536 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. in Bühlau-Weisser Hirsch b. Dresden u. Zossen sind an die A.-G. f. Elektric.-Anlagen in Köln übergegangen, welche auch das Werk Reichenbach gegen Herausgabe von M. 1 250 000 Helios-Aktien übernehmen wird. Kapital: M. 20 000 000 in 20 000 gleichber. Aktien (Nr. 1–20 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 000 000, erhöht 1886 auf M. 1 100 000; ferner erhöht 1890 durch Begebung von M. 1 100000 in Prior.-Aktien zu pari mit 6 % Vorz.-Div. und Recht auf Nachzahlung. Letztere Ver. pflichtung hat durch die inzwischen erfolgte Einlösung sämtlicher rückständiger Coup. aus den späteren Jahreserträgnissen ihre Erledigung gefunden. 1894 wurden die St.-Aktien mit Wirkung ab 1. Juli 1894 mit den Prior.-Aktien durch Aufzahlung von 45 %, bezw. Zusammenlegung von 4:1 gleichgestellt und dadurch das A.-K. auf M. 2 056000 in gleichgestellten Aktien herabgesetzt. Dann erhöht lt. G.-V.-B. v. 28. Dez. 189) um M. 944 000, lt. G.-V.-B. v. 8. Jan. 1897 um M. 1 000 000 mit Div. ab 1. Juli 1897 zu 130 % und lt. G.-V.-B. vom 14. Juni 1897 um M. 4 000 000 durch Ausgabe von 4000 Aktien mit Div. ab 1. Juli 1897 zu 150 %. Bei der letzten Erhöhung hatten die Aktionäre ein Bezugsrecht auf M. 2 000 000 bis 15. Juli 1897. Weitere Erhöhung um M. 2 000 000, also auf M. 10 000 000 beschloss die G.-V. vom 9. Nov. 1898. Diese, für 1898/99 zur Hälfte und ab 1. Juli 1899 voll div.-ber. Aktien sind von einem Kon- sortium zu 145 % übernommen und den derzeitigen Aktionären im Verhältnis 4: 1 zu 155 % am 28. Nov. bis 7. Dez. 1898 angeboten worden. Ferner erhöht lt. G.-V.-B. vom 8. Juni 1899 um M. 6 000 000 (auf M. 16 000 000) in 6000 neuen, ab 1. Juli 1899 div.-ber. Aktien à M. 1000. Diese jungen Aktien sind gemäss G.-V.-B. vom 8. Juni 1899 der Berliner Bank in Berlin gegen Überweisung der Aktiva und Passiva der Bank für elektrische Industrie in Berlin zum Nominalbetrage überlassen worden. Die G.-V. vom 22./12. 1900 beschloss neuerliche Erhöhung um M. 4 000 000 (auf M. 20 000 000) in 4000 Aktien à M. 1000, vorläufig mit 25 % Einzahlung, div.-ber. ab 1./1. 1901, weitere 50 % bis 30./6. 1901 und restliche 25 % im neuen Geschäftsjahr 1901/1902 eingezahlt. Diese neuen Aktien werden vererst nicht den alten Aktionären zum Bezug angeboten und überhaupt vor- läufig nicht an die Börse gebracht, da dieselben von einer für diesen Zweck gebildeten Gruppe zu 100 % plus 2 % Stempel und Unkosten fest übernommen worden sind. Sanierung: Die Unterbilanz erhöhte sich per 30./6. 1902 auf M. 8 853 093. Unter Führung des A. Schaaffh. Bankver. bildete sich im Ökt. 1902 eine Schutzvereinig. für die Schuldverschr. der Helios-Ges. Die Reorganis. der Ges. wurde in der G.-V. der Aktionäre v. 28./10. 1905 in folg. abgeänderter Form beschlossen: Das A.