―――――― 28= . Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. E131 leuchtungs-, Kraftübertragungs- und Transportzwecken; b) Ausbeutung neuer auf die Elektrotechnik, sowie auf die Gas- und Lichterzeugung, speciell des elektrischen Lichts, bezüglicher Erfindungen, namentlich auch durch Erwerb der betreffenden Patente; c) Er- werb und Betrieb aller mit der Fabrikation von Gas, sowie mit der gewerblichen Aus- nutzung der Elektrotechnik in Zusammenhang stehenden Gewerbe und Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, ihre disponiblen Gelder in Fonds, sicheren Effekten oder im Lombardgeschäft zinsbar anzulegen. Die Ges. besitzt und betreibt die Gasanstalt in Glogau. Die früher im Besitz der Ges. befindl. gewesene Gasanstalt zu Beuthen i. O.-Schl. ist zufolge G.-V.-B. v. 12./2. 1898 an die Stadtgemeinde Beuthen für M. 1 100 000 verkauft. Die Gasanstalt zu Glogau wurde 1898/99 einem durchgreifenden Umbau unterzogen, wofür M. 260 000 verausgabt wurden. Die Koncession läuft bis Ende 1912 und ist die Stadtgemeinde dann berechtigt, die Gas- anstalt nach sachverständiger Schätzung käuflich zu übernehmen. Die Stadt ist am Gewinn dergestalt beteiligt, dass sie vom Nettoertrag des Werkes abzügl. 4 % Zs. von ca. M. 700 000 die Hälfte, mind. aber M. 12 000 jährl. erhält. Gaserzeugung 1899–1901: 932 648, 1 056 175, 1112 991 cbm. Der Gasverbrauch ausschl. Verlust stieg 1901 um 52 041 chm = 5.21 % (gegen 120 489 = 13.72 % im Vorjahre); zu techn. Zwecken wurden 70 025 cbm mehr gebraucht wie im Vorjahre (gegen eine Steigung von 51 646 cbm 1899). Anzahl der Flammen Ende 1899–1901: 10 411, 11 408, 12 041. Die Ges. hat am 5. Jan. 1899 mit der Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin einen Ver- trag wegen Erwerbung der Oberschlesischen Elektricitätswerke abgeschlossen. Nach demselben hat sich die Allg. Elektricitäts-Ges. verpflichtet, alle ihr aus Koncessionen und Verträgen, betreffend die Abgabe von Elektricität zu Licht-, Kraft- und sonstigen Zwecken im Oberschles. Industriebezirke zustehenden Rechte und Pflichten gegen Er- stattung der ihr für deren Erlangung erwachsenen Auslagen der Schles. Elektricitäts- und Gas-A.-G. abzutreten, wogegen der ersteren die Ausführung der Werke mit allem Zubehör übertragen worden ist. Die von der Allg. Elektricitäts-Ges. zu Berlin begonnenen Oberschles. Elektricitäts- Werke bezwecken, das Industriegebiet Oberschlesiens, umfassend das Länderdreieck Beuthen, Gleiwitz, Kattowitz, mit elektr. Energie für Licht- und Kraftzwecke zu ver- sorgen und der Oberschles. Strassenbahn den Strom für ihre elektrisch betriebenen Linien zu liefern. Zu diesem Zwecke sind auf ausreichend grossen Grundstücken in Zaborze und Chorzow, also im ungefähren Centrum der westlichen resp. östlichen Hälfte des vorgedachten Industriegebiets, zwei Kraftstationen errichtet. Die Leitungsnetze, für deren oberirdische und unterirdische Verlegung die Genehmigung aller in Betracht kommenden Behörden, Städte, Gemeinden u. Privatpersonen vertragsmässig gesichert ist, werden in der geplanten Länge von 130 km derartig bemessen und ausgeführt, dass die Maschinenleistungen auf über 10 000 PS. erhöht werden können. Mit den Städten Gleiwitz, Beuthen und Kattowitz sind Verträge auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Stadt Gleiwitz erhält einen Anteil am Reingewinn, sobald das investierte Kapital mit mehr als 5 % sich verzinst. Die Stadt Beuthen bezieht die elektr. Energie als Gross-Abnehmerin zu Vorzugspreisen und giebt dieselbe ihrerseits an die einzelnen Konsumenten ab, wobei jedoch ein vertragsmässig feststehender Preis nicht überschritten werden darf, während die Stadt Kattowitz 10 % derjenigen Brutto- einnahmen erhält, welche aus dem Stadtbezirk Kattowitz herrühren.- Die Städte sind berechtigt, die Leitungsnetze zu Buchwerten käuflich vor Ablauf der Vertragsdauer zu erwerben, in welchem Falle eine vereinbarte Verbilligung der Strompreise gegenüber den bis dahin giltigen einzutreten hat. Die Stadt Beuthen kann unter kontraktlich festgelegten Bedingungen das Leitungsnetz erwerben und den Stromlieferungsvertrag auflösen. Die Leitungsnetze der Städte Beuthen und Kattowitz gehen nach 25 Jahren unentgeltlich in das Eigentum der Städte über. Mit 26 Landgemeinden sind die Verträge auf die Dauer von 50 Jahren, mit 2 Ge- meinden auf kürzere Dauer abgeschlossen. Sämtliche Gemeinden erhalten, ähnlich wie die Stadt Gleiwitz, einen Anteil am Reingewinn. Ebenso ist 1900 ein Vertrag mit dem Fiskus zustande gekommen betreffs Beleuchtung von Bahnhöfen im Oberschles. Industriebezirke. Der Ausbau der Oberschles. Elektricitätswerke seitens der Allg. Elektricitäts-Ges. zu Berlin soll in drei Abteilungen erfolgen, vor Beginn des dritten Ausbaues ist jedoch nochmals die Genehmigung der Schles. Elektricitäts- und Gas-A.-G. einzuholen. Die Kosten der ersten beiden Ausbaue dürften sich auf rund M. 8 230 000, die des dritten Ausbaues auf M. 2 253 000 stellen. Die Allg. Elektricitäts- Ges. übernimmt von der Betriebsübergabe der einzelnen Maschinen- und Bauwerke an gerechnet eine einjährige Garantie für gute Ausführung und gutes Material; sie hat auf die Dauer von fünf Jahren nach Übergabe des zweiten Ausbaues das Recht, die Übertragung der Liefe- rungen für etwaige weitere Ausdehnung oder etwaigen weiteren Ausbau unter den gleichen Bedingungen, zu welchen sie den ersten und zweiten Ausbau auszuführen hat, zu verlangen. Die beiden ersten Ausbauten waren Ende 1900 fertiggestellt. Grund- stücke für Betriebszwecke sind in Zaborze, Chorzow und Gleiwitz zum Preise von M. 82 600, 110 000 u. 63 000 erworben worden. Der weitere Ausbau der Werke ist im Gange, so die Vergrösserung der Centralen in Zaborze und Chorzow.