1882 Nachtrag. Passiva: Kapital-Kto 800 000, Kredit.: Kgl. Hauptzollamt 213 519, Kgl. Güterstation 335 589, Bayer. Bank München 629 117, Avale 460 000, Diverse 63 567; Gewinn 14 568, Sa. M. 2 516 361. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Löhne 26 439, Unk., Steuern, Kohlen etc. 56 556, Gefälle- Perception 1278, Zs. 26 758, Abschreib. auf Immobil. u. Mobil. 21 632, do. auf Dubiose 2177, Gewinn 14 568. Sa. M. 149 410. – Kredit: Lager-, Speditions- u. Warenerträgnis M. 149 410. Dividende 1901/1902: 0 %. Zur Deckung des Fehlbetrages per 31./3. 1902 M. 3 000 000 soll die G.-V. Herab- setzung des A.-K. von M. 12 000 000 auf M. 9 000 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 4:3 beschliessen. Berliner Hypothekenbank Aktiengesellschaft in Berlin, (früher Pommersche Hypotheken-Actien-Bank) W. Behrenstrasse 35. Gegründet: 1866; Konc.-Urkunde v. 1./10. 1866. Dauer 100 Jahre ab 1./10. 1866. Statutänd. v. 2./12. 1899 (bezw. 7./4. 1900), ministeriell genehmigt am 30./3. 1900; dann geändert am 28./9., 16./11. u. 11./12. 1901, genehmigt vom Bundesrat am 13./5. 1902. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung unkündbarer und kündbarer Hypoth.- und Grundschulddarlehen, sowie durch Gewährung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kleinbahnen. Die zur Gewährung dieser Darlehen er- forderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn-Oblig. beschafft; von letzteren beiden noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs- Hypoth.-Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbank- gesetzes v. 13./7. 1899 massgebend. Revision und Sanierung der Bank: Ende 1900, als der Krach der Spielhagenbanken den Pfandbriefmarkt beunruhigt hatte, wurden über die Pommersche Hypotheken- Actien-Bank ungünstige Gerüchte verbreitet, die ein grosses Angebot von Pfandbr. hervorriefen. Die Bank musste schliesslich darauf verzichten, die an den Markt kommen- den Pfandbr. noch weiter aufzunehmen, nachdem sie zur Beschaffung von verfügbaren Mitteln schwere Opfer (Kursverlust an Wertpapieren, Provisionen und Zinsentschädi- gungen) gebracht hatte. Es wurde eine ausserord. Prüfung von Hypoth. etc. unter Beteiligung des Königl. Bankinspektors Hartmann veranstaltet. Das Ergebnis dieser Prüfung, bei der eine Anzahl Hypoth. als nicht geeignet zur Deckung von Pfandbr. be- zeichnet wurden, rief Einspruch seitens des Vorstandes und A.-R. hervor; auch wurde die Bank von einem Teil der Presse angegriffen wegen der Beziehungen zu ihrem Tochterinstitut, der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank, sowie der Immobilien-Verkehrsbank, der Immobilien-Erwerbs-Ges. m. b. H., der Vereinigung für Grunderwerb etc. Auf der Immobilien-Verkehrsbank hatte die Pommernbank s. Z. nach ihrer Reorganisation (im Jahre 1890) den zwangsweise übernommener Grundbesitz übertragen. Als von den neuen preuss. Normativbestimmungen die Benutzung von Baugeld-Darlehen als Pfandbr.- Unterlage verboten wurde, trat die Pommernbank an die Begründung der Mecklenburg- Strelitzschen Hypothekenbank heran, um mit deren Hilfe noch fernerhin aus dem Bau- geldergeschäft Hypoth. auf fertiggestellte Neubauten gewinnen zu können. Nach dem Inkrafttreten des Reichs-Hypothekenbankgesetzes hat die Bank aber in dieser Weise nicht mehr operieren können. Trotz der im Geschäftsbericht für 1900 enthaltenen ver- hältnismässig günstigen Darlegung der Verhältnisse wurden am 18./5. 1901 die beiden Dir. der Bank, Komm.-Rat Wilh. Schultz u. Fritz Romeick auf Veranlassung der Königl. Staatsanwaltschaft verhaftet. Gegen diese beiden Dir. wurden seitens der Bank Regress- ansprüche geltend gemacht. Eince weitere Erschütterung erfuhr der Kredit und das Ansehen der Bank durch die in der G.-V. der Mecklenburg-Strelitzschen Hypoth.-Bank v. 22./5. 1901 enthüllten Beziehungen über die Verbindungen dieses Instituts zu der Pommernbank und ihren Tochterinstituten, der Immobilien-Verkehrsbank u. der Ges. m. b. H. Schuhmacher & Co. Etwas beruhigend wirkte dann ein vom Königl. Hypoth.-Bank-Inspektor Hartmann im Reichsanzeiger v. 25./6. 1901 veröffentlichter Bericht über eine amtliche Untersuchung der Hypotheken. In demselben wurde die Sicherheit der Pfandbr. als nicht gefährdet, die Lage der Bank vom Standpunkte der Aktionäre aber noch als ungeklärt bezeichnet. Dieses Gutachten erwies sich als zu optimistisch. Die Deutsche Bank u. die Bank f. Handel u. Ind. hatten in Ausführung des in der G.-V. der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank v. 8./6. 1901 denselben erteilten Mandats eine Prüfungs-Kommission ernannt: Dieselbe kam in Bezug auf die Hypoth.-Unterlagen zu einem bedeutend ungünstigeren Ergebnis, als die staatl. Revisions-Kommission, indem die Banken-Kommission eine Minderdeckung der Pfandbr. von ca. M. 16 000 000 konstatierte.