Nachtrag. 1893 Deutschen Treuhand-Ges. entstandenen und entstehenden Kosten trägt. V. Die Ver- sammlung nimmt den Bericht der Vertretung der Pfandbriefgläubiger, insbesondere über den mit der Preussischen Hyp.-Actien-Bank und der Deutschen Grundschuldbank ge- schlossenen Vergleich vom 28.3. 1901 genehmigend zur Kenntnis und ermächtigt die Treuhand-Ges., nach ihrem Ermessen von ihrem Rücktrittsrechte keinen Gebrauch zu machen. VI. Die Versammlung der Pfandbriefgläubiger erteilt der Treuhand-Ges. als eihrer Vertreterin und den Mitgliedern des beratenden Ausschusses für ihre gesamte bisherige Thätigkeit Entlastung und beauftragt dieselbe, nach vollständiger Durchführung der Reorganisation den Anteil der Pfandbriefgläubiger an der Chirographarmasse der Bank zu überweisen. VII. Die Versammlung der Pfandbr.-Besitzer bestellt die Deutsche Treuhand-Ges. zur ständigen Vertreterin der Pfandbriefgläubiger mit den gesetzlichen Befugnissen. Die oben zu Punkt IVb erwähnten Beschlüsse der G.-V. der Aktionäre sind am 18./5. 1901 gefasst worden und unterliegen zur Zeit der Prüfung der zuständigen Behörden zwecks ihrer Genehmigung. Ist dieselbe erfolgt, so soll alsdann mit der Aus- gabe der gestempelten Pfandbr. begonnen werden, was kaum vor Ende 1901 geschehen dürfte. Die G.-V. der Aktionäre vom 18./5. 1901 beschloss, das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herabzusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von 10 % zwecks Ver- nichtung von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben und M. 22 992 000 im Verhältnis von 10 : 1 zus. gelegt werden. Ferner wird das A.-K. bis zum Höchstbetrage von M. 55 000 000 erhöht. (Siehe bei Kapital.) Am 30./11. 1901 kam ein Vergleich zwischen der Akt.-Ges. für Grundbesitz- und Hypoth.-Verkehr mit der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank u. der Neuen Boden-Akt.-Ges. zu stande, durch den die ruhige Liquid. der Akt.-Ges. für Grundbesitz- u. Hypoth.-Verkehr zu gunsten der beiden Banken in rationeller Weise in die Wege geleitet wurde. Insofern es sich um Forderungen handelt, welche der Bank gegen die Akt.-Ges. für Grundbesitz- u. Hypoth.-Verkehr zustanden, sowie um den Besitz an Aktien der genannten Ges., ist der Vertrag v. 28./3. 1901 durch den Vertrag v. 30./11. 1901 aufgehoben u. bestimmt worden, dass der Vermögensbestand der in Liquid. getretenen Akt.-Ges. für Grundbesitz- u. Hypoth.-Verkehr ebenso wie der vorbezeichnete Aktienbesitz im Verhältnis von 36¾8 % für die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank u. 63 % für die Neue Boden-Akt.-Ges. zu verteilen sind. Bei sachgemässer Durchführung der Liquid. werden der Bank dabei im Laufe der Zeit noch recht erhebliche Beträge zufliessen. Auf die Hypoth.-Zs., welche die Akt.-Ges. für Grundbesitz- u. Hypoth.-Verkehr für die Zeit bis 30./6. 1901 noch zu zahlen hatte, hat die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank verzichtet und diese Beträge ab- geschrieben. Für die Zeit seit 1./7. 1901 sind die Zs. nach Massgabe des geschlossenen Vertrages pünktlich eingegangen. Die früheren Direktoren der Bank: Komm.-Rat Ed. Sanden, Hch. Schmidt, Paul Puchmüller wurden im Dez. 1900 verhaftet und ihr Vermögen mit Beschlag belegt; ebenso wurde verhaftet der frühere Präsident des Kuratoriums Komm.-Rat Gen.-Konsul Ed. Schmidt (von der Firma Anhalt & Wagener Nachf.). Die Hauptverhandlung gegen die genannten begann im Juni 1902 vor der Strafkammer des Berliner Landgerichts. Die Verfolgung der Regressansprüche gegen die früheren Mitglieder des Vorst. u. des A.-R. der Bank u. der Tochtergesellschaften derselhen hat bis Mai 1902 bereits zum Abschluss von Vergleichen mit dem Komm.-Rat Eduard Sanden, dem früheren Dir. Otto Sanden, dem früheren Dir. Haenschke, dem A.-R.-Mitglied Paul Konitzky u. der Erbin des Baron von Cohn geführt. Hieraus sind der Bank 1901 M. 718 420 zugeflossen. Weitere M. 5 000 000 werden noch erwartet. worunter auch die Quote der Baronin von Cohn-Oppenheim, die sich mit M. 7 500 000 abgefunden hat. Überdies sind von genannter Dame freiwillig M. 513 762 zur Wiederherstellung der bei der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank u. der Deutschen Grundschuldbank in Verlust geratenen Beamten-Pens.-Fs. gezahlt worden. Im Juni 1902 kam auch mit der Firma Anhalt & Wagener Nachf. eine Vereinbarung zustande, aus dem die beteiligten Banken eine Abfindung von M. 1 350 000 empfangen. Kapital: M. 50 599 200 und zwar M. 2 100 000 in 1000 abgest. Aktien (Nr. 41 667–42 666) à M. 600 und 1250 abgest. Aktien (Nr. 40 417–41 666) à M. 1200, sowie M. 48 499 200 in 40 416 neuen Aktien (Nr. 1––40 416) à M. 1200. Das A.-K. betrug anfänglich M. 3 000 000 und wurde erhöht 1872 auf M. 6 000 000, 1889 auf M. 9 960 000, 1893 auf M. 15 000 000. Die G.-V. v. 25. März 1897 beschloss Erhöhung des A.-K. auf M. 21 000 000 durch Ausgabe von M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200 (div.-ber. 1898 zur Hälfte), angeboten den Aktionären 24. Sept. bis 15. Okt. 1897 mit 120 %, wovon 25 % und das Agio sofort, je 25 % am 15. Dez. 1897, 15. Jan. und 15. April 1898 einzuzahlen waren. Die G.-V. vom 2. und 30. Sept. 1899 beschloss fernere Erhöhung des A.-K. um M. 9 000 000 (auf M. 30 000 000), doch fand dieser Beschluss nicht die Ge- nehmigung der Regierung, sondern es wurde nur eine Erhöhung um M. 4 999 200 ge- stattet, wovon M. 2 000 400 in 1667 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1. Jan. 1901, emittiert wurden, angeboten den Aktionären 2.–30. Aug. 1900 zu 118 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld bei Ausübung des Bezugsrechtes; 25 % bis 15. Okt. 1900, 25 % bis 15. Jan. 1901, restliche 25 % bis 15. April 1901. Eingezahlt wurden hierauf bis Ende 1900 inkl. Agio M. 1 821 372, sodass M. 539 100 Rest verblieben. Nach gerichtlichen Entscheidungen