-K. wird zunächst um M. 1 250 000 herab- gesetzt durch Vernichtung der M. 1 250 000 Aktien, die gegen die Hingabe des Werkes Reichenbach von der Anlage-Ges. geliefert werden. Die verbleibenden M. 18 750 000 werden im Verhältnis von 5: 1 zus. gelegt, sodass noch ein Stamm-K. von M. 3 750 000 verbleibt. Diese M. 3 750 000 werden um höchstens M. 3 750 000 in der Weise erhöht, dass der Nennwert der einzelnen Aktien von M. 1000 durch Zuzahlung von M. 1000 auf M. 2000 heraufgesetzt wird. Die im Nennwert erhöhten Aktien werden 6 % Vorz.-Aktien. Das A.-K. wird ferner erhöht durch Ausgabe von 1251 6 % Vorz.-Aktien zu je M. 1000, die einer Gruppe zum Nennwert gegen Aktien gewährt werden, für die der Helios Ertragsgewähr übernommen hat. Es handelt sich bei dem Gegenwert um Aktien folg. drei Ges.: Elektrizitätswerke Thorn, Elektrizitätswerk und Strassenbahn Landsberg und Elektrische Bahn Altona-Blankenese. Die Aktien aller dieser drei Ges. werden mit M. 750 berechnet. Die Aktien der Ges. Thorn sind mit Gewinn-Anteilscheinen ab 1./1. 1002, die Aktien der beiden übrigen Ges. mit solchen v. 1./6. 1902 ab zu liefern. Eine Zins- vergütung tritt nicht ein. Das A.-K. wird endlich erhöht um höchstens M. 3 750 000 durch Ausgabe 6 % Vorz.-Aktien zu je M. 1000. Diese M. 3 750 000 Vorz.-Aktien, deren Gegenwert nach dem Wiederaufrichtungsplan durch die Hingabe von Schuldverschreib. geleistet werden kann, werden ebenso wie die vorhin erwähnten 1251 Stück über 7 M. 1000 ausgestellt. während die aus den zus.gelegten alten Aktien entstandenen Vorz- Aktien über M. 2000 lauten. Die Vorz.-Aktien sind unter sich gleichberechtigt d. h. 8- erhalten 6 % Verz.-Div. v. 1./1. 1903 ab mit etwaigem Nachzahlungsanspruch und geniessen vorzugsweise Befriedigung im Falle der Liquid. Die auf diese M. 3 750 000 Aktien 2 machenden Kapitaleinlagen geschehen, wie oben angedeutet, durch Einlieferung von Schuldverschreib. der Ges. mit Zinsscheinen v. 1./1. 1903 ab; die Schuldverschreib. werden zum Nennbetrag angerechnet. Zur Zeichnung dieser Aktien sind zunächst berechtigt die Inhaber von Vorz.-Aktien, die aus der bekannten baren Zuzahlung von M. 1000 aut eine zus.gelegte Aktie entstanden sind, und zwar kann auf jede der letzteren Vorz. Aktien eine solche gegen Hingabe von Schuldvorschreib. gezeichnet werden. Sodann sind zeichnungsberechtigt die sämtlichen Inhaber von Helios-Schuldverschreib., insowet diese 5000 Vorz.-Aktien von den Inhabern der durch Zuzahlung entstandenen Vorz. Aktien nicht gezeichnet worden sind. Die Durchführung der verschiedenen Beschlüsse muss bis zum 30./6. 1903 erfolgt sein. Auf jede Vorz.-Aktie von M. 2000 werden $ 2 Genussscheine und auf jede Vorz.-Aktie von M. 1000 je 1 Genussschein ausgegeben. Diese Genussscheine sollen von dem Gewinn, der nach Auszahlung von 6 % Div. an die Vorz.-Aktien und der Gewinnanteile des A.-R. verbleibt, ¼ dergestalt erhalten, dass auf jeden Genussschein ein Betrag bis zu M. 10 entfällt. Verbleibt dann von diesem des Gewinnes noch ein Rest, so soll derselbe zur Ausl. von Genussscheinen zum P. trage von M. 100 für das Stück benutzt werden. Die nach Abzug des erwähnten Ver- ――