Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1163 hinaus bis M. 500 000 fernere 20 % und über M. 500 000 hinaus fernere 10 %, während der übrige Teil jener Restsumme und der Betrag der ausgewiesenen gesetzlichen Reserven der A.-G. verbleiben. Macht die Stadt von ihrem Kaufrecht zwischen dem 31.8. 1906 und dem 31.8. 1914 Gebrauch, so erhält die Pächterin von obigen Quoten 90, bezw. 80, 70, 60, 50, 35, 20, 10 oder 5 %, je nachdem die Übernahme in den Jahren von 1906–14 erfolgt. Kauft die Stadt die Werke im Jahre 1915 oder später an, so hat die Firma Siemens & Halske keine Ansprüche mehr auf genannte Fonds. Der Anschlusswert hat sich von 50 043 Hektowatt zu Ende des Jahres. 1900 auf 56 869 Hektowatt, also um etwa 13.6 %, gehoben. Es waren am 31./12.1901 angeschlossen: 60 348 Glühlampen von 3–135 Normalkerzen, 2083 Bogenlampen von 1,5–40 Ampere, 645 Elektromotoren von 0,05–41,17 HP. (zus. 1504,11 HP.), 267 sonstige Anschlüsse für 1–330 Hektowatt (zus. 4385,63 Hektowatt). Hierauf entfallen 786 Hausanschlüsse und 1184 Konsumenten mit 1423 Elektricitätszählern. Der Stromkonsum hat gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung um 9.9 % erfahren, und zwar umfasst die an die Konsumenten nutzbar abgegeb. Energie 9 728 041 Hektowattstunden für Licht und 6 564 975 Hektowatt- stunden für Kraft, zus. 16 293 016 Hektowattstunden (exkl. des Eigenbedarf). Das Kabel- netz hatte Ende 1901 die Gesamtlänge von 329 800 m. Der Wert der bis Ende 1901 aus- geführten Anlagen beträgt M. 4 478 244. Das Bruttoerträgnis, von welchem die Ges. dem Koncessionsvertrage gemäss 16 % an die Stadt Leipzig abzuführen hatte, belief sich 1901 auf M. 804 137.35. Die ausser den Pachtbeträgen von zus. M. 22 500 für die Grund- stücke der beiden Stationen an die Stadt Leipzig demnach bezahlten, bezw. noch zu bezahlenden Koncessionsabgaben betragen M. 134 022.89. Während der bisherigen 7 Ge- schäftsjahre haben die Koncessionsabgaben an die Stadt M. 589 757 betragen, wozu noch weitere M. 27 497 städtische Steuern bezahlt worden sind, gegenüber einer an die Aktionäre für dieselbe Zeit gezahlten Gesamt-Div. von M. 906 700. Koncession: Die der A.-G. erteilte Koncession gilt auf die Dauer von 35 Jahren vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet. Die Stadt Leipzig hat jedoch das Recht, hach Ablauf von 10 Jahren, vom Beginne des Betriebes an gerechnet, von der Ges. die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen zu verlangen. Macht die Stadt Leipzig von diesem Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich deckt mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingetretenen Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise berechnet. dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungspreises und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je 2 9% und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde Leipzig zu zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der A.-G. bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt worden. Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in betriebs- fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum der Stadtgemeinde über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung des Be- triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen; der zu zahlende Preis vermindert sich alsdann um weitere 62 % bpro Jahr, während nach 50 Jahren, vom Beginn des Betriebes der Anlage ab gerechnet, die gesamten Anlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt übergehen. Für die Benutzung der öffentl. Strassen, Plätze etc. hat die Ges. der Stadt Leipzig ausser den örtl. u. allg. Steuern und Abgaben eine jährl. Vergütung von 162/ % der ge- samten Brutto-Einnahme zu leisten. Neben der Abgabe aus dieser Brutto-Einnahme hHat die Ges. der Stadt Leipzig, sobald der jährl. Reingewinn 6 % übersteigt, den unter Gewinn- Verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn zu gewähren, wobei als Reingewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des er- wähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme und den erforderl. Abschreib. an- gesehen wird. Zum Zwecke von Erneuerungen und Amortisationen kann die Ges. jährl. Abschreib. im Betrage bis zu 6 % des urspr. Wertes der Gesamtanlage unter Zurechnung der Aufwendungen für die im Laufe der Jahre erfolgten Erweiterungen vornehmen. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 6. April 1898 um M. 1 000 000 in 1000, ab 1. Jan. 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 27. April bis 4. Mai 1898 zu 115 %. uuleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, 1300 Stücke Lit. A (Nr. 1–1300) à M. 1000, 1400 Lit. B Nr. 1301–2700) à M. 500, auf Namen der Allg. Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig und durch Indossament übertragbar. Die Anleihe ist eingeteilt in 20 Serien zu je 65 Abschnitten à M. 1000, 70 à M. 500. Zs. 1./3. u. 1./9. Rückzahlung zu pari am 1. Sept. 1930; frühere Rückzahlung der ganzen Anleihe oder einzelner Serien von je M. 100 000 ab 1. Sept. 1905 mit mindestens 6 monat. Frist vorbehalten: bei teil- weiser Aufkündigung findet Ausl. der Serien statt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzlicher Frist. Zahlst. wie bei Div. Zugelassen M. 2 000 000, davon zur Sub- ription aufgelegt bei den Zahlst. am 28./3. 1900 M. 1 500 000 zu 100 % zuzügl. 4½ % Zs.