* §―§§‚‚‚f―――― „ ........... 206 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Die 5 % Oblig. der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. lauten über nom. M. 2000, 1000 u. 400, die Vorz.-Aktien über je nom. M. 1000. Die Bank für Handel u. Ind. in Berlin hat sich namens des von ihr vertretenen Konsortiums bereit erklärt, diejenigen den einzelnen Gläubigern und Obligationären zufallenden Beträge in Oblig. und Vorz.-Aktien, welche in den zur Ausgabe gelangenden Stücken nicht dargestellt werden können, zum Börsenkurse, ohne Berechnung einer Kommission, zu verkaufen und den Berechtigten den Erlös unter Erteilung einer Ab- rechnung auszuzahlen oder den Zukauf von Spitzen zu vermitteln. Zu einem derartigen Ausgleich der Spitzen sind seitens der Bank für Handel u. Ind. auch die Banque Inter- nationale de Bruxelles und die Internationale Bank in Luxemburg beauftragt. Über die in Stücken nicht darstellbaren Beträge von Vorz.-Aktien werden jedoch den Bezugs- berechtigten in Deutschland auf Wunsch auch Certifikate ausgestellt, wegen deren wir auf die besondere Annonce der Bank für Handel u. Ind. hinweisen (siehe unten); Schlussnotenstempel und Porti gehen zu Lasten der Einreicher. II. An die Aktionäre von Differdingen-Dannenbaum. Die auf die Aktien der Differdinger Werke entfallenden St.- u. Vorz.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Berg- werks- u. Hütten-Akt.-Ges. werden v. 5./4.–30./6. 1902 inkl. bei der Bank für Handel u. Ind. in Berlin und deren Filiale in Frankf. a. M., Banque Internationale de Bruxelles, Internationalen Bank in Luxemburg ausgegeben. Es kommen folgende Umtauscharten in Frage: Modus A. Alle Aktionäre, welche sich nicht bis 30./9. 1901 nachmittags 5 Uhr in schriftlicher Form anders erklärt haben, erhalten auf je nom. frs. 7500.–' Differdingen- Dannenbaum Aktien mit Div.-Scheinen pro 1900/1901, nom. M. 2000.— St.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. mit Div.-Ber. v. 1./1. 1902 ab. Modus B. Diejenigen Aktionäre, welche s. Zt. die für die Vorz.-Aktien bedungene Bareinzahlung geleistet haben, empfangen auf nom. frs. 25 000.– ihres früheren Besitzes an Aktien der Ges. Differdingen-Dannenbaum mit Div.-Scheinen pro 1900/1901 nom. M. 8000.– St.-Aktien und nom. M. 1000.– Vorz.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Berg- werks- u. Hütten-Akt.-Ges. mit Div.-Ber. v. 1./1. 1902 ab. Die Abhebung der Vorz.-Aktien hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, durch welche s. Zt. die über die Bareinzahlung erteilte Quittung ausgestellt worden ist. Bei Empfang- nahme der Vorz.-Aktien ist diese Quittung bei der betreffenden Stelle wieder einzuliefern. Bei Abhebung der auf die Anmeldungen nach Modus B entfallenden St.-Aktien sind mit einzureichen entweder a) die alten abgestempelten Aktien, welche den Aufdruck: „Diese Aktie wird nach Durchführung des Konkordats und Eintragung der Durchführung des Erhöhungsbeschlusses der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. gegen eine St.-Aktie von nom. M. 1000 dieser Ges. kostenfrei umgetauscht“ tragen, oder b) die von der Einreichungsstelle ausgefertigten Bescheinigungen zum Bezug eines Teilbetrages einer St.-Aktie. Schlussnotenstempel und Porti gehen zu Lasten der Aktionäre. Um denjenigen Aktionären, deren gegenwärtiger Aktienbesitz den Bezug von vollen St.- oder Vorz.-Aktien ganz oder zum Teil nicht zulässt, die Möglichkeit zu bieten, sich an der neuen Ges. mit dem auf sie entfallenden Aktienbetrag zu beteiligen, hat die Bank für Handel u. Ind. in Berlin eine Spitzenvereinigung in das Leben gerufen (s. unten). III. An die Aktionäre der Zeche Dannenbaum. Diejenigen Aktionäre der Zeche Dannenbaum, welche ihre Aktien noch nicht in Gemässheit des G.-V.-B. v. 12./8. 1899 in Werte der Akt.- Ges. für Eisen- und Kohlen-Industrie Differdingen- Dannenbaum umgetauscht haben, können v. 5./4.–30./6. 1902 inkl. den Umtausch in die Werte der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- und Hütten-Akt.- Ges. direkt vornehmen. Es erhält jeder Besitzer von nom. M. 1000 Zeche Dannenbaum-Aktien 1) die auf nom. frs. 1000 Differdingen-Dannenbaum-Aktien nach dem s. Zt. gewählten Modus A oder B entfallenden St.- bezw. Vorz.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges., 2) die konkordatsmässige Abfindung nach dem s. Zt. gewählten Modus A, B oder C auf 4 % Differdingen-Dannenbaum-Oblig. nom. frs. 250.–. 4 % Zinsen auf vorstehende nom. frs. 250.– Oblig. v. 1./7. 1899 bis 8./5. 1901 frs. 18.55, 5 % Div. pro 1899/1900 auf obige nom. frs. 1000.– Differdingen-Dannenbaum-Aktien frs. 50.–; zus. auf frs. 318.55. Schlussnotenstempel und Porti gehen zu Lasten der Einreicher. Hinsichtlich der Vereinigung von Inhabern von Vorz.- oder St.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. zu Bochum (Sitz der Vereinigung: Berlin) erliess die Bank für Handel u. Ind. in Berlin am 26./3. 1902 folgende Bekannt- machung: Diejenigen Gläubiger, Obligationäre u. Aktionäre der Akt.-Ges. für Eisen- u. Kohlen-Ind. Differdingen-Dannenbaum in Liqu., sowie diejenigen Aktionäre der Akt.-Ges. Zeche Dannenbaum in Liqu., auf deren Forderungen. Oblig. oder Aktien ein ganz oder zum Teil in Stücken nicht darstellbarer Nominalbetrag von den über je nom. M. 1000 lautenden Vorz.- oder St.-Aktien der Deutsch-Luxemburg. Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. entfällt, können der behufs Verwertung ihrer Aktienanteile von uns in das Leben ge rufenen Vereinigung beitreten, deren Satzungen bei uns und den übrigen Umtausch- stellen erhältlich sind. Die Mitglieder empfangen über ihre Anteile Certifikate, welche für Vorz.- u. St.-Aktien getrennt und nicht unter nom. M. 50 ausgefertigt werden. Die Certifikate berechtigen satzungsgemäss zum Bezug der jeweiligen anteiligen Div. auf die Aktienspitze. 0 =