Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 639 Dividenden 1884–1901: 7½, 5½, 2½, 2½, 2½, 2½, 2, 2, 1, 1¼, 1½, 2½, 1/, 2¼, 2 ¾, 3, 3, 1 %. Div.-Zahlung spät. am 1./7. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Oberstleutn. a. D. Richard Kubale. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Direktor Leop. Steinthal, O. Nelke, L. Paderstein, G. Lilienthal, Dr. K. Meissner, Berlin. Zahlstellen: Für Div.: Rüdesheim: Eigene Kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Genoss.-Bank. Nürnberg-Fürther Strassenbahn-Gesellschaft in Nürnberg. Gegründet: Am 16. Jan. 1883 als Akt.-Ges. Letzte Statutenänd. v. 9. Juli 1900. Die Akt.-Ges. übernahm von der Firma „Nürnberg-Fürther Strassenbahn, Heinr. Alfes“ die hergestellte u. im Betriebe befindliche Strassenbahn mit allen Zubehörungen, sowie mit allen aus den verschiedenen Koncessionen u. Verträgen eingeräumten Rechten u. Pflichten ab 1. Jan. 1883 gegen Gewährung von M. 180 000 in bar und M. 1 620 000 in voll eingezahlten Aktien. Zweck: Betrieb einer Strassenbahn in Nürnberg u. Fürth u. Ausbau weiterer Linien in Nürnberg, Fürth und Umgebung. Linien: 1) Maxfeld-Centralbahnhof-Fürth; 2) Neue Kaserne-Plerrer- Centralbahnhof-Aufsessplatz; 3) Plerrer-Lorenzkirche-Dutzendteich; 4) Maxfeld-Rathhaus- Schlachthof; 5) Centralfriedhof-Centralbahnhof; 6) Lauferthor-St. Jobst. Betriebsbahn- länge insgesamt 26,090 km. Spurweite 1,435 m. 18998 ist der elektr. Betrieb mittels ober- irdischer Stromzuführung auf sämtl. Linien zur Durchführung gelangt. Wegen Ver- längerung bestehender u. Errichtung neuer Linien schweben mit dem Stadtmagistrat Nürnberg Verhandlungen. Seitens dieser Stadt wird aber auch der Ankauf des ganzen Unternehmens ins Auge gefasst, doch wurde ein Angebot der Aktien zu 250 % im Nov. 1901 von der Stadtgemeinde abgelehnt. Gegen die seitens der Stadtgemeinde projek- tierten Strassenbahnlinien wurde, da hierin die Errichtung eines Konkurrenzunternehmens durch die Stadt zu erblicken ist, sowohl bei der Stadtgemeinde, wie bei den vorgesetzten Behörden Protest erhoben. Eine Entscheidung stand im April 1902 noch aus. Brutto-Einnahmen 1897–1901: M. 1 043 983, 1 335 274, 1 527 454, 1 653 173, 1 653 172. Befördert wurden: 8 806 101. 11 720 000, 13 232 607, 13 880 073, 13 752 740 Personen (ohne die Abonnenten). Angestelltes Personal ca. 385. Wagenpark Ende 1901: 108 Motor- wagen, 88 Anhängewagen, 34 Arbeitswagen etc. Die Stromerzeugung erfolgt in eigener elektr. Centrale. Besitz an Grundstücken: a) Hauptdepot, Fürtherstr. 150 20 136 qm, Buchwert M. 351 817, b) Depot Maxfeld, Rennwegstr. 3314 qm, Buchwert M. 41 192, c) Depot St. Peter, Zeltnerstr. 6182 qm, Buchwert M. 67 679, d) Depot St. Johannis, Zentral- friedhofstr. 3440 qm, Buchwert M. 10 324, e) Depot Fürth, Schwabacherstr. 29 670 qm, Buchwert M. 150 254, f) Anwesen Hübnerplatz 440 qm, Buchwert M. 50 782. Sa. 54 182 qm = M. 672 049 Buchwert. Die Koncessionsdauer, sowie die Dauer der Ges. überhaupt ist durch die unter dem 6. Juni 1897 verliehene Koncession zum Betriebe einer elektrischen Strassenbahn in und zwischen den Städten Nürnberg und Fürth bis zum 25. Aug. 1926 festgesetzt. Für den Fall eines Wechsels im Betriebssystem ist der Ges. eine Verlängerung der Koncessionsdauer um fünf Jahre in Aussicht gestellt. Nach Ablauf der erteilten Bewilligung steht den städtischen Kollegien die Wahl und Entscheidung darüber zu, ob die Strassenbahn-Ges. die gesamte Bahnanlage mit allen zu derselben gehörigen, auf den öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen und überhaupt auf gemeindlichem Grunde und Boden befindlichen Einrichtungen und Vor- richtungen entfernen, das Material behalten und den Strassenkörper auf ihre Kosten in einen, den Anforderungen der städtischen Kollegien entsprechenden Zustand versetzen, oder ob die gesamte Bahnanlage in dem Zustande, in welchem sie sich gerade befindet, gegen Ersatz des Verkaufswertes des Herstellungsmaterials, ausschliesslich des unter allen Umständen der Gemeinde eigentümlichen Pflastermaterials, von der Stadtgemeinde übernommen werden soll. In letzterem Falle ist der Verkaufswert des Schienen- und Unterbaumaterials, jedoch ohne die Herstellungskosten des Bahnkörpers, dann der dem elektrischen oder einem sonstigen Betriebe dienenden Leitungen, Träger, Masten, Rosetten und sonstigen Einrichtungen und Vorrichtungen, insoweit die Stadtgemeinde dieselben übernehmen will, nach Massgabe des Zustandes und der Preise derselben zur Zeit der Übernahme von drei Schätzleuten zu werten. In Gemässheit der Verträge vom 20./3. 1897, 29./11. 1895 und 5./7. 1897 hat die Ges. der Stadt Nürnberg eine jährl. Vergütung zu leisten, welche sich aus einer unter allen Umständen zu zahlenden Strassenbenützungsgebühr und aus einem Gewinnanteile zusammensetzt. Die Strassenbenützungsgebühr beträgt 5 % der jährl. Bruttoeinnahme. Die nur vom Reingewinn, soweit derselbe 5 % des A.-K. übersteigt, zu entrichtende Abgabe beträgt / vom Reingewinn über 5 bis zu 7 %, vom Reingewinn über 7 bis zu 10 %, die Hälfte vom Reingewinn über 10 %. Die an die Stadt Fürth zu entrichtende Strassenbenützungsgebühr beträgt /10 % der Bruttoeinnahme. Die nur vom Reingewinn über 5 % des A.-K. zu entrichtende Abgabe beträgt %0 vom Reingewinn über 5 bis zu 7 %., 0 vom Reingewinn über 7 bis zu 10 %, 0 vom Reingewinn über 10 %. 1900 u. 1901 erhielt die Stadt Nürnberg M. 82 658 bezw. 81 230, die Stadt Fürth M. 9919 bezw. 9747