600. Kurs Ende 1901: In Berlin: 93.10 %. – In Frankf, a. M.: 92.90 %. Eingeführt im Sept. 1901. Erster Kurs in Berlin am 16./9. 1901: 92 %. Notiert in Berlin. Zulassung Ende Okt. 1901 auch in Frankf. a. M. genehmigt; erster Kurs da- selbst am 5./11. 1901: 89.50 %. 3½ % Schuldverschreib. von 1901, M. 5 376 400, rückzahlbar zu 101 %. 2250 Stücke (Lit. A Nr. 1–2250) à M. 1000, 4200 (Lit. B Nr. 1–4200) à M. 500, 2185 (Lit. C Nr. 1–2185) à M. 200, 5894 (Lit. D Nr. 1–5894) à M. 100. Zs., Tilg. u. alles Übrige wie bei 4 % Stücken (siehe oben). In Umlauf Ende 1901 M. 4 376 400. Eingeführt im Sept. 1901. Kurs Ende