1094 Schiffsbau-Anstalten und Dock-Gesellschaften. herigen Grundsätzen, namentlich unter Beobachtung der bisherigen Abschreib.-Grund- sätze, im Einvernehmen mit der Firma Fried. Krupp aufgestellt. Die Firma Fried. Krupp übernimmt aber die Garantie, dass alljährlich während der Dauer des Vertrages eine Div. von 4½ % zur Verteilung gelangt, und verpflichtet sich, diejenige Summe, welche nach Feststellung der Bilanz durch die Vers. an dem zur Zahlung einer 4 % Div. und der statutenm. Tant. des A.-R. bei dieser Div. erforderlichen verteilungsfähigen Rein- gewinn fehlt, aus eigenen Mitteln ohne Anspruch auf Erstattung zuzuschiessen. Sollte also in irgend einem Geschäftsj. die „Germania“ mit einer Unterbilanz abschliessen und dieselbe aus dem R.-F. nicht mehr gedeckt werden können, so ist die Firma Fried. Krupp verpflichtet, nicht nur 4½ % Jahres-Div. zu zahlen, sondern auch die Unterbilanz aus- zugleichen. Als Gegenleistung für diese Div.-Garantie und die daraus folg. Zahlungs- verbindlichkeiten fällt der Firma Fried. Krupp derjenige Reingewinn zu, welcher nach Verteilung von 4½ % Div. und Zahlung der Tant. noch übrig bleibt. Der Geschäfts- betrieb geht für Gefahr der Firma Fried. Krupp. Die Firma Fried. Krupp ist befugt, für ihre eigene Rechnung Erweiterungen der Werkstätten der „Germania“ vorzunehmen. Für die dadurch entstehenden Barauslagen der Firma Fried. Krupp wird ein Separat- konto eingerichtet, auf welchem derselben für die Dauer des Vertrages 4 % Zs. vergütet werden; auch werden bei der Aufstellung der Inventur und Bilanz auf diese Werkstätten und deren Einrichtungen dieselben Abschreib. vorgenommen, wie bei den Werkstätten der Ges.; der Betrag dieser Abschreib. ist der Firma Fried. Krupp jedesmal auf dem Separatkonto zu belasten. Die Tant. des A.-R. wird lediglich auf der Grundlage der garantierten Div. berechnet. Die „Germania“ räumt der Firma Fried. Krupp das Recht ein, während der Dauer dieses Vertrages zu jeder Zeit die gesamten Aktiva und Passiva der „Germania“ für den Preis von M. 6 325 000 zu übernehmen und hat, falls die Über- nahme im Laufe eines Geschäftsj. erfolgt, die Firma Fried. Krupp als Entschädigung für den auf sie übergehenden Gewinn die Div. von 4½ % pro rata temporis bis zum Tage der Übernahme zu zahlen. Um in diesem Falle den Aktionären die sofortige Ein- lösung der Aktien ohne Abwartung des gesetzl. Sperrjahres zu ermöglichen, hat die Firma Fried. Krupp bei der Übernahme den Aktionären das Angebot zu machen, die Aktien innerhalb einer mit dem A.-R. und dem Vorst. zu vereinbarenden Frist von höchstens 3 Monaten zum Kurse von 115 % zuzügl. Stück-Zs. seit dem Tage, von welchem ab der letzte noch nicht eingelöste Div.-Schein läuft, einzulösen, während die Zahlung des Übernahmepreises von M. 6 325 000 erst nach Ablauf des gesetzl. Sperrjahres zu er- folgen hat. Die durch die alsdann eintret. Liquid. der Ges., sowie Übertragung des Werkes entsteh. Stempel und Kosten hat die Firma Fried. Krupp ausser dem Übernahmepreis zu tragen. Der Vertrag ist auf 25 Jahre, v. 1./10. 1895 ab gerechnet, geschlossen, und aus- drücklich bestimmt, dass derselbe bereits auf das Geschäftsj. 1895/96 Anwendung findet. Die Firma Fried. Krupp leistete Zuschuss 1895/96–1900/1901: M. 27 500, –, 51 281, —, 233 969, 735 450. Von dem ihr nach obigem zustehenden Rechte, die gesamte Aktiva und Passiva der Germania für M. 6 325 000 zu übernehmen, hat die Firma Fried. Krupp in Essen zum 1./4. 1902 Gebrauch gemacht. Demgemäss beschloss die G.-V. der Germania v. 25./3. 1902 Auflös. der Ges. Die Firma Krupp erbot sich, den Aktionären der Germania für die Aktien den garant. Preis von 115 % zuzügl. 4½ % Stück-Zs. ab 1./10. 1901 bis zum Einlösungstage, spät. aber bis 30./6. 1902 zu zahlen. Aktionäre, welche bis zu diesem Termin von dem Recht der Einlös. keinen Gebrauch gemacht haben, haben auf die ihnen aus der Liquid. der Germania zukommende Vergütung erst nach Ablauf des gesetzl. Sperrjahres Anspruch und können für die Zeit ab 1./6. 1902 keinen Anspruch auf Div. und Zs. erheben. Neue Firma: Friedrich Krupp Germaniawerft. Kapital: M. 5 500 000 in 2657 Vorz.-Aktien (Lit. A) à M. 1000 (Nrn. zwischen 1 u. 7000) u. 5686 ebensolchen à M. 500 (Nrn. zwischen 7001 u. 9708). Die Aktien sind unter sich gleich be- rechtigt. Urspr. Kapital M. 2 000 000 in St.- u. M. 1 000 000 in St.-Prior.-Aktien, letztere wurden 1882 verdoppelt u. bis Ende 1884 wurden sämtl. St.-Aktien in M. 1 500 000 St.-Prior.- Aktien umgewandelt u. ausserdem noch für M. 200000 St.-Prior.-Aktien neu ausgegeben; Kapital Ende Sept. 1885 dann M. 3 700 000 in St.-Prior.-Aktien. In den folgenden Jahren bis Nov. 1888 wurden die St.-Prior.-Aktien durch Zusammenlegung bezw. Zuzahlung von 25, 30, 33¼, 36 und 50 % allmählich in M. 2 992 000 Vorz.-Aktien umgewandelt und M. 2 508 000 in neuen Vorz.-Aktien emittiert, begeben an die Dresdner Bank zu 115 %. Das Kapital wurde dadurch auf jetzigen Stand gebracht. Die Aktien befinden sich zum grössten Teil im Besitz der Firma Fried. Krupp in Essen. Hypoth.-Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. Beschl. des A.-R. vom 11./10. bezw. 3./12. 1901 und der G.-V. vom 3./12. 1901 unter selbstschuldnerischer Bürg: schaft der Firma Fried. Krupp in Essen, rückzahlbar zu 102 %, Stücke Lit. 4 bis D 1000 (Nr. 1–1000) à M. 5000, 3000 (Nr. 1001–4000) à M. 2000, 7000 (Nr. 4001–11 000) à M. 1000, 4000 (Nr. 11 001–15 000) à M. 500. Die Stücke lauten auf Namen der Dresdnel Bank, sind durch Indossament übertragbar und tragen den von der Firma Fried. Krupp in Essen mit den facsimilierten Unterschriften zweier Mitglieder des Direktoriums der- selben gezeichneten Vermerk: „Für die richtige Zahlung der Zinsen und die Rück-