550 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. apital: M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000. Unterbilanz per 31./3. 1902 M. 156 928. Die G.-V. v. 20./1. 1903 soll über Beschaffung weiterer Betriebsmittel durch Erhöhung des A.-K. bezw. Aufnahme einer Anleihe beschliessen. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Spät. im Juli. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., dann 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., etwaige vertragsm. Tant., Überrest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. März 1902: Aktiva: Waren 62 907, fertige u. in Arbeit befindl. Maschinen, Materialvorräte 155 509, Werkzeuge u. Werkzeugmaschinen 66 600, Mobil. 13 000, Wechsel 1330, Kassa 2647, Effekten 900, Debit. 179 360, Modelle u. Zeichnungen 5500, Utensil. 120), Neubaukto 181 800, Maschinen 46 800, Verlust 156 928. – Passiva: A.-K. 500 000, R.-F. 2846, Kredit. 370 383, alte Div. 1252. Sa. M. 874 481. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 93 831, Verluste 14 405, Abschreib. 26 078, Fabrikations- u. Installationskto 29 876. – Kredit: Vortrag a. 1900/1901 1230, Gewinn an Waren 5560, Skonto 463, Verlust 156 927. Sa. M. 164 190. Dividenden 1899/1900–1901/1902: 4, 3, 0 %. Div.-Zahl. spät. Mai. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: J. B. H. Bruinier. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Paul Röchling, Saarbrücken: Stellv. Hütten-Dir. Chr. Stauffer, Ing. Herm. Röchling, Völklingen; Justizrat Dr. ). Brüggemann, Saarbrücken; Fabrik-Dir. Victor Laeis, Zweibrücken; Ing. Alb. Stiewing, Schleifmühle; Ing. Ernst Heckel, St. Johann a. Saar. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Saarbrücken: Gebr. Röchling. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890. Letzte Statutänd. v. 6./10. 1899, 11./5. 1900 u. 15./5. 180. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraff- übertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin und anderer Städte, sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 u. M. 180.58 bar erworbenen elektr. Installationsgeschäftes, Auflassung im Grundbuche ist aber noch nicht erfolgt. Die Ges. besass das Elektricitätswerb Greifenhagen, welches im Herbst 1901 an die Elektricitätswerke A.-G. vorm. W. A. Boese& Co. in Berlin verkauft wurde. vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo abgeschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Elektricitätswerke eingetreten sind, sowie durch einen Novationsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektrischen Stromes nach einem vom Magistrat genehmigten Tarif innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches den grösseren Teil der Stadt auf dem linken Oderufer umfasst, sowie für den Strassen. zug über die Langebrücke, durch die grosse Lastadie und die Altdammerstrasse bis zur Grenze der Stadt und neuerdings auch für die neu in Stettin einverleibten Vororle Grabow und Nemitz erteilt worden. Ein ausschliessliches Recht zu solcher Benutzunz der Strassen in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Der Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Stettin ist auf 30 Jahre, vom 1. Jan. 1890 ab gerechnet, geschlossen, Erfolgt 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages von keiner Seite Kündigung, so gilt derselbe stillschweigend auf je weitere 2 Jahre verlängert. Nach Ablauf derselben ist der Magistrat berechtigt, die gesamten Anlagen zum Taxwerte zu erwerben; der. Magistrat kann aber auch schon früher, jedoch nicht vor dem 1. Jan. 1900, die Übernahme der gesamten Anlagen bewirken, und zwar gegen Zahlung zum Taxwerte zuzüglich 5 % für jedes Quartal, um welches die Übernahme früher als am 1. Jan. 1920 erfolgt, und hat die Kündigung von seiten des Magistrats dann 3 Monate vorher schriftlich 2u erfolgen. – Die Ges. hat eine Abgabe von 10 % der Brutto-Einnahme aus der Strom lieferung, den Lampengebühren, der Vermietung der Elektricitätsmesser, sowie 10 % den Einnahmen aus den Installationen zwischen Elektricitätsmesser und Lampen zu ent. richten. Ausserdem erhält der Magistrat 25 % von demjenigen Reinüberschusse, welcher nach Verteilung von 6 % Div. verbleiben wird. Die Ges. ist verpflichtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Er- neuerungen bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, welcher auf 20 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. lange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, bezw. bis er auf dieselbe wieder ergänt ist, sind zu demselben von den in dem oben erwähnten Vertrage fixierten Brutto- Einnahmen eines jeden Betriebsjahres 2 % abzuführen. Der Ern.-F. I. welcher in W 210 papieren bei der Kämmereikasse hinterlegt ist, geht nach Beendigung des Vertragsverhält nisses ohne Gegenleistung an die Stadt Stettin über. Ein neugebildeter Ern.-F. 4. verbleibt der freien Verfügung der Ges. Die Ges. ist verpflichtet, ihre Anlagen dauernd betriebsfähig zu erhalten und den Betrieb nicht ohne Genehmigung des Magistrats 5 zustellen, es sei denn, dass der Betrieb von Staats- oder Reichsbehörden untersas würde, und die gegen ein solches Verbot gesetzlich zulässigen Mittel erfolglos blieben oder dass Naturereignisse, Krieg oder Aufstand den Betrieb unmöglich machten. * die Ges. die in vorstehendem Absatz enthaltene Verpflichtung, so ist der Magistrat zum