―――――――――――――――――― ――――――G&Z― 3 ―― ― 3 * ――――= ――――――――――― Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. Zahistellen: Für Div.: Hamburg: Nordd. Bank; Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, Dresdner Bank: Frankf. a. M.: Deutsche Genoss.-Bank. Bemerkung: Aus den am 28./5. 1902 in Rücksicht auf den oben genannten Syndikatsvertrag beschlossenen Statutänd. ist folg. hervorzuheben: Die Mitgl. des Vorst. u. A.-R. müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und innerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Dem § 17 wurde hinzugefügt, dass der A.-R. den Vors. wie dessen Stellv. „aus seiner Mitte“ zu wählen hat. Zu § 19, wonach die G.-V. mit absoluter Mehrheit beschliesst (bei den Wahlen mit relativer) wurden als Ausnahmen hinzugefügt, dass über Abänd. des Gegenstandes der Unternehmens oder über Vereinigung mit einer inländ. Ges. die ¾-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. erforderlich ist. Die Verlegung des Ges.-Sitzes nach dem Ausland oder eine Abänd. der Klauseln, dass Vorst. u. A.-R. in Deutschland wohnende Deutsche sein müssen, oder eine Abänd. der neuen Bestimm. dieses $§ 19, oder die Auflös. der Ges., können nur dann giltig be- schlossen werden, wenn in 2 G.-V. mit einer Zwischenzeit von 6–8 Wochen jedesmal % des vertret. A.-K. zugestimmt haben. Der näml. erschwerten doppelten Beschluss- fassung bedürfen Beschlüsse der G.-V., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zu gunsten ausländ. Unternehmer zur Folge haben würden. Weiter wurde die-Verpflichtung zur Versich. bezw. Selbstversich. der Schiffe auch auf diejenigen erstreckt, „deren Risiko die Ges. auf Grund kontraktlich übernommener Ver- pflichtungen ganz oder teilweise trägt.' Zu § 26, betr. die Feststellung des Reingewinnes, ist als Zusatz beschlossen: „Zu den in Abzug zu bringenden Kosten sind auch die Kosten der Begleichung derjenigen Verbindlichkeiten zu rechnen, welche sich aus Gewinn- beteiligungsverträgen ergeben, die der Vorst. mit Genehm. des A.-R. mit anderen Ges. abgeschlossen hat.“* Hamburg-Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft in Hamburg, Holzbrücke 8, I. Gegründet: 4./11. 1871. Letzte Statutänd. v. 21./7. 1897 u. 30./3. 1899. Zweck: Betrieb einer regelmässigen Dampfschiffsverbindung zwischen Hamburg und Süd- amerika und der Abschluss aller solchem Zweck dienlichen Geschäfte. Die Schiffe der Ges. dürfen auch zu anderen Zwecken als den vorhin angegebenen verwandt werden. Die Ges. unterhält 3 Linien nach Brasilien und eine nach La Plata; sie hat 1901 in Gemeinschaft mit der Hamburg-Amerika-Linie Nord-Brasilien und den Amazonenstrom einerseits, die patagonische Küste durch eine unter argentinischer Flagge fahrende Zweig- linie von Buenos Aires aus andererseits in den Bereich ihrer Thätigkeit gezogen; sodann wurden 2 Schiffe in die Fahrt Genua-La Plata eingestellt. Nach Ankauf der Freitas- Linie durch die Hamburg-Amerika-Linie hat die Ges. mit der letzteren eine Geschäfts- gemeinschaft geschlossen. Die Flotte besteht aus 32 Dampfern, 4 Schleppern (São Pedro, São José, Sao Goncalo, Süd-Amerika), 3 Motoren (Sao Laurenco, São João, H.-S. D.-G.), 2 Barkassen (Columbus, Columbus II), 26 Leichterfahrzeugen, 1 Dampfwinde, Bojen ete. Die Namen der Dampfer sind: Chubut, Comodoro-Rivadavia, Amazonas, Patagonia, Rosario, Corrientes, Mendoza, Desterro, Argentina, Guahyba, Paranagua, Asuncion, Tucuman, Cordoba, São Paulo, Taquary, Maceio, Petropolis, Pernambuco, Belgrano, San Nicolas, Bahia, La Plata, Antonina, Santos, Tijuca, Cap Frio, Cap Verde, Cap Roca, Montevideo, Santa Fé, Entrerios. Die Dampfer der Ges. haben 1901 im ganzen 122 Reisen ausgeführt. Kapital: M. 11 250 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–5000) à Thlr. 250 = M. 750 (I. Em.) u. je 2500 Aktien (Nr. 5001–10 000) (II. u. III. Em. von 1894 bezw. 1899) à M. 1500. Ausgabe der III. Em. lt. G.-V.-B. v. 30./3. 1899; von den neuen, von der Nordd. Bank in Hamburg übernommenen Aktien erhielten die Aktionäre I. Em. die Hälfte zu pari, die andere Hälfte wurde sämt- lichen Aktionären zu 150 % angeboten. Gründerrechte sind abgelöst bezw. erloschen, doch bleibt bei Ausgabe neuer Aktien von dem jedesmal ausgegebenen Betrage die Hälfte den jeweiligen Inhabern der Aktien I. Em. pro rata ihrer Aktienbeteiligung, zum Parikurse reserviert. Anleihe: M. 8 000 000 in 4 % Öblig. von 1889, Stücke à M. 1000 u. 5000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1893 durch jährl. Ausl. von wenigstens 5 % des in Umlauf befindl. Kapitals, mind. aber M. 200 000 am 1./10. auf 2./1. Sicherheit: Das ganze Vermögen der Ges., in- sonderheit die Seedampfer. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank; Hamburg: Nordd. Bank. Die Anleihe, soweit früher noch unbegeben (M. 3 000 000), gelangte 1901 zwecks Ver. mehrung des schwimmenden Materials der Ges. ganz zur Ausgabe. Noch in Umlauf Ende 1901 M. 5 940 000. Kurs Ende 1890–1901: 100, 100, 100.60, 100, 101.25, 104, 102, 102, 102, 99, 99.50, 101.10 %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 750 = 1 St., 1 Aktie à M. 1500. = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), vom weiteren Überschuss 4 % Div., vom verbleib. Saldo 10 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Die der Ges. gehörenden Schiffe werden zum wertseienden Preise, nicht unter der zu Buch stehenden Summe versichert. Jedoch ist der A.-R. ermächtigt, auf jedes Schiff