Banken und suadere Geld-Institute. 3 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 434, Steuern 329, Gehälter 500, Tant. ann A.-R. 1750. –— Kredäf: Zinsgewinn 888, FPlatzmiete in Steglitz 50, Verlust 2075. Sa. M. 3013. Knrs: Ende Rst1– 88: 110, 77, –, 90, 90, 84.75, 84.25, 64.50, 77.75, 78.50, 76.50, 76.50, 995.807, 83.76, 86.25, 90.75. 92, 99.10 % pPlns 4% lauf. Zs.; Ende 1889: M. 305; Ende 1890 alb 600 Rfidkzähl. M. 133.50; Ende 1891–1902: M. 112.50, 109.50, 99, 112, 116.50, 117, 123.25, 00, –, –, –, pro Stück franko Zs. – Die Aktien sind ohne Div.-Scheine und Talons Hieferbar; ab 19./4.74900, wenn M. 237 per Aktie erhoben sind. Liquidatoren: Geong Buttel, Alb. Stäckel. Aufsichtsrat: Vors. Emil Salomon, Paul Herz, E. Ellon, Wilh. Titel, Unger, Ernst Meyer. Tahlstelle: Berlin: E. J. Meyer, Vossstr. 16. 7 dQ 0 7 — = Centralbanlt für Eisenbahnwerthe in Berlin W., Behrenstr. 38/39. Gegründet: 5./12. R888 mit Nachtrag v. 15./16./12. 1898. Letzte Statutänd. 26./9. 1899 u. 27/5. 1902. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. Zweck: 1) Erwerb m. Veräusserung von Prior.-Aktien der nachstehend aufgeführten ungarischen Eisenbahmnen: Westungar. Lokalbahn-A.-G., Steinamanger-Pinkafelder Lokaleisenb.-A.-G. Zalathalbahn, Budapest-Gran-Füzitöer Lokaleisenb.-A.-G.; 2) Erwerb, Beleihung u. Ver- zäusserung soleher Aktien (Prior.- u. St.-Aktien) in Deutschland oder Österreich-Ungarn tbelegener Eisenhahnen, welche für die beiden letzten Geschäftsj. vor dem Erwerb eine Div.von mind. je 4 %schon bezogen haben; 3) die Ausgabe von Oblig. (Schuldverschreib.), welehe auf Ordre lauten. Die Ges. übernahm kurze Zeit nach ihrer Gründung von der Münchener Localbahn- A.-G. u. der Dresdner Bank für den Pauschalpreis von M. 31 000 000 das gesamte Prior.- A.-K. Holg. Ungar. Eisenbahnen mit Div.-Ber. ab 1./1. 1899, sowie mit sämtl. an den Prior.- Aktien haftenden Rückständen; fl. 9 400 300 Westungar. Lokalbahn-Ges. (Div. 1899 bis 1901.:4. 60, 4.60, 4.45 %) fl. 867 100 Steinamanger-Pinkafelder-Lokalbahn (Div. 1899–1901: 5.70, 5, 5 %); fl. 7 602 900 (abgenommen anfangs nur fl. 5 068 600, restl. fl. 2 534 300 in 1899/1960)) Budapest-Gran-Hizitöer Lokal-Eisenbahn (Div. 1899–1901: 4.10, 4.25, 4.25 %); sowie fl. 299 400 Zalathalbahn (Div. 1899–1901; 4.30, 4.85, 5 %). Der Betrieb auf sämtl. ungar. Lokalbahnen, deren Prior.-Aktien die Bank besitzt, wird vertragsmässig auf die ganze Koncessionsdauer von der ungar. Staatsbahnverwaltung geführt. Als Vergütung hierfür erhält die Staatsbahnverwaltung einen bestimmten Anteil an den Frachten, der sich nach den bisherigen Erfahrungen durchschnittlich auf etwa die Hälfte der Brutto- einnahmen stellt, und womit sämtliche Betriebskosten, also sowohl jene für den ganzen Bahnbetrieb, als auch jene für die lauf. Unterhaltung des Bahnkörpers u. der Betriebs- mittel, saowie jede weitere Betriebsanlage zu decken sind. Die Gesamteinnahmen be- liefen sich im Jahre 1900 auf ca, M. 3 500 000, wovon nach Abzug der Vergütung an die Staatsbahnverwaltung und der eigenen Verwaltungskosten der Bahngesellschaften ein Betrag von M. 1 384 600, also ungefähr 40 % der Bruttoeinnahmen als Div. auf die im Besitze der Bank hefindlichen verschiedenen Prior.-Aktien zur Auszahlung gelangte. Dagegen erfordert die Verzins. u. Tilg. der begeb. 4 % Oblig. jährl. nur ca. M. 1 056 000, sodass ein erheblicher Überschuss verbleibt. Die Verkehrsentwicklung der Bahnen zeigt seit ihrem durchschnittlich mehr als zehnjährigen Bestehen einen stetigen Fortschritt. Wenn das Erträgnis der Bahnen die Höhe einer 5 % Div. auf die Prior.-Aktien übersteigt, muss mit der Abzahlung der Div.-Rückstände begonnen werden, welche mit dem Erwerbe der Prior.-Aktien auf die Bank übergegangen sind. Diese Rückstände belaufen sich bis Ende 1900 auf insgesamt ca. K 3 745 000 und müssen auch im Falle einer Einlösung der Bahnen durch den Staat, abgesehen davon, dass die Prior.-Aktien zum Nominalwerte eimzulösen sind, an die Bank abgeführt werden. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 1000. Die Aktien werden für längere Zeit in den Händen der ersten Zeichner verbleiben. Obligationen: Die Em. derselben darf den 5fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht über- schreiten, jedoch dürfen nicht mehr Oblig. zur Ausgabe gelangen, als durch den An- kaufswert der im Besitze der Ges. befindlichen Eisenbahnwerte gedeckt sind. Ist die Deckung infolge von Veräusserungen, Amortisationen oder Auslosungen von Eisenbahn- werten nicht mehr vorhanden, so ist der volle Gegenwert des Fehlbetrages in bar oder in Reichs- oder deutschen Staatspapieren bei einem der Bankinstitute, welche lt. Be- schluss des A.-R. als Aufbewahrungsstelle der Wertpapiere fungieren, zu hinterlegen. Die Wertpapiere, auf Grund welcher Oblig. ausgegeben werden, sind bei einem oder mehreren Bankinstituten, welche sich mit Aufbewahrung fremder Wertpapiere befassen und alljährlich ihre Bilanzen veröffentlichen, im Deutschen Reiche oder in OÖsterreich- Ungarn zu hinterlegen. Bei welchen Bankinstituten die Hinterlegung erfolgt ist, ist in den Geschäftsberichten der Ges. alljährlich mitzuteilen. Die Zurückziehung hinterlegter Effekten darf ausser im Falle von Auslosungen nur durch einstimmigen Beschluss des A.-R. oder im Falle der Nichteinigung des A.-R. mit Genehmigung der G.-V. erfolgen. Für die Sicherheit der Oblig. haftet die Ges. mit ihrem gesamten Vermögen, doch geniessen die Besitzer der Oblig. kein Vorrecht an dem Gesamteigentum der Ges. vor anderen Gläubigern derselben, und eine Verpfändung der von der Ges. erworbenen 1 1 *