Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 643 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag a. 1900 70 415, Betriebsausgaben 24 538, Zs. 12 390, Amort. 4000, Abschreib. 4143. – Kredit: Betriebseinnahmen 34 429, diverse Einnahmen 133, Verlustsaldo 80 926. Sa. M. 115 488. Dividenden 1891–1901: 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: Albin Brussatis. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Geh.-Rat Dr. Jul. Pieck, Berlin; Stellv. Baurat Kolle, Berlin; Rechtsanwalt Dr. Hellekessel II, Bonn; Hotelbes. Paul Nelles, Petersberg. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Berlin: Allg. Elektricitäts-Ges. blettenberger Strassenbahn-Gesellschaft in Plettenberg. Gegründet: 17./6. 1895. Letzte Statutänd. v. 18./11. 1899. Betriebseröffnung April bezw. Juni 1896. Konc. v. 21./1. 1895. Die Stadtgemeinde Plettenberg ist erwerbsberechtigt gegen Zahlung des 20fachen Betrages des durchschnittl. Reinertrages der letzten 5 Jahre, mind. aber zum Nominalwert der Aktien. Zweck: Bau und Betrieb einer Kleinbahn mit Lokomotivbetrieb für Personen- und Güter- verkehr vom Bahnhofe Plettenberg nach Stadt Plettenberg; der Weiterbau in die Thäler der Else und OÖOster (ca. 7 km) ist beschlossen. Bahnlänge 6 km, Spurweite 1 m. Kapital: M. 650 000 und zwar 646 Aktien à M. 1000 und 20 Aktien à M. 200. Urspr. A.-K. M. 340 000, die G.-V. vom 23./5. 1900 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 160 000 Lit. A und um M. 150 000 Lit. C, begeben zu pari, eingezahlt bis 31./12. 1900: M. 77 500. Anleihe: M. 95 000 in 2 Anleihen à M. 40 000 zu je 4 % und 1 zu M. 15 000 mit 4 % verzinsbar. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Febr. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 232 500, Bahnanlage 447 477, Bau- materialien 1962, Betriebsmaterial 5616, Bankguthaben 72 120, Sparkasseneinlagen 15 389, Sparkassen-Zs. 525, Kassa 4540. – Passiva: A.-K. 650 000, Anleihen 95 000, Kreditoren 3328, Ern.-F. 10 981, R.-F. 3241, Zs.-R.-F. 38, Spez.-R.-F. 1580, Betriebsüberschuss 15 853, Vortrag 109. Sa. M. 780 131. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Anleihe-Zs. 3683, Ern.-F. 2458, R.-F. 500, Spec.-R.-F. 420, Div. 8800, Vortrag 101. – Kredit: Vortrag 109, Betriebsüberschuss 15 853. Sa. M. 15 963. Dividenden 1896–1900: Aktien Lit. A u. B: 4, 4, 4, 4, 4 %; Lit. C.: 2, 3½, 3½, 4, 0 %. Vorstand: Vors. C. Reinländer, W. Gummich, P. Brockhaus. Botrlebe, bärcktore Thurn. Aufsichtsrat: Vors. W. O. Schulte, Stellv. W. Allhoff, W. Schade, Joh. Rempel, Heinr. Prinz. Posener Strassenbahn in Posen. Gegründet: 25./8. 1880; handelsger. eingetr. 25./8. 1880. Letzte Statutänd. v. 3./4. 1900 u. 2./4. 1901. Zweck: Errichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung und Ausnutzung elektrischen Stromes. Bis März 1896 firmierte die Ges. „Posener Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft“. Im Laufe des Jahres 1897 begann die Einrichtung des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromzuführung, eröffnet 5. März 1898, sowie eine Erweiterung des Unternehmens. Bahn- linien: 1) Dom-Centralbahnhof, 2) Jersitz-Wilda, 3) Gurtschin-Gerberdamm. Länge: 18,990 km, Spurweite: 1,435 m. Befördert wurden 1898–1901: 3 227 885, 3 876 592, 4 399 124, 4 596 881 Personen, Fahrgeldeinnahme M. 335 206, 412 443, 477 164, 505 127. Es sind vorhanden 33 Motorwagen, 23 Beiwagen. Vorerst nur Personenverkehr, doch kann mit Genehmigung des Magistrats später auch Güterverkehr eingerichtet werden. Das Depotgrundstück der Ges. hat einen Flächeninhalt von 63 a in Jersitz, einem jetzt eingemeindeten Vorort Posens. Das Elektr.-Werk der Ges. enthält Dampfmaschinen von normal 600 HP. und Dynamos von 445 Kw. Leistung und ist ausserdem mit einer Puffer- batterie von 300 Amp. Stunden Kapazität ausgerüstet. 1900–1901 wurden abgegeben 26 767 bezw. 69 319 Kilowattstunden. Koncession: Die Genehmigung auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes ist der Ges. bis zum 27./11. 1942 erteilt, während die mit der Stadt und den Vororten geschlossenen Verträge bis zum 1./1. 1942 laufen, jedoch auf weitere 5 Jahre in Kraft bleiben, sofern sie nicht mindestens ein Jahr vor dem 1./1. 1942 bezw. 1 Jahr vor Ablauf der stillschweigenden Verlängerung gekündigt sind. Beim Erlöschen des Vertrages infolge Kündigung fallen die im früheren Stadtgebiet auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Brücken angelegten Geleise, die elektr. Ausrüstung derselben, die Wagen mit Ausnahme der in den letzten 5 Jahren angeschafften und das Elektr.-Werk unentgeltlich an die Stadt Posen; die Stadt kann aber auch die Beseitigung aller Anlagen auf Kosten der Ges. ver langen. Die Stadtgemeinde hat ferner das Recht, erstmalig am 1./1. 1905, später von 5 zu 5 fahren, nach vorangegangener 12 monat. Anzeige das Elektr.-Werk zu erwerben und zu verlangen, dass die Ges, den zum Strassenbahnbetriebe erforderlichen Strom von ihr bezieht. Als Kaufpreis des Werkes gilt der Buchwert abzügl. des anzusammelnden, mit 1.06 % zu dotierenden und mit 3 % zu verzinsenden Amort.-F., oder der durch eine Sachverständigen-Kommission zu ermittelnde Taxwert. Die Stadtgemeinde erhält als Gegenleistung für die der Ges. eingeräumten Rechte von der Bruttoeinnahme aus dem Personen- und event. Güterverkehr bis zur Höhe von 41*