M 590 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen in Bochum. Sitz in Berlin, W. Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. Gegründet: 1896; eingetr. 17./1. 1896. Letzte Statutänd. v. 21./5. bezw. 30./6. 1900. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land- kreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen auf 33 Jahre, in Königssteele 40 Jahre, sowie Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1. Jan. 1896. Die Bahnen durchziehen die Städte Bochum und Gelsenkirchen und verbinden sie mit Schalke, Wattenscheid, Wanne, Herne, Steele, Laer, Weitmar, Bismarck u. Spillen- burg, Königssteele. Länge der bis Ende 1900 eröffneten Linien rund 55 km mit 61,3 km Geleislänge. Koncessionsdauer für sämtliche Linien 33 Jahre vom Tage der Inbetrieb- setzung. Die Fahrgelder-Einnahme betrug 1898–1900: M. rund 1 165 000, 1 360 000, 1 440 481. Beförderte Personen 1898–1900: ?, 8 801 577, 9 325 628. Weitere Ausdehnung des Unternehmens ist geplant, so wurden die Koncessionen (teils 40jährig, teils 50jährig, teils 60jährig) für folg. neue Linien erteilt: 1) Laer-Werne rot. 5 km; – 2) Weitmar-Linden-Hattingen rot. 7 km; – 3) Gelsenkirchen-Weidenstrasse rot. 1 km; – 4) Bismarck-Buer-Horst rot. 11,5 km; – 5) Laer-Witten rot. 4 Kkm; – 6) Linden- Dahlhausen rot. 1,5 km: – 7) Engelsburg-Weitmar-Stiepel rot. 8,5 Kkm; – 8) Spillenburg- Rellinghausen rot. 2,5 km, in Sa. ca. 42 km. Die oben unter 1, 2, 4 u. 6 aufgeführten Linien kamen im Sommer 1901 in Betrieb; die übrigen Linien dürften voraussichtlich auch noch im Jahre 1901 in Betrieb genommen werden. Der Wagenpark besteht aus 126 Motor- und 75 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar und Buer. Wegen des Erwerbs weiterer Koncessionen schweben Verhandlungen. Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum und den beteiligten Gemeinden in dem- selben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerheb- liches Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Koncession auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden Kilometer Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Koncessionen geht ein Teil der auf den Betrieb der elektrischen Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden. Für Laer-Werne, Linden-Dahlhausen, Wattenscheid-Zeche Karl Friedrich u. Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme der Anlagen ab- weichende Vereinbarungen. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro lfd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Die Firma Siemens & Halske A. G. hat eine Div.-Garantie von 6 % für das neue und das alte Netz solange übernommen, bis das Gesamtunternehmen drei hintereinander folgende Jahre 6 % Div. erbracht hat. Den Bau der Anlagen führten Siemens & Halske gegen Erstattung der Selbstkosten mit einem Zuschlage von 10 % aus. Siemens & Halske übernahmen auch den Betrieb, und zwar für 1896 für Rechnung der Ges., ab 1897 für eigene Rechnung gegen Zahlung einer Jahrespacht von 6 % des A.-K. und Übernahme der Generalunkosten der Ges. bis zur Höhe von M. 15 000, der sämtlichen Steuern der Ges., der festen Abgaben an Berechtigte, der Gewinnbeteiligungen der Gemeinden, der statut. und vertragsm. Tantiemen, einer Rücklage zur Tilg. des A.-K. von jährl. M. 1657 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals, einer Rücklage in den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals und der bei Verteilung einer 6 % Div. erforderlichen Rücklagen in den gesetz- lichen R.-F. Von dem Überschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % werden zunächst 25 % zur Rück- erstattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. verwendet;