Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 205 Erundschuld Dannenbaum von 1881: M. 1 500 000 in 4 % (bis 1895: 5 %) Öbligationen, Stücke à M. 3000 u. 1000, auf den Namen der Bergisch Märkischen Bank. Zs. 1./4. u. 1./10. Verzinsung und Tilg. ab 1884 mind. M. 90 000 jährl.; kann jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden. Verl. Mai oder Juni auf 1. Okt. Am 30. Juni 1900 noch in Umlauf M. 912 000. Zahlst.: Dannenbaum: Grubenkasse; Mülheim a. d. R.: Rhein. Bank; Berlin: Dresdner Bank; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Essen a. R.: Essener Credit-Anstalt. Diese Grundschuld wurde von der Sanierung in 1901 nicht betroffen. Hypothekar-Anleihe Dannenbaum von 1896: M. 1 250 000 (davon begeben M. 1 000 000) in 4 % Obligationen; rückzahlbar zu 103 %, Stücke à M. 1000 auf den Namen der Dresdner Bank. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. in 41 Jahren ab 1900 mit 1 % u. Zs. Verl. im Jan. auf 1. Juli; kann ab 1900 beliebig verstärkt werden. Sicherheit: Kautionshypothek von M. 1 500 000 auf den Besitz der Zeche Prinz-Regent zu gunsten der Dresdner Bank ein- getragen. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlst.: Gesellschaftskasse; Berlin u. Dresden: Dresdner Bank. Aufgelegt 24./12. 1896 zu 101 %. Kurs Ende 1896–1901: 101, 100.90, 100, 98.25, –, 92.25 %. Notiert in Berlin. Die Anleihe wurde von der Sanierung in 1901 nicht betroffen. Kurs der Dannenbaum-Aktien Ende 1895/1901: 102.75, 120.25, 132, 101.80, 134, 80, 28.60 %. Ab 2./7. 1900 franko Zs.; Notiz seit 1./7. 1902 in Berlin ganz eingestellt. Kurs der Differdinger Aktien Ende 1898–19011: frs. 620, 725, 430, 78 per Stück Notiert in Brüssel. Zulassung in Berlin erfolgte im März 1901: erster Kurs am 1./4.1901: 63.50 %. Ende 1901–1902: 18, — %%. Die Aktien werden in Berlin ab 8./7. 1901 franko Zs. gehandelt. Dividenden 1897/98–1899/1900: 5, 4, 5 %%. Coup.-Verj.: 5 „ Umtausch der Aktien u. OÖblig. der Akt.-Ges. für Eisen- u. Kohlen-Industrie Differdingen- Dannenbaum in Liqu. Nachdem die Formalitäten, welche der Durchführung des Konkordats (siehe dieses Jahrbuch 1901/1902, Seite 619) erfüllt waren, sodass die Um- schreibung des Bergwerks- u. Grundeigentums auf die Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. erfolgen konnte, erliessen die Vertreter von Differdingen-Dannenbaum in Liqu. folgende drei Bekanntmachungen: I. An die Buchgläubiger u. Obligationäre von Differdingen-Dannenbaum: Wir haben auf Dienstag den 15./4. 1902 in dem Gerichtsgebäude zu Luxemburg Termin angesetzt, um denjenigen Gläubigern, welche persönlich zu diesem Termin erscheinen werden, die konkordatsmässige Abfindung auszuhändigen. Mit unseren Buchgläubigern werden wir uns bezüglich der Berechnung brieflich in Verbindung setzen. Die Inhaber unserer 4 % u. 5 % Oblig. aber benachrichtigen wir auf diesem Wege, dass sie sich wegen ihrer konkordatsmässigen Abfindung an eines der folgenden, von uns beauftragten Institute v. 5./4.–30./6. 1902 inkl. zu wenden haben: Bank f. Handel u. Ind., Berlin; Banque Internationale de Bruxelles; Internationale Bank in Luxemburg. Un Gemässheit des Konkordats geschieht die Abfindung in folgender Weise: Modus A. Diejenigen Obligationäre und anderen Gläubiger, welche sich nicht in der Gläubiger-Vers. v. 24./25. Juni 1901 und in den acht darauf folgenden Tagen beim Handelsgericht in Luxemburg bezw. bis zum 15./7. 1901 durch einen an diesem Tage, spät. nachmittags 5 Uhr bei den in der Gläubiger-Vers. bestellten Kontrolleuren oder den oben genannten Banken eingelaufenen eingeschriebenen Brief anders erklärt haben, erhalten 110 % ihrer Forder. in Vorz.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. mit Div.-Ber. V. 1.1. 1902 ab Modus B. Diejenigen Obligationäre und anderen Gläubiger, welche sich rechtzeitig in der oben angegebenen Weise für den Modus B erklärt haben, erhalten von dem Betrag ihrer Forderungen a) 20 % in bar, b) 30 % in 5 %, durch hypothek. Eintragung auf das Luxemburg. Besitztum — mit Ausnahme der Arbeiterkolonien –— sichergestellten Oblig. der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. mit Zinslauf v. 1./1. 1902 ab, welche v. 1./10. 1907 ab in längstens 40 Jahren zu bari rückzahlbar sind; c) 50 % in Vorz.-Aktien derselben Ges. mit Div.-Ber. v. 1./. 1902 ab. Modus C. Diejenigen Obligationäre und anderen Gläubiger, welche sich s. Zt. fristmässig für Modus C entschieden haben, erhalten von dem Betrag ihrer Forderungen a) 20 % in bar, b) 80 % in Vorz.-Aktien der mehrfach genannten Ges. Es sind einzu- reichen: die 4 % Differdingen-Dannenbaum Oblig. mit Coup. per 1./10. 1901 u. ff., die 5 % Differdingen-Dannenbaum Oblig. mit Coup. per 1./7. 1901 u. ff. An derartigen Oblig. haften die Zinsen bis zum Eintritt des Konkordats, d. h. bis 8./5. 1901. Demnach ist bei der Berechnung des konkordatsmässigen Betrages zu bewerten: jede 4 % Oblig. A mom. frs. 500.– zZuzügl. 4 % Zinsen v. 1./4.–8./5. 1901 = à nom. frs. 2.11 mit frs. 502.11, jede 5 % Oblig. à nom. frs. 500.— zuzügl. 5 % Zinsen v. 1./1.–8./5. 1901. = à nom. frs. 8.88 mit frs. 508.88. Falls an den eingereichten Stücken Coup. per 1./10..1901, bezw. per 1./7. 1901 fehlen, so werden von dem oben angegebenen Obligationenwert (also von frs. 502.11 bezw. frs. 508.88) frs. 2.11 für den 4 % und frs. 8.88 für den 5 %% Coup. in Abzug gebracht. Für etwa fehlende noch später fällige Zinsscheine gelangt deren voller Nominalbetrag in Abzug. Werden solche fehlende Coup. nachträglich nocht beigebracht, so wird auf dieselben die konkordatsmässige Abfindung nach Modus A vergütet. Die vor dem 8./5. 1801 fällig gewesenen Coup. von Oblig. und Div.-Scheine von Aktien der Ges. werden, soweit sie bis dahin nicht zur Einlösung gelangt waren, ebenfalls konkordats:nässig abgefunden.