Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1123 Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin, NW. Luisenstrasse 35. Gegründet: Am 8./4. bezw. 22./5. 1897; handelsger. eingetr. am 11./6. 1897. Letzte Statutenänd. vom 11./ 4. 1900. Gründer: Allg. Elektricitäts-Ges., Paul Jordan, Paul Mamroth, Berlin; Carl Agthe, Schlachtensee; Franz Strandt, Charlottenburg. Zweck: Errichtung und Erwerb, jede Art der Veräusserung, Pachtung oder Verpachtung und des Betriebes von Einrichtungen und Anlagen für gewerbsmässige Lieferung und Verwendung von Elektricität. Die Ges. betreibt die Elektricitäts-Werke: 1) Bitterfeld mit Jessnitz und Raguhn, Betriebseröffnung 15./1. 1899, Konc. 75 Jahre; 2) Mittleres Breuschthal, Betriebseröffnung 1./7. 1899, Konc. 50 Jahre; 3) Unteres Breuschthal, Betriebseröffnung 1./8. 1899, Konc. 50 Jahre; 4) Brotterode, Betriebseröffnung 1./3. 1898, Konc. 50 Jahre; 5) Dahme, Betriebs- eröffnung 14./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 6) Deidesheim, Betriebseröffnung April 1896, Konc. 40 Jahre;7) Liebenwerda, Betriebseröffnung 15./2. 1898, Konc. 50 Jahre; 8) An der Lungwitz zu Oberlungwitz, 9)Oppenheim, Betriebseröffnung 1./12. 1898, Konc. 30 Jahre; 10) Plauen i. V. (pPachtung auf 20 Jahre ab 21./4. 1897), 11) Pleschen, Betriebseröffnung 1./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 12) Ruhla, Betriebseröffnung 16./11. 1897, Konc. 50 Jahre; 13) Schmalkalden, Betriebseröffnung 1./7. 1897, Konc. 50 Jahre; 14) Tempelhof (Anhalter u. Potsdamer Bahn- hof), Betriebseröffnung 14./8. 1892, Konc. 20 Jahre; 15) Trebbin (Kreis Teltow), Betriebs- eröffnung 1./12. 1897, Konc. 50 Jahre; 16) Zehlendorf, Betriebseröffnung 1./12. 1896; 17) Neuburg a. Donau, Betriebseröffnung 2./4. 1900, Konc. 50 Jahre; 18) Göttingen (Pachtung), Betriebseröffnung 15./7. 1900, Konc. 20 Jahre; 19) Elsterwerda, Betriebs- eröffnung 1./10. 1900, Konc. 50 Jahre; 20) Schön-Ellguth b. Breslau, Betriebseröffnung 1./12. 1900; 21) Heiligenstadt (Pachtung), Betriebseröffnung 20./2. 1901; 22) Freiberg i. S. (pachtung), Betriebseröffnung 18./2. 1901; 23) Osnabrück (Pachtung), Betriebseröffnung 1./9. 1901; 24) Neusalz a. O., Betriebseröffnung 1./3. 1901; 25) Querfurt (Pachtung), Betriebs- eröffnung 1./12. 1901: 26) Osterwieck a. H. (Pachtung), Betriebseröffnung 1./2. 1902. Die Übernahme seitens der Städte etc. kann in den meisten Fällen auch früher stattfinden. Die vorbezeichneten Betriebe Nr. 4–7 u. 9–16 hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrages mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29.6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher bis 31./12. 1907 dauert und sich, mangels Kündigung ein Jahr vor Ablauf, immer um weitere 5 Jahre verlängert. Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektricitäts-Gesellschaft übernommenen Koncessionen (Verträge mit Wegeeigentümern) und sonstigen Berechtigungen wird eine besondere Abfindung nicht gewährt. 2) Die Allg. Elektricitäts-Ges. gewährleistet vom Tage der Überlassung bis 31./12. 1904 für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindlichen Werke ein Er- trägnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten und der erforder- lichen Abschreib. und Rücklagen. 3) Für jedes der Werke 2, 3, 8, 17 u. 19 gewährleistet die Allg. Elektricitäts-Ges. das gleiche Erträgnis von je 5 % für die ersten fünf Betriebsjahre. 4) Die Elektricitäts-Lieferungs-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektricitäts-Ges. den Bau und die Lieferung aller erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmaterialien, letztere, soweit sie von der Allg. Elektricitäts-Ges. gewerblich hergestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu verwaltenden Betriebe zu über- tragen, wobei sich die Allg. Elektricitäts-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für diese Bauausführungen und sonstigen Lieferungen die Preise der meistbegünstigten Abnehmer zu stellen. 5) Die Allg. Elektricitäts-Ges. übernimmt die Centralverwaltung der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtliche Ausgaben der Centralstelle trägt und die Angestellten der Centralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektricitäts-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des Grundkapitals übersteigenden Reingewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Allg. Elektricitäts-Ges. als Honorar für seine Beteiligung an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektricitäts-Ges. im Vorstande der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. thätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer. Die Stromabgabe aller Elektricitätswerke betrug 1898–1901: 1625 358, 2 359 853, 3 349 293, 4 199 181 Kilowattstunden; 1901: 5458 Abnehmer mit 1318 Bogenlampen, 91 28k Glühlampen, 1395 Motore mit 3101 HP. Die Ges. besass Ende 1901 die Aktien bezw. Stammanteile folg. Gesellschaften: M. 2 000 000 Magdeburger Elektricitätswerk (Div. 1898–1901: 5½, 6½, 8, 7 %); M. 202 000 Elektricitätswerk Eisenach (Div. 1898–1901: 6½, 8, 8, 9 %); M. 34 000 Aktien der Traben- Trarbacher-Beleucht.-Ges. (Div. 1898–1901: 6, 6, 7, 7 %); M. 12 720 (fl. 7500) Aktien des Hermannstädter Elektricitäts-Werkes (Div. 1898–1901: 5, 5¼, 6, 6 %); M. 150 000 Elektr.-u. Wasserwerk Oranienburg G. m. b. H.; M. 100 000 Elektricitätswerk Schwandorf G. m. b. H.; M. 60 000 Elektricitätswerk Dachau G. m. b. H. (Anfang 1902 verkauft); M. 165 000 Elektro- motor G. m. b. H.; M. 235 000 Brennerwerke G. m. b. H. (alte Anteile); M. 188 000 do.