696 Ol-, Seifen-, Wachs- und Leim-Fabriken. für M. 120 000 erworben. 1899/1900 bezw. 1902 Verkauf je einer Parzelle des Grundstücks Hopfengasse 74 für M. 20 800 bezw. 20 140; auch wurde 1902 das Speichergrundstück Hopfen- gasse 60/61 für M. 70 000 verkauft. Am 28./9. 1899 zerstörte ein grosser Brand die Weizen- stärkefabrik bis auf die Keller vollständig, die Mahlmühle grösstenteils und die Ölmühle teilweise. Der Schaden war durch Versich. gedeckt, sodass der Ges. ein direkter Verlust nicht entstanden ist. Die Olmühle wurde 1901 mit M. 100 000 Kostenaufwand mit einer vollständig neuen maschinellen Einricht. versehen. Die vom Brande nur wenig berührte Roggen-Mahlmühle ist einem maschinellen Umbau für Weizen- und Roggen-Vermahlung mit automatischem Betrieb unterzogen worden und ist seit 1./6. 1900 wieder in Betrieb; sie verarbeitet täglich 30–35 t Rohmaterial. Die neue, Ende Sept. 1900 in Betrieb gesetzte Weizenstärkefabrik ver- arbeitet den grössten Teil der Produktion an Mehl. Die Ges. verfügt jetzt über drei der Neuzeit entsprechend eingerichtete Fabriken. – Am 31./5. 1900 ergab sich infolge Ausserbetriebsetzung der Mahlmühle und Stärkefabrik und des fast 2 monatl. Stillstandes der Olmühle, hervor- gerufen durch den Brand, ein Fehlbetrag von M. 647 531 (gegen M. 597 423 im Jahre zuvor): derselbe stieg 1900/1901 auf M. 998 992. 1901/1902 gelang es, die Unterbilanz auf M. 938 594 herabzudrücken. Der Gewinn von M. 60 397 resultiert aus der ersten Hälfte des Geschäftsjahres, Produktion: Verarbeitet bezw. fertiggestellt wurden 1897/98–1901/1902: In der Öimühle 18 855, 22 585, 18 550, 11 900, 17 340 t Ölsaaten; in der Mahlmühle 23 535, 22 180, 8100, 6840, 7530 t Weizen u. Roggen; in der Weizenstärkefabrik 1 628 600, 1 999 900, 399 500, 971 900, 1312 000 kg Weizenstärke; 241 500, 319 800, 128 100, 219 300, 971 900 kg Weizenkleber. Kapital (bis Mai 1902): M. 3 000 000 inkl. M. 100 000 Anteil des pers. haft. Ges. in 4500 Nam.-- St.-Aktien à M. 200, 500 Inh.-St.-Aktien à M. 1000, 1500 Prior.-Aktien à M. 1000, diese mit 5 % Vorz.-Div. mit event. Nachzahlung zunächst auf den ältesten Coup. und mit Vorrechten auf das Kapital im Falle der Liquid. der Ges. – Von den St.-Aktien (urspr. M. 1 000 000) wurden die Nam.-Aktien à M. 200 den Aktionären der Internationalen Handels-Ges. mit 1 Aktie auf 3 Aktien der Internationalen Handels-Ges. als Liquidationsrate gewährt und die 1888 aus- gegebenen Inh.-Aktien à M. 1000 den Aktionären vom 16.–23./4. 1888 zu 103 % angeboten. Von den Prior.-Aktien wurden M. 1 000 000 im April 1886 zu 101 %, M. 500 000 im April 1888 zu pari zur Zeichnung aufgelegt. – Zwecks Sanierung der Ges. fasste man in der G.-V. v. 3./5. 1902 folg. Beschlüsse: Das A.-K. wird durch Ausgabe von 750 Inh.-Vorz.-Aktien à M. 1000 um höchstens M. 750 000 erhöht, die neuen Aktien werden dem pers. haft. Ges. und den St.- Aktionären derart zum Bezuge angeboten, dass innerh. einer vom A.-R. zu bestimmenden Frist auf je M. 2000 St.-Einlage bezw. auf je M. 2000 St.-Aktien eine neue Vorz.-Aktie bezogen werden kann mit der Berechtigung, entweder den vollen Nennbetrag oder nur 50 %, also M. 500, bar einzuzahlen und für die anderen M. 500 St.