680 ―――― ――― Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. M. 10 000 000 in 4 % Anleihe von 1885; 40 Serien à M. 250 000 (in Umlauf Ende 1901 M. 6 784 000), Stücke à M. 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Verl. im April auf 1./10. Tilg. ab 1889 mit mind. jährlich einer Serie (kann ab 1./10. 1889 verstärkt werden). Zahlst.: Berlin: Seehandlung, sonst wie bei Anleihe von 1883 ausser der Deutschen Bank. Kurs Ende 1886– 1901: Wie bei Anleihe von 1883. Notiert Berlin, Bremen, Hamburg. M. 15 000 000 in 4 % Anleihe von 1894; 50 Serien à M. 300 000 (in Umlauf Ende 1901 M. 13 816 500), Stücke à M. 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Verl. im April auf 1. Okt. Tilg. ab 1898 mit mindestens jährl. einer Serie (Verstärkung erst ab 1. April 1904 zulässig). Zahlst. wie bei Anleihe von 1885. Kurs Ende 1894–1901: In Berlin: 100.60, 102.25, 101.60, 101.25, 101, 99.50, 99, 99.40 %. Aufgelegt am 8./6. 1894 zu 99 %. – In Bremen: –, –, 101. 50, 101.25, 101. 25, 995/, 99, 99.50 %. – Auch notiert in Hamburg. M. 20 000 000 lt. G. -V.-B. vom 27./3. 1901 un Sstaatl. Genehmigung V..29./3. 1901 in 2 % Schuldverschreibungen, 50 Serien à M. 400 000 (40 Stücke à M. 5000, 40 à M. 3000, 54 à M. 1000, 32 à M. 500), 2000 Stücke à M. 5000, 2000 à M. 3000, 3200 à M. 1000, 1600 à M. 500, lautend auf den Inhaber. Zs.: 1./4. u. 1. 70. Tilg. zu pari ab 1906 durch jährl. Ausl. von mind. einer Serie in der G.-V. 1./10.; ab 1906 verstärkte Tilg. oder gänz- liche Kündigung vorbehalten. Die Anleihe diente zur Vergrösserung des Schiffsparkes und Verstärkung der Betriebsmittel der Ges. Zahlst.: Bremen: Gesellschaftskasse, Bremer Bank, Fil. der Dresdner Bank, Deutsche Nationalbank, Bernhd. Loose & Co., J. Schultze & Wolde, E. C. Weyhausen; Bremen, Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Berlin: Seehandlung, S. Bleichröder, Berliner Handels-Ges, Disconto-Ges. „Dresdner Bank Rob. Warschauer & Co.; Dresden: Dresdner Bank, Günther & Rudolph; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankf. a. M. u. Berlin: Bank f. Handel u. Ind. Kurs Ende 1901: In Berlin: 101.90 %. – In Bremen: 102¼ %. –— Auch notiert in Frankf. a. M. Aufgelegt durch die Zahlst. am 26./4. 1901 zu 100.50% zuzügl. 4½ % St.-Zs. ab 1./4. 1901. Verj. der Zs. 4 J. (F.), der gezogenen Oblig. 10 J. (K.) Der Lloyd ist nicht vor vollständiger Tilg. der Anleihe von 1901 eine neue aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt –, Bodmerei durch den Kapitän eines Schiffes und die Ansprüche der gesetzlichen Schiffsgläubiger und Handfesten im Betrage von 90 000 ehem. bremischen Thalern Gold auf die Immobilien bei der Stephani-Kirchenweide und Papenstrasse, grosse Hundestrasse und Packhof belegen, sowie Kautionen, welche dem Deutschen Reiche und anderen Staaten gestellt sind oder gestellt werden, allein aus- genommen. Von sämtlichen Anleihen waren Ende 1901 noch in Umlauf M. 49 248 600. Ausserdem ruht auf dem Grundbesitz in Bremen eine handfestarische zu 3½ % verzins- liche Schuld von M. 232 000. Dieselbe ist ein Teil der obenerwähnten Handfesten von 90 000 ehem. brem. Thalern Gold, von denen thatsächlich nur 70 000 Thlr. begeben wurden. Die Ausgabe einer neuen Oblig.- -Anleihe von M. 10 000 000 ist zur Bestreitung der not- wendig gewordenen Sicherung des Kohlenbedarfs der Ges. und für den Ankauf und die Bebauung des Grundstücks der A.-G. „Weser“ (s. oben) in Aussicht genommen. Damit und mit der Erhöhung des A.-K. von 1902 ist der Lloyd in der Lage, seinen gesamten Finanzplan durchzuführen und steht eine weitere Kapitalserhöhung für absehbare Zeit nicht wieder in Frage. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Betriebsüberschuss 1) 5 % zum R.-F., solange derselbe nicht 10 % des Grundkapftals beträgt, 2) von den %%.. der Reichspostdampfer- linien 1½ % des Anschaffungswertes der in den Reichspostdampferlinien beschäftigten Schiffe an den Ern.-F, 3) 4 % des A.-K. als Div. an die Aktionäre, 4) 6 % des verbleib. Betrages, Abzug der Überweisung an den Ern.-F. (Nr. 6) an die Mitgl. des A.-R. als Tant., 5) 2 % des A.-K. als Super-Div. an die Aktionäre, 6) von dem Reste die Hälfte an den Ern. -F., solange derselbe weniger als 50 % des Grundkapitals beträgt; die andere Hälfte. und wenn und solange der Ern. F. 50 % des Grundkapitals erreicht hat, der ganze Überschuss als weitere Super- Div. an die Aktionäre. Die G.-V. ist auf Antrag des A.-R. berechtigt, die Bildung und Dotierung weiterer Reserven als der vor- gesehenen zu beschliessen. Der Ern.-F. dient 1) nach dem Ermessen des A.-R. zum Ersatze abgängig werdender Schiffe, Maschinen und Kessel, und die zu diesem Zwecke aus ihm entnommenen Beträge werden jährl. darauf abgeschr ieben; 2) zur Deckung bilanzmässiger Verluste, soweit der feste R.-F. nicht dazu ausreicht. Versicherungsfonds: Einen Teil des Versich.-Risikos der Schiffe trägt die Ges. selbst. Der Fonds daas, welcher Ende 1901 M. 9 484 410 betrug, dient zur Deckung der Hawarien, Schäden und Kosten, welche die Ges. treffen. Er gilt nicht als ein R. F. im Sinne des Gesetzes, und die ihm zur Last fallenden Beträge werden darauf abgeschrieben, jedoch, soweit sein Bestand eine solche Abschreib. zulässt, nicht als Verluste der Ges. be- handelt. Dem Versich.-F. wird jährl. der durch die Selbstversicherung der Schiffe er- zielte Überschuss der Prämiengelder über die daraus zu bestreitenden „ Schäden und Kosten zugeschrieben, er die Höhe von M. 5 000 000 erreicht; hat der Versich.-F. diese Höhe erreicht, so werden 40 % des Überschusses zu seiner weiteren Dotierung ver- wandt; solange der Versich.-F. M. 15 000 000 oder mehr beträgt, werden demselben nur