Metall-Industrie. 949 andererseits durch die veralteten Fabrikeinrichtungen in Heddernheim, welche die Selbstkosten noch bedeutend erhöhten. Das Werk konnte somit gegenüber der bedeutend billiger arbeitenden Konkurrenz nicht bestehen. Zur Reorganisation der Ges. wurden in der G.-V. v. 29./5. 1901 die unter Kapital genannten Beschlüsse gefasst. Es ist nun die Drahtzieherei nach dem vorzüglich eingerichteten Gustavsburger Werke verlegt und dieses in den Stand gesetzt worden, den Gesamtbedarf Heddernheims an Draht herzustellen, wo- durch eine erheblich rationellere Fabrikation von Draht gewährleistet ist. Es sind ferner Neueinrichtungen und Bauten in Heddernheim in Angriff genommen, welche eine gute und wirtschaftliche Fabrikation daselbst für den dort verbliebenen Betrieb erhoffen lassen. Die Neuanlage wurde zu verhältnismässig billigen Preisen und mit kurzen Lieferterminen vergeben; sie soll im Laufe 1902 vollständig fertig werden. Auch in Gustavsburg sind einzelne Neubauten aufgeführt. Die Abschreib. bei letzterem Werke für 1901 betrugen M. 79 575. Die auf sparsamen Betrieb abzielenden technischen und kaufmännischen Massnahmen konnten teilweise 1901 bereits durchgeführt werden. 1895–1901 betrugen die Ablieferungen der Heddernheimer bezw. für 1900 u. 1901 der Heddernheimer, Gustavsburger u. Oberurseler Werkstätten 4 528 326, 5 083 485, 5 826 336, 6 047 133, 6 089 487, 9 280 000, 8 900 000 Kg. Die Heddernheimer Werke arbeiten mit der Wasserkraft des Urselbach und 11 Dampfmaschinen von ca. 700 Pferdekraft, sie besitzen eigene Beamten- und Arb.-Wohnungen für 26 Familien, eine Menageeinrichtung für 120 und Schlafstellen für 80 Pers. Ein besonders billiges Arbeiten in Heddernheim ist bis zur Beendigung der Neubauten nicht möglich, da diese ohne Betriebsunterbrechung aus- geführt werden. Der Betrieb in Gustavsburg wurde 1901 durch Hereinholen von Aus- landsaufträgen voll aufrecht erhalten, allerdings bei stark gesunkenen Verkaufspreisen. Kapital: M. 5 000 000, und zwar M. 4 000 000 in 4000 abgestempelten St.-Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000 u. M. 1 000 000 in 1000 Vorz.-Aktien (Nr. 1–1000) à M. 1000. Letztere geniessen 6 % Vorz.-Div. u. werden im Falle Liquidation der Ges. vor den St.-Aktien befriedigt. Sollte die Vorz.-Div. für 1901 u. 1902 weder aus dem Reingewinn, noch aus der zu bildenden Sonderrücklage gezahlt werden können, so ist der Fehlbetrag aus dem Rein- gewinn der folgenden Jahre nachzuzahlen. Für das dritte und folgende Jahr ist die Vorz.-Div. nicht nachzahlbar. Urspr. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 18./2. 1897 um M. 1 000 000, angeboten den Aktionären zu 110 %, und lt. G.-V.-B. v. 23./4. 1898 um M. 2 000 000 (auf M. 6 000 000), angeboten den Aktionären am 5.–14./5. 1898 zu 125 %. Beide Erhöhungen geschahen zur Bestreitung der Kosten für Neuanlagen und Verstärkung der Betriebsmittel. Zur Wieder- aufrichtung des Unternehmens beschloss die G.-V. v. 29./5. 1901 Herabsetzung des A.-K. um M. 2 000 000 durch Zus. legung von 3 alten Aktien zu 2 St.-Aktien u. gleichzeitig wieder Er- höhung um M. 1 000 000 (auf M. 5 000 000) durch Ausgabe von 1000 ab 1./7. 1901 div.-ber. Prior.-Aktien à M. 1000. Frist zur Einreichung der Aktien v. 22./7.–17./8. 1901 (später bis 5./9. bezw. 20./12. 1901 verlängert). Der Ges. bleibt, sobald in 3 aufeinander folgenden Jahren sowohl die Vorz.- als auch die St.-Aktien eine Div. von 6 % oder mehr erhalten haben, vorbehalten, in einer G.-V. der St.- und Vorz.-Aktionäre mit Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. zu beschliessen, dass gegen eine einmalige Ver- gütung von 10 % des Nennwertes der Vorz.-Aktie diese unter Wegfall jeden Vorz.- Rechtes den St.-Aktien gleichgestellt werden. Die Vergütung von 10 % ist, soweit der Bestand der vorerwähnten Sonderrücklage ausreicht, dieser zu entnehmen. Sobald die Gleichstellung der Vorz.-Aktien mit den St.-Aktien vollzogen ist, steht die Sonderrücklage zur Verfügung der G.-V. Die Vorz.-Aktien wurden von einem Konsortium zum Nenn- werte übernommen und den Aktionären v. 6.–25./9. 1901 zu pari angeboten; auf je 4 ab- gestempelte St.-Aktien entfiel 1 Vorz.-Aktie. Der durch die Zus. legung erzielte buchmässige Gewinn von M. 2 000 000 wurde ver- wandt: M. 231 559 zur Tilg. der nach Absorbierung der Reserven in dieser Höhe ver- bliebenen Unterbilanz per 31./12. 1900; abgeschrieben wurden: M. 730 000 auf Anlagen Heddernheim u. Oberursel, M. 80 000 auf Aussenstände, M. 600 000 auf Vorräte, M. 100000 auf Aktien der Kupferwerke Deutschland in Oberschönweide, M. 85 000 auf Grundstücke Berlin u. St. Petersburg. M. 90 440 wurden zur Bildung eines Spec.-R.-F. verwandt und mit dem Rest die Kosten der Reorganisation gedeckt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: In den ersten 5 Monaten in Heddernheim oder Frankf. a. M. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., alsdann werden 4 % des A.-K. in Abzug gebracht, hier- nach etwaige besondere Abschreib. und Rückstellungen, vom ÜUbrigen Tant. an A.-R., und zwar a) wenn die G.-V. keine ausserord. Abschreib. und Rücklagen beschliesst, 15 %, b) wenn dieselbe solche Abschreib. und Rücklagen beschliesst, 20 %, jedoch keines- falls mehr als im Falle a; vertragsm. Tant. an Dir. und Beamte, vom Rest zuzügl. der vorweggenommenen 4 % zunächst 6 % Div. an Prior.-Aktien, dann 6 % an St.-Aktien, Überrest, soweit derselbe nicht vorzutragen ist, Super-Div. gleichmässig an beide Aktien- gattungen. Vom 3. Geschäftsjahre ab (ab 1901 gerechnet) werden alljährlich aus dem Reingewinn dem neuen Spec.-R.-F. 5 % solange zugewiesen, als dieser den Betrag von M. 200 000 nicht überschreitet. Aus diesem Bestand werden event., ohne dass es be-