Hypotheken- und Kommunal-Banken. 211 5) Berthold Warsinski: Wegen Untreue zu 1 Jahr Gefängnis und M. 5000 Geldstrafe. Die Gefängnisstrafe ist durch die Untersuchungshaft für verbüsst zu erachten. 6) Otto Sanden: Wegen Untreue und Bilanzverschleierung zu 1 Jahr Gefängnis und M. 1500 Geldstrafe. Beide Strafen sind durch die Untersuchungshaft für verbüsst zu erachten. 7) Alex. Haenschke: Wegen Bilanzverschleierung und Untreue zu 9 Monaten Ge- fängnis und M. 1000 Geldstrafe. Beide Strafen sind durch die Untersuchungshaft als verbüsst zu erachten. Im übrigen werden die Angeklagten freigesprochen. An Stelle der erkannten Geld- strafen tritt im Nichtzahlungsfalle für je M. 15 ein Tag Gefängnis, die Ersatzgefängnis- strafe darf aber höchstens 1 Jahr betragen. Die Kosten werden in den Fällen, in denen Freisprechung erfolgte, der Staatskasse, in den Fällen, in denen Verurteilung erfolgte, den Angeklagten auferlegt. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten Hch. Schmidt, Puchmüller, Ed. Schmidt, Warsinski, Otto Sanden und Haenschke werden aufgehoben. Die Verfolgung der Regressansprüche gegen die früheren Mitglieder des Vorst. u. des A.-R. der Bank und der Tochtergesellschaften derselben hat bis 1902 bereits zum Abschluss von Vergleichen mit dem Komm.-Rat Eduard Sanden, dem früheren Dir. Otto Sanden, dem früheren Dir. Haenschke, dem A.-R.-Mitglied Paul Konitzky u. der Erbin des Baron von Cohn geführt. Hieraus sind der Bank 1901 M. 718 420 u. 1902 M. 3 341 401 zugeflossen, worunter auch die Quote der Baronin von Cohn-OÖOppenheim. Überdies sind von genannter Dame freiwillig M. 513 762 zur Wiederherstellung der bei der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank u. der Deutschen Grundschuldbank in Verlust geratenen Be- amten-Pens.-Fs. gezahlt worden. 1903 dürfte auch mit der Firma Anhalt & Wagener Nachf. eine Vereinbarung zustande kommen, wonach die beteiligten Banken eine Ab- findung empfangen (s. hierüber auch Neue Boden-Akt.-Ges., Seite 305). Kapital: M. 50 599 200 und zwar M. 2 100 000 in 1000 abgest. Aktien (Nr. 41 667–42 666) à M. 600 und 1250 abgest. Aktien (Nr. 40 417–41 666) à M. 1200, sowie M. 48 499 200 in 40 416 neuen Aktien (Nr. 1–40 416) à M. 1200. Das A.-K. betrug anfänglich M. 3 000 000 und wurde erhöht 1872 auf M. 6 000 000, 1889 auf M. 9 960 000, 1893 auf M. 15 000 000. Die G.-V. v. 25. März 1897 beschloss Erhöhung des A.-K. auf M. 21 000 000 durch Ausgabe von M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200 (div.-ber. 1898 zur Hälfte), angeboten den Aktionären 24. Sept. bis 15. OÖkt. 1897 mit 120 %. wovon 25 % und das Agio sofort, je 25 % am 15. Dez. 1897. 15. Jan. und 15. April 1898 einzuzahlen waren. Die G.-V. vom 2. und 30. Sept. 1899 beschloss fernere Erhöhung des A.-K. um M. 9 000 000 (auf M. 30 000 000), doch fand dieser Beschluss nicht die Ge- nehmigung der Regierung, sondern es wurde nur eine Erhöhung um M. 4 999 200 ge- stattet, wovon M. 2 000 400 in 1667 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1. Jan. 1901, emittiert wurden, angeboten den Aktionären 2.–30. Aug. 1900 zu 118 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld bei Ausübung des Bezugsrechtes; 25 % bis 15. Okt. 1900, 25 % bis 15. Jan. 1901, restliche 25 % bis 15. April 1901. Eingezahlt wurden hierauf bis Ende 1900 inkl. Agio M. 1 821 372, sodass M. 539 100 Rest verblieben. Nach gerichtlichen Entscheidungen erschien es zweifelhaft, ob nicht die Zeichnungen auf die neuen Aktien zurückgezogen werden könnten. Den Zeichnern wurde deshalb in folgender Weise entgegengekommen, indem gewährt wurde: 1) denjenigen, die ihre Aktien bisher voll eingezahlt hatten, für je M. 12 000 vollgezahlte Aktien eine neue Aktie über M. 1200 u. bar M. 2400; 2) den Besitzern von bisher mit 75 % eingezahlten Aktien für je M. 12 000 nom. gezeichneten Betrages eine neue Aktie über M. 1200 u. M. 1200 bar, wobei die Schutzvereinigung die Einzahlungsverpflichtung der restlichen 25 % übernahm; 3) den Besitzern von bisher mit 50 % eingezahlten Aktien für je M. 12 000 nom. gezeichneten A.-K. eine neue Aktie über M. 1200, wobei die Schutzvereinigung die Einzahlungsverpflichtung der restl. 50 % übernahm. Das A.-K. betrug somit M. 23 000 400 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à Thlr. 200 = M. 600 u. 14 167 Aktien (Nr. 10 001–24 167) à M. 1200. Die G.-V. der Aktionäre v. 18./5. 1901 beschloss das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herab- zusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von 10 % zwecks Vernichtung von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben u. M. 22 992 200 im Verhältnis von 10: 1 zus. gelegt werden, ferner wurde das A.-K. um M. 48 300 000 erhöht, sodass das A.-K. jetzt M. 50 599 200, wie oben beträgt. Auf die A.-K.-Erhöhung wurden die Aktien zum Nennbetrage ausgegeben, sie lauten, auf den Inhaber und je über M. 1200 u. sind ab 1./1. 1902 div.-ber. Auf das erhöhte A.-K. brachten Bank-Dir. Max Steinthal in Berlin u. Justizrat Maximilian Kempner in Berlin, diejenigen 20 % (insgesamt M. 63 600 000 u. M. 800 000) Teilforderungen aus M. 318 000 000 u. M. 4 000 000 Pfandbriefen der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank zu Berlin (nämlich aus nom. M. 1 250 700 zu 4½ %, M. 243 912 700 zu 4 %, M. 72 836 600 zu 3½ %, ferner aus nom. M. 200 000 zu 4½ %, M. 1 896 200 zu 4 %, M. 1 903 800 zu 3½ % verzinsl. solcher Pfandbriefe), für welche Teilforderungen auf die Rechte aus den in der Zeit v. 1./1. 1904 bis 1./10. 1913 fällig werdenden Zinsscheinen durch Beschluss der Pfandbrief- gläubiger v. 10./5. 1901 verzichtet ist, für 75 % des Nennwertes dieser Teilforderungen in die Ges. ein und erhalten hierfür 40 250 für vollgezahlt erachtete Aktien à M. 1000. Zwecks Durchführung der von der G.-V. v. 18./5. 1901 beschlossenen Herabsetzung des A.-K. wurden die Aktionäre aufgefordert, die Aktien aller bisherigen früheren Em. mit Div.-Scheinen für 1901 und folg. bei der Ges. einzureichen, und zwar in der Zeit v. 18./3.–15./4. 1902. Nicht eingereichte Aktien wurden für kraftlos erklärt. Nachdem die 14*