= keg. Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. (Div. 1900–1901: 2, 0 %); aus nom. M. 750 000 Aktien der Elektricitätswerke Thorn; aus nom. M. 600000 Aktien der Elektr. Bahn Altona-Blankenese; aus nom. M. 1 000 000 Aktien des Elektricitätswerkes und Strassenbahn Landsberg a. W.; aus nom. M. 1500 000 Aktien des Elektricitätswerkes Zell i. W.; aus nom. M. 38 500 4½ % Oblig. der Helios- Elektr.-Aktien-Ges.; ferner aus nom. M. 69 800 3 % Deutsche Reichsanleihe und 3½ % Konsols, welche Kautionszwecken dienen; ausserdem war auf Konsortialkto gebucht die Beteiligung an der Geldbeschaffung für das Petersburger Elektricitätswerk sowie an der Herausgabe von Oblig. und Aktien der Helios-Ges. Das Guthaben an die St. Peters- burger Ges. für elektr. Anlagen betrifft denjenigen Anteil an dem Petersburger Geschäft, der nicht in Form von Aktien bereits übernommen und für welchen die Deckung durch Oblig. beabsichtigt ist. –— Im Verfolg der Sanierung der Ges. lt. G.-V.-B. v. 4./4. 1902 sind aus dem Effektenkto die 4½ % Oblig. der Helios-Ges., ebenso aus dem Konsortialkto die Beteiligung an den 5 % Oblig. dieser Ges. abgegeben worden. Durch den unten erwähnten Vertrag mit der Helios-Ges. sind weiter die Aktien der Elektricitätswerke Thorn, der Elektrischen Bahn Altona-Blankenese A.-G. und des Elektricitätswerkes und Strassenbahn Landsberg a. W. aus dem Effektenkto ausgeschieden, dafür aber M. 1 000 000 Aktien der Elektriciäts-, Gas- und Wasserwerks-A.-G. Konitz diesem hinzugetreten. Auf Konsortialkto steht jetzt nur noch die genannte Beteiligung an der Geldbeschaffung für die St. Petersburger Ges., sowie an der Ausgabe von Aktien der Helios-Ges. Diese Beteiligung an Helios-Aktien wird ebenso wie der freie Besitz an Aktien dieser Ges. falls das 2. unten genannte Abkommen mit Helios genehmigt werden sollte, in der Bilanz für 1902/1903 nicht mehr erscheinen. Eine weitere wesentliche Veränderung in den Verhältnissen der Ges. ist durch ein mit der Helios-Ges. geschlossenes Abkommen herbeigeführt worden, wonach die Helios- Ges. von ihren Garantie-Verpflichtungen bezüglich der Elektricitätswerke Ballenstedt, Bergen, Ottweiler, Kandern, Zell und Zoppot befreit wurde und die Beteiligung der A.-G. f. Elektricitäts-Anlagen an den 3 Elektricitäts-Ges. in Thorn, Altona- Blankenese und Landsberg a. W. erhielt, dagegen aber die Elektricitätswerke in Bühlau-Weisser Hirsch bei Dresden und Zossen bei Berlin, sowie die Gesamtheit der Aktien der Elek- tricitäts- und Wasserwerke A.-G. in Konitz an die A-G. f. Elektricitäts-Anlagen abgab und dieselbe aus ihrer Schuld dem Helios gegenüber entliess. Die Garantien bezüglich der 6 vorerwähnten Werke würden ab 1./7. 1903 in rascher Folge abgelaufen sein; die eigenen Erträge der Werke sind nicht unerheblich geringer als die gewährleisteten Be- träge. Es würde daher mit Erlöschen der Garantien ein plötzlicher Abfall der Ein- nahmen der Ges. eingetreten sein. Ahnlich liegen die Verhältnisse bei den 3 Ges. in Thorn, Altona-Blankenese und Landsberg a. W. Auf der anderen Seite sind die der Ges. überlassenen Werke bereits soweit entwickelt, dass von ihnen fortgesetzt sich steigernde Einnahmen erwartet werden dürfen. Da weiter auch durch das Abkommen bedingt ist, dass ab 1./7. 1902 die gesamten der Ges. gehörenden Werke auch von ihr selbst betrieben werden, empfahl sich die Annahme desselben gleichmässig im Interesse der Selbstständigkeit der Ges. wie der Stetigkeit ihrer Einnahmen. Dafür, dass dieser Stetigkeit der Einnahmen auch eine Stetigkeit der Div. entspricht, soll eine Garantie durch Schaffung eines Div.-Ergänz.-F. in Höhe von M. 350 000 begründet werden. Bildung und Zweck, sowie die Höhe dieses Fonds ergab sich dadurch von selbst, dass Beträßge, die im Laufe der nächsten Jahre als Gewinn der Ges. hätten zufliessen sollen, dieser jetzt als einmalige Substanzvermehrung zu Teil geworden sind. In derselben Richtung wie das vorstehend skizzierte Abkommen bewegt sich auch ein weiterer mit der Helios- Ges. abgeschlossener Vertrag, wonach die gesamten in Besitz der A.-G. für Elektricitäts- Anlagen noch befindlichen Helios-Aktien (M. 1 250 000) bei der bevorstehenden Re- organisation des Helios diesem gegen das Elektricitätswerk Reichenbach i. V. überlassen werden; dieser Vertrag bedarf jedoch noch der Bestätigung durch die G.-V. des Helios. In eigener Verwaltung besitzt die Ges. die Elektricitätswerke in Kandern, Zoppot, Ballenstedt, Bergen, Ottweiler, Zell. Die betreffenden Koncessionen wurden von der Ges. Helios in Cöln erworben, und zwar: In Kandern die 1895 auf 35 Jahre erteilte, für die ersten 15 Jahre ausschliessliche Koncession zu einem elektr. Licht- und Kraft- werk (130 PS.); – in Zoppot die 1896 auf 30 Jahre erteilte ausschliessliche zu einer Licht- und Kraftcentrale (200 PS.); – in Bergen a. Rügen die 1898 auf 40 Jahre asserversorgung ncession für elektr. Stromlieferung und Wasserversorgung (270 PS.). – Neu hinzugetreten sind (s. oben) die beiden Werke Bühlau-Weisser Hirsch b. Dresden und Zossen b. Eerlin. Das sationskto ist, da für 1901/1902 noch die Garantie-Verpflichtungen der Helios-Ges. 9 standen, um die vertragsmässig seitens des Helios geleisteten Beträge vergrössert In Zukunft wird die Amort. nach Massgabe der Verminderung der Buchwerte der 8 lagen infolge der bei der Sanierung gemachten Abschreib. auch entsprechend gerlns? bemessen werden können. Aus dem Spec.-R.-F. der Bilanz für 1900/1901 in Höhe von M. 3 500 000, sowie u. den durch die Sanierung frei gewordenen Beträgen sind die Werte der Ges. mit. 3 nahme der Beteiligung bei dem St. Petersburger Unternehmen in dem Verhältnis à0. geschrieben worden, welches ihren derzeitigen Erträgnissen und ihrer in Aussle erteilte ausschliessliche Koncession für elektr. Stromlieferung und W 8 (200 PS.); – in Ballenstedt die 1897 auf 40 Jahre erteilte ausschliessliche Ko