Gas-Gesellschaften. 1671 verschreibungen von A.-G., die den angegebenen Zweck verfolgen; Betrieb aller nach dem Ermessen des A.-R. mit den angegebenen Unternehmungen in Verbindung stehenden Geschäfte. Zur Erreichung dieses Zweckes hat sich die Ges. mit der Firma Carl Francke in Bremen zu gemeinsamer Thätigkeit verbunden, und zwar auf Grund eines Vertrages, welcher Herrn Francke verpflichtet, bis 1. Jan. 1909 alle von ihm zu erwerbenden Kon- cessionen für Gas-, Wasser- und Elektricitätswerke der Ges. anzubieten. Entscheidet sich die Ges. für den Erwerb einer ihr angebotenen Koncession, so vergütet ihr die Firma Carl Francke die Hälfte der Koncessionsgebühr, wogegen die Ges. das betreffende Unternehmen entweder für eigene Rechnung durch die Firma Carl Francke ausführen zu lassen, oder einer zu gründenden A.-G. zu übertragen hat, welche die Ausführung des Unternehmens übernimmt und alle zu der betreffenden Anlage erforderlichen Bauten an die Firma Carl Francke überträgt. Eine Koncession, deren Übernahme von der Ges. abgelehnt ist, darf Carl Francke nicht mit anderen Personen oder Gesellschaften zu anderen Bedingungen abschliessen, es sei denn, dass er der Allg. Gas- u. Elektricitäts- Ges. vorher Gelegenheit gegeben hatte, die Koncession zu diesen anderen Bedingungen zu erwerben. Die Firma Carl Francke ist ferner verpflichtet, bis 1. Jan. 1909, falls sie bereits bestehende Gas-, Elektricitäts- oder Wasserwerke erwirbt, die betreffenden Kauf- verträge der Ges. anzubieten und auf deren innerhalb einer angemessenen Frist zu erklärendes Verlangen abzutreten. Der durch den Erwerb solcher Verträge erzielte Nutzen fällt zur Hälfte der Firma Carl Francke zu. Für die im Besitz der Bremer Ges. befindlichen Aktien von Gas-, Wasser- und Elektricitäts-Ges. garantiert Carl Francke eine gewisse Minimal-Div. für eine Reihe von Jahren mit der Massgabe, dass die Garantie unter bestimmten, im Vertrage näher aus- geführten Bedingungen erlischt. Falls Carl Francke auf Grund seiner Garantieverpflich- tung in Anspruch genommen wird, ist die Allg. Gas- und Elektricitäts-Ges. zur Rück- erstattung verpflichtet, insoweit der nach Verteilung einer 6 % Div. an die Aktionäre erübrigende halbe Reingewinn dazu ausreicht. Vorläufig bildet das Vertragsverhältnis mit Carl Francke die alleinige Basis für die Geschäfte der Ges. Die Ges. war Ende 1901 bei 38 Werken, bei denen sie sich einen massgebenden Einfluss gesichert hat, u. a. bei Allstedt, Beeskow, Belgard, Berlinchen, Birnbaum, Bolchen i. L., Borkum, Bredow, Breisach, Brockau bei Breslau, Burg-Lesum, Bütow, Chateau-Salins, Cölleda, Deutsch-Krone, Dramburg, Driesen, Drossen, Eberstadt bei Darmstadt, Esch in Luxemburg, Freienwalde, Gifhorn, Griesheim, Gr. Ottersleben bei Magdeburg, Kolmar i. P., Neuenahr, Nordhorn, Ragnit, Rath, Salbke, Sankt Avold, Senftenberg, Sterkrade, Vaals in Holland, Weisswasser, Züllchow mit insgesamt M. 2 615 000 Aktien und M. 1 150 000 Anleihen beteiligt. Die Gasabgabe bei 32 dieser Werke, welche bereits 1900 im Betrieb waren, betrug 1901: 4 908 571 cbm; bei den 3 kleinen in Verbindung mit Gasanstalten betriebenen Elektricitätswerken betrug die Stromabgabe 1901: 77 710 Kilowattstunden. Der Konsum bei allen Werken ist in der Zunahme begriffen. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien (Nr. 1–3000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 7. April 1899 um M. 2 000 000, wovon M. 1 000 000 an ein Kon- sortium zu 101.2 % begeben wurden, welches des Nettogewinnes = M. 19 081 aus der Emission der Ges. zu vergüten hatte. Die Ausgabe der restlichen M. 1 000 000 soll nach Bestimmung des A.-R. später erfolgen. Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Anteilscheinen von 1899, 1000 Stücke (Nr. 1–1000) à M. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu pari ab 1904 bis längstens 1930 durch jährl. Ausl. spät. am 31. Jan. auf 1. Juli; ab 1. Juli 1905 verstärkte Tilg. oder gänzliche Kündigung mit 3 Monate Frist vorbehalten. Als Pfand für Kapital, Zinsen und Kosten hat die Ges. unter Übergabe der Dokumente und unter Bewilligung und Beantragung ihrer Um- schreibung in den Grund- bezw. Hypothekenbüchern ihre Forderungen an 16 der oben- genannten Gaswerke an die darleihende Firma J. Schultze & Wolde in Bremen über- tragen. Diese Forderungen setzen sich aus den den Werken von der Bremer Ges. geleisteten Darlehen im Gesamtbetrage von M. 1 002 000 zus., welche sämtlich durch hypothekarische Eintragungen in Höhe von zus. M. 1 130 000 an 1. Stelle gesichert sind. Das A.-K. der 16 Werke beträgt zus. M. 1 920 000. In den Bedingungen ist über Verjährung der Stücke und Coup. nichts ausdrücklich festgesetzt. Die Anleihe diente zur Übernahme weiterer Koncessionen, Gewährung von Darlehen an die gebildeten Aktiengesellschaften und Verstärkung der Betriebsmittel. Zahlst.: Bremen: J. Schultze & Wolde, Deutsche Nationalbank. Kurs Ende 1900–1901: 100.50, 100 %. Notiert in Bremen. Geschäftsjahr; Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn Verteilung: 5 % zum R.-F., event. weitere Rücklagen, vom Ubrigen vertragsm. Tant. an Vorst., sodann 5 % Div., vom Rest 15 % Tant. an A.-R. (wenigstens M. 5000), vom Überrest 1 % Super-Div., vom weiter verbleibenden Gewinn erhält die Firma Carl Francke in Bremen lt. Vertrag vom 10. Okt. 1898 solange die Hälfte, bis sie für ihre auf Grund übernommener Garantien geleisteten Zahlungen nebst 5 % Jahreszinsen Erstattung erhalten hat, während die andere Hälfte unter die Aktionäre verteilt wird, wenn die G.-V. nicht anderweitige Verwendung beschliesst. Ist der R.-F. zur Deckung ――――aM