1=― Papier-, Pappen- und Cellulose-Fabriken, Die Ges. hat sich s. Z., um einer angedrohten Schadenersatzklage wegen Verunreinigung der Wasserläufe durch die Oberleschener Zellstofffabrik zu entgehen, mit nom. M. 96 000 in Vorz.-Aktien bei der Niederleschener Papierfabrik beteiligt, welche am 30./6. 1900 (gegen urspr. M. 92 500) mit M. 92 950 zu Buche standen; inzwischen wurden von dem Zell- stoffverein weitere nom. M. 181 000 Niederleschener Aktien übernommen. Diese Über- nahme erfolgte indessen nicht durch Barzahlung, sondern durch Kompensation einer Forderung von etwa M. 20 000 an die Vorbesitzer. Der Bestand des Zellstoffvereins an Niederleschener Aktien erhöhte sich dadurch auf nom. M. 280 600. Eine Abschreib. auf diesen Aktienbesitz war bis 30./6. 1901 nicht erfolgt. Die Papierfabrik Niederleschen hat 1901 eine zweimalige Reorganisation durchgemacht; es wurde eine Aktienzuzahlung von 30 % eingefordert bei starker Kapitalreduktion für die nicht zuzahlenden Aktionäre (10 bezw. 50: 1), sodann wurden M. 116 000 neue Aktien ausgegeben und sämtliche Aktien gleichgestellt. Nachdem der Zellstoffverein den grössten Teil der Niederleschener Aktien in seiner Hand vereinigt (nach der Kapitalreorganisation von M. 430 200 M. 396 600 zum Buchwert von M. 313 130), schlug er, um eine ausreichende Bürgschaft für die Erfüllung des Zweckes dieser Beteiligung zu haben, in der G.-V. v. 16./12. 7901 eine Art Fusion mit der Niederleschener Fabrik vor; d. h. diese bleibt als selbständige Ges. bestehen; die Dresdner Ges. übernimmt nur den gesamten Betrieb, sie kann das Niederleschener Unter- nehmen jederzeit für M. 40 000 in eigenen Aktien mit Übernahme seiner Schulden an- kaufen. Als Vergütung hat der Verein für Zellstoff-Industrie der Papierfabrik Niederleschen alljährl. einen Betrag zur Verfüg. zu stellen, der dem gleichkommen soll, was auf das A.-K. der letzteren als Div. entfallen würde, wenn dasselbe ein Teil des A.-K. des Vereins für Zellstoff-Industrie wäre, ev. auch noch die Abschreib. Dieser Vertrag hat die Genehm. der beiderseitigen G.-V. gefunden und ist lt. G.-V. v. 7./11. 1902 dahin erweitert, dass der Verein für Zellstoff-Industrie, um eine ungleiche Div.-Verteilung für die Zukunft zu vermeiden, hinfort auch die Verwaltungskosten von Niederleschen zu tragen hat. Zur Erlangung der für die Betriebsübernahme von Niederleschen nötigen Geldmittel hat der Verein für Zellstoff-Industrie diesen Aktienbesitz dergestalt an seine Aktionäre ausgeschüttet, dass diese gegen Zahlung von M. 250 auf jede Aktie den gleichen Betrag in Niederleschener Aktien beziehen konnten, andernfalls ihre Aktien unter Gewährung von M. 250 Niederleschener Aktien zus.gelegt wurden. In Anbetracht obiger Verhältnisse wurde von der Verteilung einer Div. für 1900/1901 abgesehen, vielmehr ein Vortrag von M. 112 265 geschaffen. Gemäss dieses Vertrages hatte der Verein für Zellstoff-Industrie an Niederleschen für 1901/1902 (0 Monate) zu vergüten M. 12 436 für Betriebsverlust, M. 12 611 für Abschreib. u. M. 1613 zur Zahlung v. ½ % Div. auf die