598 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Anlagekapital, welcher lediglich dadurch entstand, dass das Unternehmen in eine A.-G. umgestaltet ist. Infolge davon ist durch Vertrag mit der Stadt Breslau vom 15. Aug. 1879 vereinbart, dass die Summe von M. 300 000 von dem buchmässigen Grundkapital bei Berechnung des Vorabzugs von 5 % Zs. abgesetzt werden soll, sodass also bei M. 2 000 000 Kapital nur für M. 1 700 000 5 % Zs. mit M. 85 000 vorweg von dem Reingewinn gekürzt werden. – Weiterer Vertrag mit der Stadt vom 7. Nov. 1878, dazu Koncession vom 27. Juli 1883; die Stadt übernahm die Instandhaltung des gesamten Geleispflasters gegen eine jährl. Entschädigung, welche nach der Geleislänge berechnet wird. Lt. Vertrag vom 9. Okt. 1890 verpflichtete sich die Ges., bei seitens der Stadt vorzunehmenden Neu- pflasterungen die Geleise in Eisenkonstruktion zu verlegen und zwar 500 m auf eigene Kosten, während für 700 m die Stadt der Materialkosten beisteuerte. Wegen des Baues neuer Linien und Einführung des elektrischen Betriebes, sowie Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis zum 14. Juli 1923 wurden in der G.-V. vom 20. Febr. 1899 unter Aufhebung sämtlicher früher abgeschlossenen im vorstehenden Ab- satz erwähnten Verträge folgende neue Vereinbarungen mit der Stadt Breslau, ratificiert am 27. Juni bezw. 5. Juli 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom 1. Jan. 1900 bis zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600 000, b) 5 % des älteren A.-K. im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that- sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke etc. ge- wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im übrigen durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich- giltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33 %, die A.-G. 662 %. 2) Vom 1. Jan. 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Hälfte des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn- unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der A.-G. ein Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils etwaiger Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertrage des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechend zu kürzen. Den Kraftstrom liefert das städtische Elektricitätswerk zum Selbstkosten- preise plus 10 %. (1901 stellte sich der Preis auf 19½ Pfg. pro Kilowattstunde, doch dürfte sich derselbe auf 12 Pfg. ermässigen.) Bei Ablauf des Vertrages hat die Stadtgemeinde das Recht, das ganze Bahnunter- nehmen mit allen Grundstücken, Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör eigentümlich zu übernehmen für den Buchwert, d. h. denjenigen Preis, zu dem dasselbe in den Büchern der A.-G. bei Ablauf des Ver- trages aufgeführt ist, unter Abzug der s. Z. von der Stadtgemeinde beanstandeten oben erwähnten M. 300 000, sowie derjenigen Beträge, welche bei Ablauf des Vertrages im Ern.-F., sowie in dem besonderen R.-F. vorhanden sind. Der Bau ist so zu fördern, dass der elektrische Betrieb auf sämtlichen vorhandenen Linien spät. zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung des Königl. Reg.-Präs. in vollem Umfange eröffnet wird; die ersten beiden Linien sind am 6./8. 1901 eröffnet worden, zwei weitere am 9. u. 10./10. 1901. Statistik: Bahnlänge Personal Wagen Pferde Frequenz Betr.-Einnahme Abgabe an Stadt Kapital: M. 6 500 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–5000) à M. 400 und 3750 Aktien (Nr. 5001 bis m St. St. Pers. M. M. 1896 46 624 9 128 440 10 737 286 1 244 811 65 728 1897 47 447 3 138 500. 13 734 106 1 465 414 92 491 1898 47 858 472 138 510. 14 470 811 1 544 373 100 799 1899 51 002 487 140 520 15 313 540 1 634 082 117 497 1900 51 868 495 140 524 15 407 068 1 688 086 108 472 1901 55774 578 140* 46 16 172 193 1 793 880 57 844 ) Ausserdem 150 Motorwagen und 60 Anhängewagen. Der Umfang des Bahnnetzes betrug am 31./12. 1901: 34870 m Betriebslänge; Doppelgeleis als einfaches gerechnet. Die Ges. besitzt Grundstücke für Bahnhofsanlagen etc. in Pöpelwitz, Kleinburg, Odervorstadt (Elbingstr.), dieses ist gepachtet. Das Grundstück Kaiser Wilhelmplatz wurde für M. 350 000 verkauft. 2 andere Bahnhöfe für Pferdebetrieb in der Tiergarten- u. Friedrich-Wilhelmstrasse sollen thunlichst auch verkauft werden. 8750) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 1 800 000, erhöht 1879 um M. 200 000, begeben zu 110 %,