Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 557 Maximiliansbahn: Neustadt-Weissenburg Grenze (Mitte Lauter) 45 km, Winden- Maximiliansau 16 km, Winden-Bergzabern 9 km, Landau Hauptbahnhof-Germersheim 21 km, Germersheim-Berg Grenze 39 km, Germersheim-Badische Grenze 4 km, Rohrbach- Klingenmünster 9 km, Landau Hauptbahnhof-Herxheim 11 km. Sa. 154 km. Nordbahnen: Landstuhl-Kusel 29 km, Hochspeyer-Münster am Stein 51 km, Kaiserslautern Hauptbahnhof-Enkenbach 13 km, Langmeil-Morschheim Grenze 26 km, Marnheim-Harxheim-Zell Grenze 10 km, Neustadt-Bockenheim-Kindenheim Grenze 37 km, Grünstadt-Eisenberg 9 km, Grünstadt-OÖOffstein 6 km, Ebertsheim-Hettenleidelheim 4 km, Freinsheim-Frankenthal 13 km, Kaiserslautern Hauptbahnhof-Lauterecken-Staudernheim 57 km. Sa. 255 km. Gesamtlänge der Pfälzischen Bahnen somit 760 km. Projektiert: Von der Nordbahn: die Linien Grünstadt-Altleiningen, die Schmalspur- bahn Alsenz-Obermoschel (4 km); von der Ludwigsbahn: die Schmalspurbahn Speyer- Geinsheim (19,50 km) mit ev. Fortsetzung nach Neustadt a. H. (10 km), die normalspurige Lokalbahn Biebermühle-Waldfischbach (6 km) mit event. Fortsetzung nach Kaiserslautern (23, 82 km). Die G.-V. v. 26. April 1900 genehmigte die im Interesse der Landesverteidigung zu erbauenden bezw. auszubauenden Vollbahnlinien 1) für Rechnung der Pfälz. Ludwigs- bahn die Herstellung einer doppelgeleisigen Bahn von Homburg nach Rohrbach bei St. Ingbert, sowie des zweiten Geleises auf der bestehenden Linie Rohrbach-Scheidt Bahngrenze und 2) für Rechnung der Pfälz. Nordbahnen die Herstellung von doppel- geleisigen Bahnen a) von Münster a. St. nach Odernheim, b) von Lauterecken nach Altenglan und c) von Glanmünchweiler nach Homburg, ferner des zweiten Geleises auf den bestehenden Linien Odernheim-Lauterecken und Altenglan-Glanmünchweiler in der Voraussetzung, dass die kgl. bayer. Staatsregierung die Zinsengewährleistung für die notwendigen Kapitalserhöhungen übernimmt und dass ferner gemäss der zwischen dem Reiche u. der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung ein Zuschuss zu den Kosten der Bauausführungen (M. 24 718 600) unter Ziffer 1 und 2 im Gesamtbetrage von M. 22 246 740 geleistet wird. Nach dem generellen Projekte wird die Gesamtlänge der neuen Strecke Münster a. Stein-Scheidt Grenze 110,62 km betragen, von welchen 86,65 km auf bayer.-pfälz., 23,97 km auf preuss. Gebiete gelegen sind. Die Baukosten, ausschl. der getrennt zu behandelnden Beträge für Beschaffung von Fahrmaterial und Lokomotiv- schuppen (M. 1 078 340) verteilen sich auf die einzelnen Teilstrecken und Bahn-Ges. wie folgt: Gemäss der zwischen dem Reiche und der kgl. bayer. Staatsregierung getroffenen Vereinbarung soll der, den Bau und Betrieb übernehmenden Verwaltung der Pfälzischen Eisenbahnen ein unrefundierlicher Zuschuss in der Höhe von 90 % dieses Betrages oder M. 22 246 740 geleistet, der Rest mit M. 2 471 860 von den Bahn- Ges. übernommen werden. Letztere übernehmen die Verpflichtung zum Bau, zum Betrieb und zur be- triebsfähigen Unterhaltung der Bahn, welche in das volle und unbeschränkte Eigentum der Pfälz. Eisenbahnen übergeht. Der geleistete Zuschuss von M. 22 246 740 wird den Baukontis der Ludwigs- und Nordbahnen-Ges. gutgeschrieben, bleibt jedoch bei der fusionsmässigen Einlösung durch den Staat ausser Ansatz, indem er einen Abzugsposten an der Einlösungssumme bildet und daher bei dem Übergange seitens des Staates nicht nochmals vergütet werden soll. Mit dem Bau dieser doppelgeleisigen Eisenbahn von Münster am Stein nach Scheidt ist 1901 begonnen worden. Auf den Linien Ludwigshafen-Neustadt, Neustadt-Dürkheim, Neustadt-Landau- Winden, Landau-Annweiler, Ludwigshafen-Frankenthal-Worms u. Schifferstadt-Speyer werden auch Accumulatorenwagen zur Beförderung von Personen benutzt, ebenso auf der Linie Ludwigshafen-Bahnhof-Mundenheim und Ludwigshafen-Friesenheim der schmal- spurigen Lokalbahnstrecke Ludwigshafen-Dannstadt. Aktienkapital: M. 50 269 714.28, und zwar: a) Ludwigsbahn (Ludwigshafen-Bexbach): fl. 11 659 000 = M. 19 986 857.14 in 23 318 Aktien à fl. 500 mit 9 % staatlicher Garantie bis Ende 1904; b) Maximiliansbahn: fl. 6 775 000 = M. 11 614 285.71 in 13 550 Aktien à fl. 500 mit 5½ %, staatlicher Garantie bis Ende 1904; c) Nordbahnen: fl. 10 890 000 = M. 18 668 571.43 in 21.780 Aktien à fl. 500 mit 4 % staatlicher Garantie bis Ende 1904. Die garantierten Zinsen (4, 4½, 4 %) sind halbjährlich zahlbar 2. Jan. und 1. Juli, die Präcipuen und event. Dividende nach der G.-V. Staatsgarantie: Auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1869 gewährte der Staat eine Ver- längerung seiner Zinsgarantie (4 % für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn, 4½ % für die Aktien der Pfälzischen Maximiliansbahn und 4 % für die Aktien der Pfälzischen Nordbahnen) bis Ende 1904, ausserdem aber übernahm der Staat die Garantie ab 1. Jan. 1870 bis Ende 1904 für 5 % Präcipualbezüge für die Aktien der Pfälzischen Ludwigsbahn und für 1 % für die Aktien der Maximiliansbahn. Es sind demnach die Ludwigsbahn-Aktien mit 9 % die Maximiliansbahn-Aktien mit 5½ % und die Nord- bahn-Aktien mit 4 % jährlich garantiert. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1. Jan. 1905 ab kann der Staat jederzeit das ganze Besitz- tum der drei vereinigten Ges. erwerben, er hat dafür diejenige Summe zu zahlen. welche auf dem Baukonto jeder der drei Ges. verzeichnet ist, abzüglich der von ihm geleisteten