* 4 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 585 des Erwerbspreises erfolgt durch ein Schiedsgericht. Die Gemeinde Schöneberg zahlt von dem ebenfalls durch ein Schiedsgericht zu ermittelnden Werte der Anlagen bei der Ausübung des Erwerbsrechtes im Jahre 1919 acht Zehntel, 1925 sieben Zehntel und 1934 fünf Zehntel. Nach dem mit dem Magistrat der Stadt Berlin abgeschlossenen age sind sämtliche bereits ausgeführten und im Betriebe befindlichen Pferdebahnlinien, soweit sie sich auf Strassenstrecken befinden, die in der Wegeunterhaltungspflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen, in Kleinbahnen mit elektromotorischem Betrieb umzuwandeln und ebenso alle während der Dauer dieses Vertrages noch auszuführenden Linien für den gleichen Betrieb einzurichten. Eine gleiche Verpflichtung der Ges. besteht bezüglich der auf Strecken fremder Wegeunterhaltungspflichtiger betriebenen oder zu betreibenden Linien dann, wenn die von dem Wegeunterhaltungspflichtigen gestellten Bedingungen als angemessen für die Ges. gelten müssen. Als Betriebssystem ist im allgemeinen die oberirdische Stromzuleitung anzuwenden. Auch diejenigen Linien, welche man nach gemischtem System mit Accumulatoren betrieb, wurden nach Verf. des kgl. Polizei-Präs. v. 26./9. 1900 in den Oberleitungsbetrieb übergeführt, mit wenigen .. bei den Unter- leitungsbetrieb angewendet werden soll. Die Umwandlung in den elektr. Betrieb muss % auf allen Linien bis 19./1. 1903 beendet sein, was aber bereits Ende 1901 so ziemlich der Fall war. — Infolgedessen wurde zwischen der Ges. und dem Berliner Magistrat ein neues Abkommen getroffen, das im wesentlichen lautet: Die Ges. verpflichtet sich, für die Dauer des be- stehenden Umwandlungsvertrages als Gegenleistung für die seitens der Stadt Berlin zu erteilende Zustimmung zur Beseitigung des Accumulatorbetriebes und dessen Ersetzung durch Stfronizufäfnung mittels Ober- oder Unterleitung in dem in der landespolizeilichen Verf. geforderten Umfange eine jährl. Entschädigung von M. 1 für den laufenden Meter der vertraglichen Accumulätorenstrecke zu zahlen. Das Bahnnetz der Ges. hatte, einschliesslich der von der Neuen Berliner Pferdebahn- Ges. übernommenen Strecken, Ende 1901 einen Umfang von 481 766 m Geleis, wovon bis jetzt 479 806 m zum elektrischen Betriebe eingeric htet sind. Die Ges. besass Ende 1901 zwei Werkstattbahnhöfe auf dem Gesundbrunnen Badstr. 414a und in der Uferstr. 7 zur Herstellung von Wagen, Weichen, Kreuzungen, Reparaturstücken, Kleineisenzeug etc., sowie 24 eigene und 2 gepachtete Betriebs- Bahnhöfe; ihr Grundeigentum umfasste inkl. des Verw raltungs gebäudes Leipziger Platz 14 u. Vossstr. 23 Ende 1901 344 221 qm; angepachtet waren davon 14 584 qm. Von den durch die Umwandlung in den elektr. Betrieb entbehrlich gewordenen Bahnhofsgrundstücken sind 1901 die nachstehenden verkauft worden: Charlottenburg, Tauroggenerstr. 40/41 zum Preise von M. 250 000 u. Nürnbergerstr. 50/56 zum Preise von M. 1 064 820. Die erzielten Verkaufserlöse sind in Höhe der Buchwerte vom Grundstückskto abgeschrieben, der Überschuss der Erlöse über die Buchwerte im Betrage von M. 414 139 ist zur Schaffung eines Ern.-F. für Betriebsmittel verwendet worden. Anzahl der Beamten und Arbeiter 1897: 4560; 1898: 5014; 1899: 6010; 1900: 7145; 1901: 7546. Der Wagenpark insgesamt bestand Ende 1897 aus 1161 (inkl. 55 Motorwagen); Ende 1898 aus 1461 (inkl. 375 Motorwagen); Ende 1899 aus 1720 (inkl. 524 Motorwagen); Ende 1900 aus 2244 (inkl. 873 Motorwagen); Ende 1901 aus 2529 (inkl. 1197 Motorwagen). Kapital: M. 85 785 000 in 57 000 St.-Aktien (Nr. 1–57 000) à Thlr. 100 = M. 300, 57 233 Aktien (Nr. 57 001–60 561, 60 563–80 873, 80 875–99 935 und 99 937–114 236) à M. 1200 und 3 Aktien (Nr. 60 562, 80 874 und 99 936) à M. 1800. Urspr. A.-K. M. 1 500 000, erhöht 1873 und 1874 um dreimal M. 1 500 000, 1875 um M. 3 000 000, 1876 um M. 3 000 000, 1881 um M. 5 100 000 (zu 130 %), 1894 um M. 4 275 000 in 3561 Aktien à M. 1200 u. 1 Aktie à M. 1800 (angeboten den Aktionären zu 110 %). Fernere Erhöhung laut G.-V.-B. vom 25./1. 1898 um M. 22 875 000 in 19 061 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800, angeboten den alten Aktionären, sowie denjenigen der Neuen Berliner Pferde- bahn am 1.–21.4. 1898 zu 103 % abz. 4 % Zs. bis 31./12. 1898. Ab 1./1. 1899 waren diese Aktien div.-ber. Die G.-V. vom 25./1. 1898 beschloss auch die Ausgabe von weiteren M. 1 500 000 (61250 Aktien Nr. 79 624–80 873), div.-ber. ab 1./1. 1900, welche bei der Über- nahme der Neuen Berliner Pferdebahn gegen Aktien dieser Ges. umgetauscht wurden. Zur Bestreitung der Kosten für die Umwandlung in den elektrischen Betrieb und für den Grunderwerb beschloss die G.-V. vom 12. Ökt. 1899 neuerliche Erhöhung des A.-K. um M. 22 875 000 (auf M. 68 625 000) in 19 061 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800, angeboten den Aktionären der „Grossen Berliner Strassenbahn“ bezw. der Neuen Berliner Pferdebahn' 30. Nov. bis 20. Dez. 1899 zu 103 %, einzuzahlen 25 % und das Agio bei der Zeichnung, ferner je 25 % am 1. April, 1. Okt. und 31. Dez. 1900. Die neuen Aktien nehmen an der Div. ab 1. Jan. 1901 teil und geniessen bis dahin vom Tage der Einzahlungen 4 % Bau-Zs. Auf je 8 Aktien à M. 300 oder auf 2 Aktien der Grossen Berliner Strassenbahn à M. 1200, sowievauf je 8 Aktien der Neuen Berliner Pferdebahn über M. 300 entfiel je 1 neue Aktie der Grossen Berliner Strassenbahn über M. 1200; ferner auf die 2 schon bestehenden Aktien der Grossen Berliner Strassenbahn über M. 1800 die neue 1 Aktie der Grossen Berliner Strassenbahn über M. 1800.