-Aktien im Werte von M. 2000 in Zahlung zu geben bezw. bei dem pers. haft. Ges. M. 2000 seiner St.-Einlage mit M. 500 anzurechnen; das A.-K. wird herabgesetzt um den Betrag der an Zahlungsstatt in den Besitz der Ges. ge- langenden Aktien, ferner dadurch, dass alle im Besitz der Aktionäre verbleib. St.-Aktien, auf welche das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, derart zus.gelegt werden, dass für je M. 15 000 St.-Aktien eine neue Vorz.-Aktie à M. 1000 gewährt wird, endlich dadurch, dass die Vermögenseinlage des pers. haft. Ges., insoweit sie nicht durch Ausübung des Bezugsrechts in Vorz.-Aktien umgewandelt ist, in gleicher Weise auf ihres Nennwerts herabgesetzt und für je M. 1000 des herabgesetzten Betrages eine Vorz.-Aktie gewährt wird. Die Ges. wirtd nach Durchführung der Beschlüsse in eine Akt.-Ges. unter der Firma Danziger Oelmühle, Actiengesellschaft umgewandelt. – In Ausführung obiger Beschlüsse wurden die Aktionäre aufgefordert, ihre St.-Aktien zur Zus. legung bis 16./6. 1902 einzureichen. Die bezügl. Be- kanntmachung besagte: Die Zus. legung erfolgt derart, dass a) die St.-Aktien, die bei der Erhöhung des A.-K. aul die neu auszugebenden Vorz.-Aktien in Zahlung gegeben werden, vernichtet werden, soweit die eingereichten St.-Aktien nicht als „Vorz.-Aktiené bestehen und den Übernehmern der neuen Vorz.-Aktien an Stelle der Ausfertigung von Vorz.-Aktien überwiesen werden; b) von den übrigen nicht in Zahlung gegebenen, sondern zur Zus. legung eingereichten St.-Aktien 1) die auf Namen lautenden Stücke à M. 200 eingezogen und vernichtet werden, wogegen für je M. 15 000 alter St.-Aktien à M. 200 eine alte St.-Aktie à M. 1000 mit einem die Aktie als Vorz.-Aktie kennzeichnenden Aufdruck versehen zurückgegeben wird; 2) von den auf Inl. laut. St.-Aktien à M. 1000 die eingezogen und vernichtet werden, die nicht als Vorz.-Aktien unter sonst gleichen Verhältnissen wie bei 1 zurückgegeben werden; c) insoweit sich bei Durchführung der Massregeln zu b ein Restbestand von St.-Aktien ergiebt, der nicht M. 15 00 erreicht, für den also eine neue Vorz.-Aktie nicht ausgegeben werden kann, den bett. Aktionären der Betrag ausgezahlt wird, der auf sie entfallen wäre, wenn eine Vorz.-Aktie à M. 1000 für Rechnung von M. 15 000 alter St.-Aktien hätte verkauft werden können, und, wenn mangels solchen Verkaufes dieser Betrag nicht festgestellt werden kann, M. 7 prb M. 100 alten St.-A.-K. – Frist zur Ausübung des Bezugsrechtes auf die neuen Vorz.-Aktien ebenfalls bis 16./6. 1902. – Lt. Bekanntm. v. 18./S. 1902 waren von den neu auszugebenden Vorz.-Aktien 638 gezeichnet. Die Besitzer der dabei nicht eingereichten St.-Aktien wurden aufgefordert, ihre Aktien behufs Zus. legung im Verhältnis 15: 1 bis 30./11. 1902 einzuliefern: das A.-K. wurde dadurch um M. 1 486 000 herabgesetzt. Die Ende 1902 noch nicht durchgeführte Sanierung ist also eigentlich lediglich auf Kosten der St.-Aktien erfolgt. Als =quivalem dafür erhalten die St.-Aktionäre Vereinheitlichung des ganzen A.-K., also Wegfall der 5 % kumulativen Vorz.-Div. auf die Prior.-Aktien.