Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 141 Königsberger Strassenbahn-Aktien-Gesellschaft. Direktion in Königsberg i. Pr., Mittelhufen, Bahnstr. 29. Sitz in Berlin, Rosenthalerstr. 40. Gegründet: 3./5. 1881 als Königsberger Pferde Eisenbahn-Ges. Letzte Statutänd. v. 18./11. 1899 u. 2./9. 1901. Die G.-V. v. 2./9. 1901 beschloss Abänderung der Firma wie oben. Zweck: Erwerb derjenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe von Pferde-Eisenbahnen in und bei Königsberg i. Pr., welchen den FEisenbahnbauunternehmern Reymer & Masch durch die Koncession des Magistrats zu Königsberg i. Pr. vom 3. März 1881, sowie durch die Koncession der Landesdirektion der Provinz Ostpreussen vom 14. April 1881 ver- liehen worden sind; Erbauung bezw. Erwerb und Betrieb der in den vorgedachten Koncessionen bezeichneten Linien. Erwerb und Ausnutzung von Koncessionen für andere Linien in- und ausserhalb Königsbergs. Nach 20 Jahren ab 31./5. 1881 konnte die Stadt die Bahnanlage gegen Erstattung des Wertes als Eigentum übernehmen; nach Ablauf der Koncession (31./5. 1921) wären auch die Geleise als Eigentum der Stadt zugefallen. Der Magistrat Königsberg hat am 18./6. 1901 die Bahnanlage innerhalb der Thore der Stadt übernommen; über den Modus, nach welchem die Übernahme zu erfolgen hatte, wurde die Feststellungsklage angestrengt und ist in letzter Instanz vom Reichsgericht am 10./2. 1900 die Klage zu gunsten der Stadt dahin entschieden worden, dass die Ges. verpflichtet ist, die Bahnanlagen, soweit sie sich auf den städt. Strassen befinden, nebst Wagenpark spät. am 18./6. 1901 der Stadtverwaltung zu übergeben und dass die dafür zu zahlende Entschädigung von den gemäss der Verträge zu bestellenden Sachverständigen lediglich nach dem Sachwerte der in den Strassen befindlichen von der A.-G. hergestellten Bauwerke, nicht aber nach dem Nutzungswert des Bahnunternehmens zu bemessen ist. Dagegen bleiben sämtliche bisher betriebenen und neu erbauten Aussenlinien mit einer 60jährigen Koncession im Besitz der Ges. Nach dem Abkommen über die Abfindung der Ges. durch die Stadt Königsberg machte die insgesamt an die Pferdebahn zu zahlende Summe M. 953 995 aus, die sich wie folgt zusammensetzte: 1) die Gesamtentschädigung für die Pferdebahnanlagen in der Stadt einschl. des Pferdebahndepots Heumarkt 2 etc. beträgt M. 712 451.23. Hiervon kamen in Abzug der Schätzungswert der beseitigten Pferdebahnanlage Poststrasse-Steindammer Thor M. 40 748.78, bleibt M. 671 702.45. Dazu trat a) der Materialwert der elektr. Linie Poststrasse- Steindammer Thor M. 59 743.02, b) Übernahmepreis der Bahnanlage Königsthor-Kalthof M. 225 000, c) für Verbesserung des Depotgrundstücks M. 824.69, zus. M. 957 270.16 abzügl. Hypoth. auf Heumarkt 2 M. 100 000, welche die Stadt übernommen hat, verblieben M. 857 270.16, von welchem Betrage ab- zusetzen waren: vertragl. Gewinn-Anteile 1896–99 mit M. 46 089.85, Pflasterkosten M. 6756.01, lauf. Hypoth.-Zs. M. 909.03, somit verblieben M. 803 515.27, welche die Ges. bar empfing. Die Ges. betrieb bis 1901 folg. Strassenbahnlinien im Bezirk der Stadtgem. Königs- berg und im Landkreis Königsberg: 1) Kronenstrasse-Steindammer Thor bezw. Tier- garten, 3,633 km; 2) Kronenstrasse-Rhesastrasse, 2,718 km; 3) Ostbahnhof-Königsthor, 3,120 km; 4) Ostbahnhof-Tiergarten, 3,605 km (nicht befahren); 5) Hinterrossgarten- Steindammer Thor bezw. Tiergarten, 3,888 km (Elektrischer Betrieb am 11.8. 1900 eröffnet); 6) Königsthor-Tiergarten, 3,905 km; 7) Poststrasse-Steindammer Thor-Hufen, 2,410 km. Die Linfen 1–6 wurden am 18./6. 1901 der Stadt übergeben; Linie 7 ist von der Ges. elektrisch ausgebaut und wird die Teilstrecke Poststrasse-Steindammer Thor sowohl von der Ges. als auch von der Stadt gemeinschaftlich betrieben, wogegen die Stadt das Recht hat, ihre Wagen bis Louisenhöhe verkehren zu lassen. Auch die Linie 8) Königs- thor-Kalthof, 4,858 km wurde lt. G.-V.-B. v. 25./8. 1901 an die Stadt abgetreten (s. oben). Ausserdem sind Koncessionen erteilt für folgende Aussenlinien, die im Besitz der Ges. verbleiben: 9) Steindammer Thor-Amalienau, 3 km; 10) Steindammer Thor-Fuchs- berger Chaussee-Labiauer Bahn, 1, 500 km; 11) Steindammer Thor-Tiergartenstr, 1,650 km; 12) Steindammer Thor-Claassstrasse u. Pillauer Landstrasse, 1,750 km (die Linien 9–12 werden seit Juni 1901 elektrisch betrieben). Ferner die Linien: a) Amalienau-Juditten. b) Fuchsberger Chaussee-Beethovenstrasse bis zur Centrale. Eine grosse Ringlinie ist fertiggestellt und findet die Eröffnung des Betriebes nach behördl. Abnahme statt. Lt. Vertrag mit dem Landkreise Königsberg vom 24./5. 1898 und lt. Urkunden der kgl. Regierung vom 4./3. 1899 und 9./6. 1900 wurde die Genehmigung zum Betriebe der oben unter 9–12 benannten Linien auf die Dauer von 60 Jahren vom Tage der Betriebs- eröffnung erteilt und sind besondere erschwerende Bedingungen bis auf die allgemein üblichen in der Koncession nicht enthalten. Eine Grundentschädigung für die Benutzung der Chausseen hat die Ges. nicht zu zahlen, dagegen sind an die Strasseneigentümer 25 % desjenigen auf diesen Strecken erzielten Reingewinnes, der sich nach einer 6 % igen Verzinsung des A.-K. ergiebt, mind. aber jährlich M. 6000 als Entschädigung zu bezahlen. Für die Erfüllung der von der Ges. übernommenen Verpflichtung haften die von ihr in die Strassen hineingebauten Materialien und eine in Höhe von M. 360 000 bestellte Kaution. Der Bau der neuen Aussenlinien mit oberirdischem elektrischen Betriebe wurde der Elektricitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. übertragen. Die Kosten der Neuanlagen und der elektr. Centrale (in Bahnstrasse Mittelhufen), die derartig angelegt ist, um auch die bereits vorhandene grosse Nachfrage nach Kraft für Beleuchtung und industrielle Zwecke befriedigen zu können, betrugen ca. M. 1 800 000; für den Ausbau resp. die Umwandlung