Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. ILI Die G.-V. v. 21./9. 1901 genehmigte den Vertrag betreffs einer Betriebsgemeinschaft zwischen der im Besitz der Ges. befindlichen 8,69 km langen Hohenebra-Ebelebener und der Herrmann Bachstein gehörigen ca. 35 km langen Greussen-Keulaer Bahn auf folgender Grundlage: Beide Bahnen werden als ein einheitliches Ganzes durch H. Bach- stein verwaltet und der Ges. aus dem Betriebsüberschusse vorab ein Betrag zugeschieden, welcher dem Durchschnittserträgnis der Hohenebra-Ebelebener Bahn in den letzten 3 Betriebsjahren entspricht. Nach einer 4 % Verzinsung des in der Greussen-Keulaer Bahn investierten Kapitals ist die Ges. an den weiteren Überschüssen nach dem Ver- hältnis des in der Hohenebra-Ebelebener Bahn investierten Kapitals beteiligt. Die ausserord. G.-V. v. 28./2. 1902 genehmigte einen seitens der Verwaltung mit der Stadt Darmstadt abgeschlossenen Vertrag. Nach demselben wird ein Konsortium zum Bau u. Betrieb von Nebenbahnen gebildet, an welchem die Stadt und die Ges., sowohl betreffs der aufzubringenden Anlagekapitalien wie der Erträgnisse, je zur Hälfte beteiligt sind. Dieses Konsortium soll 1) die der Ges. gehörigen Dampfstrassenbahnen von Darm- stadt nach Griesheim, von Darmstadt nach Eberstadt und von Darmstadt nach Arheilgen ankaufen; 2) die Koncession zum Bau und Betrieb folgender schmalspuriger Neben- bahnlinien erwerben: a) von Gernsheim (Hafen) über Hahn-Pfungstadt-Eberstadt, mit Anschluss an die Vorortbahn Darmstadt-Eberstadt, nach dem Mühlthal; b) von Griesheim über Crumstadt-Eschollbrücken oder Hahn nach Pfungstadt; c) von Darmstadt, unter teilweiser Benutzung der bestehenden Vorortbahn Darmstadt-Eberstadt, über Eberstadt- Malchen nach Seeheim; d) von Darmstadt, unter teilweiser Benutzung der bestehenden Vorortbahn Darmstadt-Griesheim, über Dornheim oder Erfelden nach Kornsand (OÖOppen- heimer Fähre), und 3) die dem Staat gehörigen normalspurigen Nebenbahnlinien Eberstadt- Pfungstadt und Bickenbach-Jugenheim-Seeheim käuflich oder pachtweise übernehmen. Das Konsortium überlässt sodann der Stadt zu Eigentum unentgeltlich die gesamten Geleisanlagen innerhalb des bebauten Stadtgebietes, wogegen die Stadt verpflichtet ist. die Strecken zweigeleisig auszubauen und für elektr. Betrieb mit Oberleitung einzu- richten und dem Konsortium die Mitbenutzung dieser Bahnanlagen für die Vorortbahnen zu gestatten. Mit dem Ausbau des geplanten Vorortsbahnnetzes soll vorsichtig vor- gegangen werden. Zunächst sollen die Strecken Gernsheim-Mühlthal, Griesheim-Pfung- stadt und Darmstadt-Seeheim, die voraussichtlich von Anfang an eine angemessene Verzinsung erbringen, ausgebaut werden; wenn nach der Betriebseröffnung dieser Linien ihre Rentabilität übersehen werden kann, erfolgt die Ausführung der Linie Darmstadt- Kornsand. Nach einem Überschlag erfordert die Durchführung vorgenannter Pläne M. 4 805 000 (wovon auf die Linie von Griesheim nach Oppenheim rund M. 1 030 000 entfallen); vorsorglich sollen aber rund M. 5 000 000 vorgesehen werden; hiervon geht ab der gesetzliche Staatszuschuss mit M. 810 000, hinzu tritt anderseits die Ankaufs- summe der Darmstädter Vorortsbahnen mit rund M. 1 600 000, sodass sich im ganzen eine Summe von M. 5 790 000 ergiebt. Da nach dem Vertrag die Ges. die Hälfte der aufzubringenden Anlagekapitalien zu beschaffen hat, würden auf sie also rund M. 2 900000 entfallen; hiervon ist der Kaufpreis für die Vorortsbahnen mit M. 1 600 000 in Abzug zu bringen, sodass für die Ges. ein Gelderfordernis von rund M. 1 300 000 verbleibt. Der zunächst erforderliche Geldbedarf ermässigt sich, da, wie erwähnt. vorerst nur ein Teil der Strecken ausgebaut werden soll, auf M. 800 000. Der Verwaltung soll es über- lassen werden, die erst nach und nach erforderlich werdenden Baugelder im Zus. hang mit anderm Geldbedarf zunächst soweit erforderl. auf dem geeignetsten Wege zu beschaffen. Die G.-V. v. 10./9. 1902 beschloss a) den Erwerb der Koncession für eine normal- spburige Nebeneisenbahn von Ingelheim einerseits nach Frei-Weinbeim bis an den Khein, andererseits nach Jugenheim und Partenheim in Rheinhessen (Selzthalbahn), sowie einer normalspur. Nebenbahn von Station Hetzbach-Beerfelden der Odenwaldbahn nach Beerfelden; b) Ermächtigung des A.-R. u. der Dir., die für die beschlossenen Neu- bauten, die Fertigstellung der Linien Mainz-Wiesbaden u. Mainz-Schierstein, sowie für Erweiterungen der bestehenden Anlagen und Vermehrung der Betriebsmittel erforderl. Geldmittel durch Aufnahme einer Oblig.-Schuld im Betrage von M. 7 000 000 zu be- schaffen. Die Feststellung des Zinsfusses bleibt der Verwaltung überlassen. Kapital: M. 21 600 000 in 21 600 Aktien (Nr. 1–21 600) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 500 000, Er- höhung lt. G.-V.-B. v. 8. Dez. 1897 um M. 7 900 000 in 7900 Aktien à M. 1000, wovon M. 2 100 000 ab 1. April 1897 u. M. 1 250 000 ab 1. April 1898 div.-ber. sind u. zu 110 % in Zahlung gegeben wurden. Die restl. M. 4 550 000 mit Div.-Ber. ab 1. April 1898 wurden den bis- herigen Aktionären im Verhältnis von 10 alten zu 7 neuen Aktien mit 102 % angeboten. Die G.-V. v. 28./12. 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 7 200 000 (auf M. 21 600 000) in 7200 Aktien (Serie A u. B) à M. 1000, welche den Aktionären am 5.–20./2. 1900 zu 102 % (auf 2 alte 1 neue Aktie) angeboten wurden. Eingezahlt auf Serie A u. B 25 % und das Aufgeld bis 31./3. 1900, weitere 50 % auf Serie A am 1./10. 1900, die restl. 25 % am 1./4. 1901, 25 % auf Serie B zum 1./10. 1901 einberufen, restl. 50 % auf Serie B wurden zum 1./3. 1902 eingefordert. Die Aktien sind nach Verhältnis der eingez. Beträge div.-ber. Ult. März 1902 in Sa. M. 21 600 000 eingezahlt. Diese Em. dient zur Einführung des elektr. Betriebes in Wiesbaden, sowie zum Bau der elektr. Bahnen Wiesbaden-Mainz- Schierstein etc. und für Erweiterungen der bestehenden Linien und Anlagen und zur Vermehrung der Betriebsmittel. K