1900 Nachtrag. oder (Modus B) in die Herabsetzung ihres Kapitals auf 60 % unter gleichzeitiger Herabsetzung der Zs. auf 3 % willigen, dagegen aber für die 4½ % Oblig. 25 %, für die 4 % Oblig. 20 % des Oblig.-Kapitals in Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902 er- halten, 2) die Aktionäre in die Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6:1 willigen. Die Obligationäre nahmen die Vorschläge an, nachdem eine inzwischen für die Oblig. gebildete Schutzvereinigung in einer gleichfalls am 6./3. 1902 abgehaltenen Vers. sich für die Annahme des Modus B erklärt hatte. Der Beitritt zur Schutzvereinigung wurde noch bis zum 10./4. 1902 offen gehalten. Die Aktionäre stimmten den Vorschlägen eben- falls zu. Zur Beschlussfassung über die Herabsetzung und Erhöhung des Grundkapitals musste aus gesetzl. Gründen eine zweite ausserordentl. G.-V. am 26./3. 1902 abgehalten werden, welche die gestellten Anträge annahm. Mit diesen Beschlüssen war die Grund- lage für die Reorganisation der Ges. gegeben. Zur Schutzvereinigung waren lt. Aufgabe der Deutschen Treuhand-Ges., welche das Sekretariat derselben führt, bis zum 10./4. 1902 beigetreten: 4½ % Oblig. M. 13 232 000, 4 % do. M. 22 510 000, zus. M. 35 742 000. Davon bleiben als Oblig.-Schuld bestehen 60 % des Nennwertes M. 21 445 200, in A.-K. werden umgewandelt 25 % v. M. 13 232 000 = M. 3 308 000, 20 % v. M. 22 510 000 = M. 4 502 000, zus. M. 29 255 200, zur Deckung der Unterbilanz werden frei M. 6 486 800. Aus der Herabsetzung des A.-K. (6: 1) von M. 7 500 000 auf M. 1 250 000 werden frei M. 6 250 000, zus. M. 12 736 800. Zu beschaffen waren M. 12 835 000, zur Deckung sind verfügbar M. 12 736 800; restliche M. 98 200 sind nach den Bestimmungen des Modus A zu decken. Diese gehen dahin, dass jährlich der bilanzmässige Überschuss der Eingänge über die Ausgaben bis einschl. 1913 zunächst zur Deckung des vorgenannten Restbetrages zu verwenden sind. Der bilanzmässige Überschuss ist im besonderen Bericht der Revisions- kommission der Aktionäre (Fol. 4) mit M. 911 200, angenommen worden. Da gegenüber dem Oblig.-Umlauf v. 31./12. 1901 mit M. 35 336 500, zur Zeit nur noch M. 594 500, nicht herabgesetzte Oblig. vorhanden sind, berechnet sich in diesem Verhältnis der zur Tilg. zu verwendende Betrag auf jährlich M. 14 908. Vorgenannte M. 98 200 sind zunächst von dem Abschreib.-Kto abgesetzt. Nachdem dasselbe durch die jährliche Tilg. wieder aufgefüllt sein wird, würde der gleiche Betrag zur Ansammlung der Einzahlung auf diejenigen Aktien, welche im Jahre 1914 den nicht herabgesetzten Oblig. zuzuteilen sindd, zu verwenden sein. Ein etwa verbleib. Überschuss wäre dem gesetzl. R.-F. einzuverleiben. Der Betrag dieser Aktien berechnet sich wie folgt: Oblig.-Umlauf v. 31. 12. 1901 beträgt M. 36 336 500, in die Herabsetzung haben gewilligt M. 35 742 000, von dem Kapital der nicht herabges. Oblig. mit M. 594 500 sind in Aktien zu gewähren 9¼1 % M. 54 045. Der Oblig.-Umlauf stellt sich nach Vorstehendem auf 1. Modus B Oblig. (v. 1./1. 1902 ab zu 3 % verzinslich) M. 21 445 200, 2. Modus A Oblig. a) früher 4 % (bis 1./1. 1914 unverzinslich, von da ab zu 3 % verzinslich) M. 379 500, b) früher 4½ %% (bis 1./1. 1914 unverzinslich, von da ab zu 338/ % verzinslich) M. 215 000, zus. M. 22 039 700. Die oben erwähnte G.-V. der Aktionäre v. 26./3. 1902 beschloss: Die Beschlüsse der Versammlung der Obligationäre sowie diejenigen der Schutzvereinigung v. 6.3. 1902 werden genehmigt. Das A.-K. der Ges. wird von M. 7 500 000 auf M. 1 250 000 herab- gesetzt. Jeder Besitzer von nom. M. 6000 bisheriger Aktien erhält eine abgestempelte Aktie über nom. M. 1000 zurück. Der durch die Herabsetzung des A.-K. entstehende Buchgewinn soll zur teilweisen Deckung der Unterbilanz verwendet werden. Das A.-K. der Ges. wird um bis zu nom. M. 7 935 000 erhöht, welche ab 1./1. 1902 an der Div. teilnehmen. Der Betrag für die Ausgabe der Aktien wird auf 100 % festgesetzt mit der Massgabe, dass dieselben als vollbezahlt anzusehen sind, soweit auf sie 40 % Oblig.-Teil- forderungen nebst dazu gehörigen Zs. ab. 1./1. 1902 eingebracht werden. Für jede Aktie von nom. M. 1000 ist hierbei der Gegenwert durch Einbringung von 40 % des Nominal- betrages von je M. 4000 4½ % oder von je M. 5000 4 % Oblig. nebst den daran haftenden Zinsansprüchen für die Zeit ab 1./1. 1902 zu leisten, wobei gleichzeitig die Herabsetzung des Zinsfusses für das verbleibende Oblig.-Kapital durch Abstemplung auf 3 % erfolgt. Dem Vorsitzenden des Vorstandes der Schutzvereinigung, Justizrat Maximilian Kempner, oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, Justizrat Reinhold Gesse, oder beiden zus. werden die von ihnen zu zeichnenden neuen Aktien mit der Massgabe überlassen, dass sie an Stelle der Barzahlung den vorstehend bezeichneten Gegenwert dieser Aktien einbringen. (Siehe unten bei Kapital.) Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister nicht bis 31./12. 1902 erfolgt ist. Das A.-K. wird ausserdem erhöht um einen weiteren Betrag bis zu nom. M. 3 300 000. Der Ausgabebetrag der Aktien wird auf 100 % festgesetzt. Diese Aktien, welche vom 1./1. 1914 an div.-ber. sind, werden im Jahre 1914 von der Gläubigervertretung gegen Barzahlung gezeichnet. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis 1./10. 1914 in das Handelsregister eingetr. ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre für die vorstehend beschloss. Erhöhungen des A.-K. wird ausgeschlossen. Die sämtl. mit der Zus. legung der alten Aktien verknüpften Kosten, ferner die Kosten der Herstellung und Ausgabe der neuen Aktien, einschliesslich aller Stempel, gehen zu Lasten der Ges. Ausserdem genehmigte die Versammlung folgende Statutenänderungen: § 12 lautet künftig: Neue Oblig. dürfen nur insoweit zur Ausgabe gelangen, dass der Gesamtbetrag