Niederleschener Aktien, zus. M. 26 651. Für beide Ges. war das Geschäftsjahr 1901/1902 überaus ungünstig. Produktion von Zellstoff u. Holzschliff 1898/99–1901/1902: kg 7 497 646, 7 600 052, 8 974 682, 7511 773; fakturiert wurden 7 401 571 (Wert M. 1 409 563), 7 655 027 (Wert 1 418 865, 8 841 087 (Wert M. 1 766 700), 7 628 126 (Wert M. 1 392 710). Papierproduktion in Nieder- leschen 1901/1902: 823 116 kg, fakturiert wurden 741 788 kg (Wert M. 251 699). Kapital: M. 1 315 000 in 1315 abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 700 000. Rückkauf von M. 70 000 lt. G.-V.-B. v. 6./12. 1893 und Zus. legung von 5: 3 Aktien lt. G.-V.-B. v. 22./1. 1896, Nicht zus gelegte Aktien haben ihre Rechte verloren. A.-K. betrug somit bis Ende 1899 M. 978 000. In der G.-V. v. 28./11. 1898 wurde Erhöhung des A.-K. um M. 489 000 (auf M. 1 467 000) in 489 ab 1./1. 1899 div.-ber. Aktien (Nr. 1701–2189) à M. 1000 beschlossen, angeboten den Aktionären 2:1 v. 1.–15./2. 1899 zu 107 % und bis auf M. 19 000 von ihnen bezogen; letztere wurden zu 110.80 % begeben. Von dem Erlös der neuen Aktien sind M. 100 000 zur Übernahme von nom. M. 100 000 Vorz.-Aktien der Papierfabrik Niederleschen verwandt worden, der Rest diente zu Betriebserweiterungen und Stärkung der Betriebsmittel. Lt. G.-V.-B. v. 16./12. 1901 (s. oben) wurden die Aktionäre aufgefordert. V. 15.–30./1. 1902 gegen Zuzahlung von M. 250 bro Aktie den gleichen Betrag in Aktien der Niederleschener Papierfabrik zu beziehen oder ihre Aktien zur Zus. legung im Verhältnis 3: 1 einzureichen (Frist hierfür bis 19./4. 1902 verlängert), wobei sie M. 250 Nieder- leschener Aktien franko Valuta verabfolgt erhielten. Auf 1240 Aktien wurden die an. gebotenen Niederleschener Aktien bezogen, 168 Aktien wurden zur Zus. legung, 5 zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten eingereicht; 54 fristgemäss nicht zur Zus. legung eingereichte Aktien des Zellstoff-Vereins wurden für ungiltig erklärt u. damit nach gesetzl. Bestimmungen verfahren. Nach Durchführung genannter Beschlüsse ergab sich eine Reduktion des A,-K. des Zellstoff-Vereins um NI. 152 000 auf M. 1 315 000. Die M. 152 000 sind samt dem Vortrag aus 1900/1901 (M. 112 265) u. dem aufgelösten Div. R.-F. (M. 93 884), zus. M. 358 149 zu ausserord. Abschreib. (M. 350 149) und mit M. 8000 zur Rückstellung für Kosten etc. verwandt. Der Bestand der Ges. an Niederleschener Aktien beträgt nun noch M. 67 500 im Buchwert von M. 3130. Hypothekar-Anleihe: M. 750 000 in 4* % Partial-Oblig. von 1887, rückzahlbar zu 105 %, 1500 Stück à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1. Juli 1891 in 39 Jahren durch fährl. Ausl. von mind. 1 % und Zs. im Febr. auf 1. Juli. Als Sicherheit dienen erststellise Kautionshypothek von M. 787 500 und erststellige Kostenkautionshypothek von M. 5000 auf die Fabriken Wildshausen u. Oberleschen zu gunsten der Gebr. Arnhold in D dg Zahlst. wie bei Div. Am 1. Juli 1902 noch in Umlauf M. 502 000. Aufgelegt 2. April 180 zu 102.50 %. Kurs Ende 1896–1902: 104. 103, 102.50, 101.50, –, 95, 99 %. Notiert Dresden.