Nachtrag. 1883 „Nach dem Berichte betrug der Umlauf der Pfandbr. der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank am 30./6. 1901 M. 174 839 400 u. zwar 4 % M. 164 635 300, 3½ % M. 10 204 100, ferner verloste u. gekündigte Pfandbr. M. 16 200. Im Gewahrsam des Treuhänders befanden sich am 30./6. 1901 Hypoth. im Gesamtbetrage von M. 178 433 761. Die Nachprüfung, die die Ver- waltung infolge der behördlichen Revision vornehmen liess, kam durchschnittlich zu nicht schlechteren, teilweise sogar zu besseren Resultaten, als die ursprünglichen Taxa- toren. Die Aufsichtsbehörde hat dagegen 255 Beleihungen mit einem Nominalwerte von M. 38 205 797 beanstandet und sie um M. 30 773 297 niedriger angesetzt; 637 Be- leihungen mit M. 93 255 216 blieben unbeanstandet. Nachträglich erfolgte eine weitere Beanstandung in Höhe von M. 1 000 000. Die Revisions-Kommission haf nun aber fest- gestellt, dass nach den von ihr festgestellten Verkaufswerten der Grundstücke ein Ver- lust von M. 16 000 000 an den Deckungs-Hypoth. zu befürchten ist. Es sei besonders darauf angekommen, festzustellen, auf welchen Eingang mit Sicherheit gerechnet werden könne. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass bei ruhiger Entwicklung schliesslich ein besseres Resultat als die jetzige Schätzung erzielt wird. In der Berechnung des Ver- kaufswertes wurde bei bebauten Grundstücken besonderes Gewicht auf die sorgfältige Ermittelung des Mietsertrages gelegt. Eine Veröffentlichung der aufgestellten Listen war ohne schwere Schädigung der Besitzer und der Bank nicht möglich, deshalb begnügte sich die Kommission, Gesamtresultat und Auszüge mitzuteilen. Bei keiner beanstandeten Unterlags-Hypoth. geht die Schätzung der Revis.-Kommission unter die Schätzung der staatl. Kommission. An den freien Hypoth. schätzte die Revis.-Kommission einen Verlust von M. 2 000 000 ab. Der Zs.-Rückstand von M. 33 929 am 31./12. 1900 war am 30./6. 1901 auf M. 4842 zurückgegangen, besonders dadurch, dass grösseren Schuldnern durch neue Nach- beleihungen Geld für die Zs.-Zahlung zur Verf. gestellt wurde. Dieser Zustand hört jedoch jetzt auf und es ergiebt sich das folgende: Das Jahres-Zinsensoll am 30./6. 1901 beträgt für die Unterlags-Hypoth. M. 7 701 336, für die freien Hypoth. M. 258 122, zus. M. 7 959 458. Hiervon entfallen auf die Immobilien-Verkehrsbank M. 1 612 449. Von dem Zinsensoll waren am 31./8. 1901 M. 714 760 rückständig. wovon der grösste Teil auf die Immobilien- Verkehrsbank entfällt. Für die Zukunft ist ein Zinseingang von M. 6 271 660 zu er- warten, sodass ein Fehlbetrag von M. 1 687 798 bleibt. Auf die Zinsen für die nächsten Jahre soll eine jährliche Ausfallreserve von M. 450 000 gebildet werden. Die Revisions- Kommission glaubt, dass sich der Zinseneingang allmählich erhöhen kann. Der Pfandbr.- Umlauf am 30./6. 1901 erforderte eine Verzinsung von M. 6 894 528, Hypoth.-Zinsen gehen ein M. 5 821 660, sodass an den Pfandbr.-Zinsen ein jährl. Fehlbetrag von M. 1 072 668 bleibt, ungerechnet der Verwaltungskosten. Für 31./12. 1900 ist der Kapital- verlust der Bank mit M. 17 769 021, für 30./6. 1901 mit M. 20 438 745 eingesetzt. Hierbei ist eine Reserve nur im Betrage von M. 9 000 000 auf Verluste an Hypoth. und eine Rückstellung von M. 8 674 000 erfolgt. Der Verlust aus der Immobilien-Verkehrsbank vermehrt sich am 30./6. 1901 um M. 2 669 724. In den Bilanzen ist bisher ein Betrag für die Schadenersatzansprüche gegen die V. erwaltung nicht eingesetzt. Die frühere Reorganisation hat keineswegs völlig gesunde Verhältnisse geschaffen. Die Revisions- Kommission ist der Überzeugung, dass Regressforderungen in Höhe von Millionen gegen die Direktoren Schultz und Romeick unter allen Umständen begründet sind. Bezüglich der Direktoren Buddenberg und Tanzen hat die Kommission keine Unterlagen für einen Anspruch gefunden. Bezüglich sonstiger Personen, speciell des A.-R., kann sie Regressansprüche weder bejahen noch verneinen; jedenfalls habe der A.-R. nur eine sehr untergeordnete Thätigkeit entfaltet. Das A.-K., wenn nicht mehr, scheint ver- loren. Es ist mit Sicherheit festzustellen, dass in naher Zeit die volle Zahlung der Zinsen nicht mehr möglich ist und deshalb eine Zahlungseinstellung erfolgen müsste. Der Antrag auf Konkurseröffnung würde für die Pfandbr.-Gläubiger unübersehbaren Schaden nach sich ziehen. Die freiwillige Liquidation würde dem Interesse der Pfandbr.- Gläubiger noch weniger entsprechen. So bleiben nach der Ansicht der Rewvisions- Kommission nur zwei Wege, die Fusion mit einer anderen Hypoth.-Bank und die Reorganisation mit Hilfe der Pfandbr.-Besitzer. Bei einer Reorganisation würden die Pfandbr.-Besitzer als Aktionäre alle Vorteile erhalten, welche in der etwa geringeren Schätzung der Aktiva durch die Kommission enthalten sein könnten, dafür würde ein Teil des Kapitals der Pfandbr.-Besitzer durch freiwilligen Verzicht verschwinden bezw. sich in eine Aktienbeteiligung an dem Unternehmen verwandeln. Als der wichtigste Schritt zu einer Klärung der Verhältnisse und die erste Be- dingung für alle event. Sanierungsvorschläge erschien eine möglichst reinliche Scheidung der beiden durch die Immobilien-Verkehrsbank künstlich miteinander verbundenen Hypoth.-Banken (Pommersche und Strelitzsche). Hierbei war davon auszugehen, dass die persönl. Haftung der Immobilien-Verkehrsbank wegen ihrer Vermögenslosigkeit nicht in Betracht kommt und dass keine der beiden Banken in der Lage ist, wegen ihrer Nach-Hypoth. die Voreintragung der anderen Bank herauszubieten, dass ferner durch die notwendig werdenden Zwangsversteigerungen grosse Kosten entstehen würden und schliesslich doch kein anderer Weg für eine endgiltige Auseinandersetzung geblieben wäre, als der Konkurs der Immobilien-Verkehrsbank, der wiederum beträchtliche Kosten