Hypotheken- und Kommunal-Banken. 219 „Hessische Landes-Hypothekenbank A.-G.' in Darmstadt. Gegründet: 17./1. 1903 auf Grund des Landesgesetzes v. 12./7. 1902 als rein gemeinnütz. Institut; eingetr. 17./1. 1903. Gründer: Der Hessische Staat, Spar- u. Leihkasse des Kreises Bingen, Spar- u. Leihkasse zu Oppenheim, Stadt Worms, Provinz Oberhessen. Nach Ablauf von 40 Jahren hat der Staat das Recht, die Bank nach vorausgegangener 1jähr. Künd. zu erwerben. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken im Gebiete des Grossh. Hessen, insbes. durch Gewährung von unkündbaren Amort.-Darlehen auch an die kleineren Landwirte und Gewerbetreibende; Gewährung nichthypoth. Darlehen an hess. Gemeinden u. andere Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft; Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forder.; Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; kommissionsweiser Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Massgabe, dass der Gesamtbetrag des hinter- legten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf; Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Pap. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. Öffentliche Fonds dürfen in den Schuldverschreib. der Bank angelegt werden. Kapital: M. 4 600 000 in 25 Akt. à M. 100 000, 50 Akt. à M. 10 000, 100 Akt. à M. 5000, 725 Akt. à M. 1000, 750 Akt. à M. 500; eingezahlt zus. M. 2 080 000. Die Aktien dürfen nur an den hessischen Staat (derselbe besitzt aller Aktien), eine hessische Gemeinde oder Kommunalverband oder an öffentl. hessische Sparkassen begeben werden. Neue Aktien sind nur zum Nennwerte auszugeben, die von den bisher. Aktionären nicht bezogenen sind den noch nicht beteiligten öffentlichen Sparkassen anzubieten. Schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den §s§ 6–9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Massgabe erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Grossherzogl. Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Die Hypoth.- u. Kommunal-Oblig. werden von der Reichsbank in I. Klasse beliehen. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. I. u. II. Serie von 1903, je M. 5 000 000, