―――――― ―――――― 1 ――― 632 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien (Nr. 1–1000) à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Dotierung des Ern.-, Amortisations- u. R.-F. (5 0%), sowie des Spec.-R.-F., Grat. an Beamte, darauf 4 % Div., dann 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Ver. gütung von je M. 200), Rest Super-Div. bezw. Vortrag. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Bahnanlage 1 057 088, Elektricitätsanlage 124 978, Effekten 18 123, Inventar 6692, Betriebsmaterial. 5430, Debit. 2582, transitorisches Kto 1974, Kautionskto 700, Kassa 3423. Passiva: A.-K. 1 000 000, Hypoth. 39 000, Kredit. 132 058, Kautionskto 600, alte Div. 615, R.-F. 8388, Ern.-F. 12 648, Amort.-F. 14 847, Spec.-R.-F. 6582, Disp.-F. 4572, Gewinn 1682. Sa. M. 1 220 994. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ausgaben: a) Bahnbetrieb 30 083, b) Lichtbetrieb 15 026, verschiedene Ausgaben 12 838, Ern.-F. 2200, Amort.-F. 2550, Disp.-F. 2000, Abschreib. 14 630, Gewinn 1682 (davon R.-F. 84, Spec.-R.-F. 500, Vortrag 1097). – Kredit: Vortrag 1799, Einnahmen: a) Bahnbetrieb 47 065, b) Lichtbetrieb 29 140, Verschiedenes 3005. Sa. M. 81 010. Dividenden 1897–1901: 4, 5, 4¼, 1½, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: S. Bodenheimer, Berlin; Johs. Lippe, Loschwitz. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Eisenbahn-Dir. Ströhler, Berlin; Rechtsanwalt Th. Abrahamsohn, Charlottenburg; Bank-Dir. Weissenberger, Dresden; Fr. Ernst N eumann, Loschwitz. Zahlstelle: Berlin: Bresl. Disconto-Bank. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Magdeburg. Gegründet: 15./12. 1876, handelsger. eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konc.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, neuerdings bis 31./12. 1949 verlängert. Letzte Statutänd. 19./12.1899. Zweck: Einrichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, insbesondere auch der Elektricität, wobei die Übertragung und Verwendung derselben auch für andere Zwecke nicht aus- geschlossen sein soll, und der Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 neuen Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromleitung nach System Thomson-Houston auf allen Linien; Mitte 1899 wurde die erste elektrisch betriebene Linie eröffnet, die anderen folgten successive bis Frühjahr 1900. Nach Ausbau aller Linien der verein. Ges. wird die Geleislänge ca. 75 km bei einer Strassen- länge von 34,35 km betragen. Die 6 Grundstücke der Ges. umfassen 3 ha 18 a 25 qm. Statistik: 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 Personenverkehr') 7 073 289 7 633 273 7 839 134 8 449 499 8684271 12778 818 18 126800 17705 425 Brutto-Einn. 786 909 807 958 819076 877 526 901394 1516851 1975012 1 955 954 ) Ohne Abonnenten. Vertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamt-Brutto-Einnahme aus obigem Verkehr 3½ %, solange diese Brutto-Einnahme im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- Einnahme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Brutto-Einnahme; bei weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je ¼ %. Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags- pflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande Zz. Z. der Übernahme. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht.