6 Banken und andere Geld-Institzate. Carl Blell, Brandenburg; Dr. Schneider, Potsdam; Rentier Wassersckfleben:. Giessemz Staatst=- minister z. D. v. Strenge, Gotha; Stadtrat Haase, Gera. Ziahlstellen: Berlin u. Frankf. a. M.: Eigene Kassen; Dresden, Leipzig, Chfemnftz: Dresdner- Bankverein; Hannover: Ephraim Re & Sohn. Deutsche Bank in Berlin mit Zweigniederlassungen in Jerusalem und.Jaff. Gegründet: 15./5. 1899. Letzte Statutänd. 30./6. 1900, Gründung s. Jahrg.. 19000/1901.1. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften, insbesondere Beförderung des. Handels-, Geld- und Wechselverkehrs mit Paläskina und der Levante. Kapital: M. 800 000 in 800 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 450 0006:: die G.-V. v. 340./6. 19000 beschloss Erhöhung um M. 550 000 (auf M. 1 000 000) in 550 Aktien, davon angeboten dena bisherigen Aktionären 350 Stück, mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902, 12.–28./6..1902 zu pari plus- 2 % Aktienstempel, 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1902, einzuzahilen 52 % am 1./7., 25 % am 1./104. und 25 % am 31./12. 1902. Restliche M. 200 000 werden später begeben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Summrecltt: E Aktie = 1 St. %% 5 % 2. R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamfe, hierauf 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an 4 R., Überrest nach G.-V.-B. Bilanz am a. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 51 584, Wechsel 273 675, Bankguth. 81 706, Debit. 652 954, Mobil. 5294, Landkto. 49 310, Ausgleichsposten der Filialen 1540. – Passiva: A. IK. 450000 R.-F. 3026, alte Div. 950, Kredit. 516 357, Depos. 102 536, Gewinn 43195., Sa. M. 1 116 065. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 50 635, Gewinn 43 195. – Kredit: Vor- trag 4592, Zs. 57 353, Wechsel 30 998, Diverse 886. Sa. M. 93 8303 Dividenden 1899–190f: 0, 5, 5 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Otto Stratmann, Herm. Frutiger, Stellv. Wilh. von Wiukede, Berlin; Ernst Schoemann, Jerusalem; Wilh. Faber, Jaffa. Aufsichtsrat: 5–11) Vors. Rittergutsbes. Dr. phil. Max Schoeller,, Berlin; Stellv. Peter- Paul Cahensly, Limburg a. d. L.; Christian Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehri ingen, Slawentzitz; Bankier Karl von der Heydt, Berlin; Rittergutsbes. Max von Hiller, Pforzheim; Rechtsanwalt und Notar Martin Heimbach) Berlin; Justizrat Dr. jur. Felix Porsah, Breslau; Dr. Wilh. Schroeder-Poggelow, Berlin. Zahlstellen: Gesellschaftskassen; Berlin: von der Heydt & Co. Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates, wird durceh ein Direktorium verwaltet, das aus einem Direktor und der erforderlic hen Anzalil Mit- glieder besteht und das auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt wird. Sie ist befugt, B zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften „Welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehens- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen, welche sich auch an der Anstalt mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, sonstige Gelder im Depositen- und Checkverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu acceptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen und der zu derselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- und Checkverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Inneren vom 17.Dez. auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von W ertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31. März 1902 mit 53 Ver- einigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossen- schaften in Geschäftsbeziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäfts- jahres 1901/1902 mit 10 landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehenskassen und von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, der Förderung des Personalkredits dienenden gleichartigen Instituten, sowie 326 öffentlichen Spar- und Kommunalkassen,