7‚‚ 532 = 66.*.******.. Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. (M. 255 000 vom Braunschweig. Staat und M. 120 000 anderweitig) abrechnet, so würden für den Bahnbau etwa M. 1 560 000 nötig sein, wozu später noch Ausgaben für Werk- stättenbauten etc., ferner für Umbau und Vergrösserung des Westbahnhofes in Braun- schweig treten würden. (Siehe auch A.-K.) Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Geleises, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Geleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der drei letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1 km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die kgl. preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später –— nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der staatssteuerpflichtige Reinertrag der auf preuss. Gebiet gelegenen Strecken stellte sich pro 1898–1900 auf M. 103 108, 109 582 und 119 684. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbesondere ein der Länge der in Preussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn und zur Transportverwaltung dieser Strecken gehörige Inventarium, sowie der R.-F. II, Ern.-F. II u. etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions-etc. Kassen. An Betriebsmitteln waren 1901 vorhanden: 12 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekuppelte Tenderlokomotiven, 1 Salonwagen, 12 Personenwagen II./III. Klasse, 11 Personenwagen III. Klasse, 8 Gepäckwagen, 508 bedeckte Güterwagen, 119 offene Güterwagen, 10 Langholzwagen, 20 Plateauwagen, 1 Gerätewagen. Kapital: M. 5 000 000, und zwar M. 3 650 000 in 7300 Aktien à M. 500 u. M. 1 350 000 in 1350 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 3 650 000; die G.-V. v. 26./10. 1901 beschloss Erhöhung um M. 1 350 000 (auf M. 5 000 000) behufs Baues der Schunterthalbahn. Ein Bankkonsortium (von Erlanger & Söhne u. Gebr. Sulzbach in Frankf. a. M., Berl. Handels-Ges. u. C. Schlesinger-Trier & Co. in Berlin) übernahm die neuen Aktien zu pari, trug sämtl. Unkosten, wie Reichsstempel (2 %%, Einführ.-Kosten an den Börsen etc. u. war verpflichtet, die neuen Aktien den alten Aktionären zu 105.50 % anzubieten u. zwar in dem Verhältnis, dass auf M. 5500 alte Aktien M. 2000 neue Aktien entfielen. (Geschehen 18./11.–5./12. 1901.) Einzuzahlen 25 % plus 5½ % Zuschlag bei der Zeichnung, ferner 25 % am 31./1. u. restl. 50 % am 31./3. 1902; die letzten beiden Raten mit 4 % Zs. ab 1./1. 1902. Die neuen Aktien sind ab 1./1. 1902 div.-ber. Anleihen: I. Em.: M. 3 650 000 in 3½ % (bis 1. Juli 1895 4 %) Prior.-Oblig., Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1890 al pari durch jährl. Ausl. von mind. ½ % und Zs. im Jan. auf 1. April, kann verstärkt, oder auch die ganze Anleihe mit 6 monat. Frist gekündigt werden. Coup.-Verj. nach 4 Jahren. Sicherheit: Das gesamte Vermögen der Ges. und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den St.-Aktien. Die 4 % Prior.-Oblig. I. Em. wurden 1. Jan. 1895 zwecks Umwandlung in 3½ % per 1. Juli 1895 gekündigt. Ein- reichung zur Abstempelung vom 15.–31. Jan. 1895, Konvertierungsprämie % = M. 3.75, Zinsunterschied für das I. Halbj. 1895 % = M. 1.25, zus. M. 5. Anfang 1902 noch in Umlauf M. 3 354 500. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlst.: Braunschweig: Gesellschaftskasse, Braunschw. Creditanstalt; Berlin: Berl. Handels-Ges.; Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne, Gebr. Sulzbach & Co.; Köln: J. L. Eltzbacher & Co. Aufgelegt am 18./5. 1885 zu 98.75 %. Kurs Ende 1886–1901: In Berlin: 100.75, 101.50, 102.50, 101, 100.50, 96.30, 101.50. 100.75, 101.50, 100.60, 100, 99, 98.50, 93.75, 93, 93.50 %. – In Frankf. a. M.: 100.50, 100, 102, 100, 100, 99, 101.20, 101.20, 102, 101.30, 100, 101, 99.40, 93, 93, 94 %. Auch notiert in Braunschweig. II. Em.: M. 1 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1891, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7 Tilg. ab 1898 mit ½ % und Zs. durch Ausl. am 2./1. auf 30./6. Sicherheit wie Em. I, welche jedoch ein Vorzugsrecht hat. Noch in Umlauf Anfang 1902 M. 973 000. Coup.- Verj.: 4 J. n. F. Zahlst. wie bei Anleihe I. Aufgelegt am 4./5. 1893 zu 100.50 %. Kurs Ende 1893–1901: In Braunschweig: 100, 101.50, 100.50, 100, 100, –, 98, –, 100.50 %. – In Frankf. a. M.: 100.30, 102, 100.50, 100.60, 100, 99.80, 98, 99, 101.50 %. III. Em.: M. 2 000 000 in 3½ % Prior.-Oblig. von 1899, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1905 mit ½ % und ersp. Zs. durch Ausl. am 2./1. auf 30./6. Verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. ab 1905 mit 6monat. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.) der Stücke nach gesetzl. Frist. Zahlst. wie bei Anleihe I. Begeben Ende 1899: M. 1 000 000 zu 93 %, restl. in 1901 begeben. Die Ausgabe dieser Anleihe wurde in der G.-V. v. 30./5.1899 unter Abänderung des bezügl. Beschlusses der G.-V. v. 4./5. 1898 zur Deckung dringender Erweiterungsanlagen und Vermehrung des rollenden Materials beschlossen. Kurs Ende 1901: In Berlin: 92.50 %. – In Frankf. a. M.: 92.50 %. Aufgelegt am 4./6. 1901 zu 91 %. Auch notiert in Braunschweig.