Hypotheken- und Kommunal-Banken. 193 Diejenigen Pfandbrief-Inhaber, die ihre Pfandbriefe nebst Coup.-Bog. und Talons nicht bis einschl. 28./2. 1902 zur Abstempelung vorgelegt haben, werden so behandelt, als ob sie den Modus A gewählt hätten. Frist für Modus B verlängert bis 15./3. 1902. Nach diesem Termin bis 15./4. 1902 fand die Abstempelung nur bei unentgeltlicher Mitlieferung der am 1./1. bezw. 1./4. 1902 fälligen Coup. Die Mehrheit der Pfandbr.-Inh. (M. 155 000 000) entschied sich für den Modus B (Verzicht auf 20 % des Nominalwertes der Pfandbr.), nur M. 2 246 300 4 % und M. 193 200 3½ % Pfandbr. sind nicht zur Ab- stempelung eingereicht worden u. werden deshalb nach Modus A behandelt. Der Modus B bietet den Pfandbr.-Besitzern den wesentlichen Vorteil, dass sie den alten Zinssatz auf das auf 80 % reduzierte Kapital behalten u. ferner 10 % in Aktien Lit. B des neuen Instituts bekommen. Ausserdem haben die Aktien Lit. B Anspruch auf den Pfandbr.- Sicherheits-F. Beim Modus A behält der Besitzer zwar sein Kapital, doch bekommt er 4¼ Jahre überhaupt keine Zs. u. dann statt 4 % nur 3 %, statt 3½ % nur 2.625 % Zs. u. 6 % des Pfandbr.-Kapitals in Aktien Lit. A. Hierbei hat er aber keinen Anspruch auf den Pfandbr.-Sicherheits-F. Die Ausgabe der Aktien in Höhe von 6¾ % des seitherigen Pfandbriefkapitals erfolgt nach Genehm. aller Beschlüsse sowie deren Eintragung ins Handelsregister. Nachdem dies geschehen, erfolgte ab 24./6. 1902 die Ausgabe der neuen Coup.-Bogen zu den mit Modus B abgestempelten Pfandbr. und der Aktien Lit. B unter Abstempelung der Pfandbr. auf 80 % des Nominalwertes. Damit diejenigen Pfandbrief-Inhaber, die keine vollen Aktien erhalten, nicht zum Verkauf ihrer Spitzen genötigt sind, hat die Bank f. Handel u. Ind. eine Vereinigung von solchen Aktionären auf Grund des in dem Reorganisationsplan bereits mitgeteilten Statuts errichtet und giebt über die Aktienspitzen Certifikate aus; diese haben Anspruch auf den anteilmässigen Bezug der auf die Aktien der Bank jeweils zur Auszahlung kommenden Div. und berechtigen zur Abhebung von Aktien, sobald sie in Abschnitten, die zus. M. 1000 nom. ausmachen, eingereicht werden. Die Einreichung der Pfandbr. kann nur auf Grund der von der Bank zu beziehenden Formulare geschehen, in denen die erforderl. Ermächtigung für die Deutsche Treuhand-Ges. enthalten ist, die auf jeden Pfandbr.-Inhaber entfallende Aktie auszuliefern bezw. der oben erwähnten Spitzen-Vereinigung beizutreten. Auch ist die Bank für Handel u. Ind. bereit, die in den Aktien oder Pfandbr. nicht darstellbaren Teilbeträge ohne Vergütung zum Tages- kurse der nächsten Börse auszugleichen. Die Berliner Hypothekenbank wird in Zukunft zweierlei Kategorien von Aktien haben: Zur ersten Kategorie gehören die Aktien derjenigen, welche den Modus A ge- wählt haben, und die Aktien, welche an die alten Aktionäre gehen, während die zweite Kategorie diejenigen Aktien bilden werden, welche den Modus B wählen. Die Aktien sind sämtlich in Bezug auf Div.-Höhe und Kapitalsberechnung gleichwertig, doch haben die Aktien Lit. B allein das Anrecht auf kostenlosen Bezug der durch Auflösung des Sicherheits-F. zur Zeichnung und Verteilung kommenden Aktien. Bei Veröffentlichung des Reorganisationsplanes teilte die Bank für Handel u. Ind. am 28./11. 1901 mit, dass der bei der Pommerschen Hypoth.-Actien-Bank existierende Schaden einschl. des A.-K. und der Res. sich auf M. 29 500 000 beziffere. (In Bilanz per ult. 1901 auf M. 30 315 527 festgestellt.) In der ausserord. Vers. v. 11./12. 1901 ist die Bilanz und das Gewinn- und Verlustkto für 1899 dahin abgeändert und genehmigt, dass schon für dieses Geschäftsjahr eine Reservestellung von M. 9 000 000 für Hypotheken als erforderlich erachtet worden ist. Die Berichtigung der Bilanz (s. Jahrg. 1902/1903) erwies sich im Interesse der Steuer- ersparnis notwendig. Auch die Bilanzen für 1897 u. 1898 sind anzufechten. Regressansprüche: Bis Ende 1902 gingen von 3 Mitgl. des früheren A.-R. M. 53 399 ein. Auch mit einem vierten früheren Mitgl. des A.-R. ist inzwischen ein Vergleich ab- geschlossen worden, während die Ansprüche der Bank gegen die anderen Mitgl. und den früheren Vorst. weiter verfolgt werden. Geschäftsjahr 1902: Die Thätigkeit der Bank war ganz der Durchführung der Reorganisation gewidmet. Zur Wiederaufnahme eines geordneten Hypoth.-Geschäfts ist es 1902 noch nicht gekommen. In absehbarer Zeit dürfte indes der ordentl. Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden, wenn erst die im Besitz des Treuhänders befindliche Hypoth.- Unterlage wieder als eine den gesetzl. Vorschriften entsprechende Deckung für die um- laufenden Pfandbr. hergestellt sein wird. Dazu bedarf es noch der Abstossung u. Um- wandlung vorhandener, vor dem Gesetz nicht brauchbarer Werte, die sich nur allmählich vollziehen kann. Danach ist es erklärlich, dass ein eigentlicher Geschäftsgewinn nicht erzielt werden konnte. Die auf Gewinn- und Verlustkto verzeichneten Gewinne sind, abgesehen von dem wenig erheblichen Ertrage des reinen Bankgeschäfts, lediglich der Agiogewinn aus dem Rückkauf eigener Pfandbr., sowie der bei der Abstossung vor- handener Werte (Verkauf von beliehenen Grundstücken und Hypoth.) über die zurück- geschriebenen Werte hinaus erzielte Mehrerlös. Der Reingewinn von M. 1 094 000 wurde zu weiteren Abschreib. auf Hypoth. benutzt. Kapital: M. 16 500 000, und zwar M. 1 000 000 in 1000 abgest. Aktien Lit. A (Nr. 15 501–16 500) à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902 und M. 15 500 000 in 15 500 Aktien Lit. B (Nr. 1–15 500) à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1902. Die Akt. Lit. A haben keinen Anspruch auf den Sicherh.-F. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1903/1904. I. 13 ――――