Nachtrag. 1887 Hypoth. zu verlangen, diese Berichte auch durch Einsicht der Bücher und Beläge nach- zuprüfen; ferner Bilanzprüfungen unter Einsicht der Bücher etc. vorzunehmen. Die näheren Bestimmungen über die Ausübung des vorstehenden Mandats sind mit der Verwaltung durch Vertrag zu vereinbaren. G. Die Versammlung ermächtigt die Deutsche Treuhand-Ges., im Einverständnis mit der Bank für Handel u. Industrie Anderungen an den vorstehenden Bestimmungen vorzunehmen, soweit dadurch eine weitere Aufgabe von Rechten nicht erfolgt. Die zu Punkt Cb erwähnten Beschlüsse der G.-V. der Aktionäre sind am 11./12. 1901 gefasst worden u. bedürfen noch der Genehm. der zuständigen Behörden (inzwischen erfolgt). Die Pommersche Hypoth.-Actien-Bank erliess hierauf am 11./12. 1901 folg. Be- kanntmachung: Der Modus A verlangt von den Pfandbrief-Inhabern völligen Verzicht auf die Zinsen für die Dauer von 4½ Jahren, wogegen sie im Jahre 1907 Aktien in Höhe von 6 ¼ % ihres Pfandbrief-Kapitals erhalten; die Coup. v. 1./1. 1902 bis einschl. 1./10. 1905 sind bei diesem Modus also wertlos. Die sämtlichen Pfandbrief-Inhaber haben jedoch bis einschl. 28./2. 1902 das Recht, den in dem Rekonstruktionsplan von der Bank für Handel u. Ind. ferner vorgeschlagenen Modus B zu wählen; bei diesem werden die Pfandbriefe auf 80 % ihres Nennwertes abgestempelt. wogegen die Pfandbrief-Inhaber zunächst 10 % des letzteren in Aktien und ferner Anteil an einem Sicherheitsfond erhalten, dessen Erlös später in Aktien ohne Entgelt unter sie verteilt wird; bei diesem Modus tritt keine Unterbrechung in der Zinsenzahlung ein. Diejenigen Pfandbrief-Inhaber, die den Modus B annehmen wollen, werden aufgefordert unter Abgabe einer diesbezügl. Erklärung ihre Pfandbriefe nebst Coup.-Bog. (die sämtlich dieselben Nummern wie die Stücke tragen müssen) und Talons mit doppeltem Nummernverzeichnis, und zwar getrennt nach Zinsfuss und Serien, bis spät. 28./2. 1902 bei uns oder einer der nachstehenden Stellen direkt oder durch Vermittelung eines Bankiers einzureichen. Berlin: Bank für Handel und Ind., Berliner Bank, Berliner-Handels-Ges., Commerz- u. Disconto-Bank, Deutsche Bank, Deutsche Genossenschafts-Bank von Soergel, P. & Co., Disconto-Ges., Dresdner Bank, Nätionalbank für Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein, Born & Busse, Emil Ebeling, E. G. Kaufmann. Braunschweig: Otto Weibezahl & Co. Breslau: E. von Stein & Co. Coblenz: Glück & Dornhoeffer. Dessau: Friedr. Franz Wandel. Frankfurt a. M.: Ferdinand Sander. Frankfurt a. O.: L. Mende. Glogau: H. M. Fliess- bach's Wwe. Halberstadt: Mooshake & Lindemann. Hamburg: E. Calmann. Hannover: A. Spiegelberg, Kohrs & Seeba. Hildesheim: Hildesheimer Bank. Hirschberg: Abr. Schlesinger. Magdeburg: Magd. Privatbank. Posen: Ostbank für Handel & Gewerbe. Prenzlau: H. Herz. Stettin: Rob. Th. Schröder Nachf. Wittenberg: Paul Berndt sowie die Filialen und Depositenkassen obenbenannter Firmen. Die eingereichten Stücke werden mit dem Stempel: „Modus B' versehen u. wieder zurückgegeben; gleichzeitig wird – und zwar v. 15./12. 1901 ab – der Januar- u. April- Coup. per 1902 in Höhe von 80 % des seitherigen Betrags ausgezahlt, während die Coup.-Bog. nebst Talons einbehalten und durch neue ersetzt werden. Die Auszahlung der Coup. erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlegung der Pfandbriefe nebst Coup.-Bog. und Talons zur Abstempelung. Diejenigen Pfandbrief-Inhaber, die ihre Pfandbriefe nebst Coup.-Bog. und Talons nicht bis einschl. 28./2. 1902 zur Abstempelung vorgelegt haben, werden so behandelt, als ob sie den Modus A gewählt hätten. Frist für Modus B verlängert bis 15./3. 1902. Nach diesem Termin bis 15./4. 1902 fand die Abstempelung nur bei unentgeltlicher Mitlieferung der am 1./1. bezw. 1./4. 1902 fälligen Coup. Die Mehrheit der Pfandbr.-Inh. entschied sich für den Modus B (Verzicht auf 20 % des Norminalwertes der Pfandbr.). Über der Pfandbr.-Besitzer hatten sich für diesen Modus erklärt. Der Modus B bietet den Pfandbr.-Besitzern den wesentlichen Vorteil, dass sie den alten Zinssatz auf das auf 80 % reduzierte Kapital behalten u. ferner 10 % in Aktien Lit. B des neuen Instituts bekommen. Ausserdem haben die Aktien Lit. B Anspruch auf den Pfandbr.- Sicherheits-F. Beim Modus A behält der Besitzer zwar sein Kapital, doch bekommt er 4¼ Jahre überhaupt keine Zs. u. dann statt 4 % nur 3 %, statt 3½ % nur 2.625 % Z2s. u. 673 % des Pfandbr.-Kapitals in Aktien Lit. A. Hierbei hat er aber keinen Anspruch auf den Pfandbr.-Sicherheits-F. Die Ausgabe der Aktien in Höhe von 6 ¾ % des seitherigen Pfandbriefkapitals erfolgt nach Genehm. aller Beschlüsse sowie deren Eintragung ins Handelsregister. Nachdem dies geschehen, erfolgte ab 24./6. 1902 die Ausgabe der neuen Coup.-Bogen zu den mit Modus B abgestempelten Pfandbr. und der Aktien Lit. B unter Abstempelung der Pfandbr. auf 80 % des Nominalwertes. Damit diejenigen Pfandbrief-Inhaber, die keine vollen Aktien erhalten, nicht zum Verkauf ihrer Spitzen genötigt sind, hat die Bank f. Handel u. Ind. eine Vereinigung von solchen Aktionären auf Grund des in dem Reorganisationsplan bereits mitgeteilten Statuts errichtet und giebt über die Aktienspitzen Certifikate aus; diese haben Anspruch auf den anteilmässigen Bezug der auf die Aktien der Bank jeweils zur Auszahlung kommenden Div. und berechtigen zur Abhebung von Aktien, sobald sie in Abschnitten, die zus. M. 1000 nom. ausmachen, eingereicht werden. Die Einreichung der Pfandbr.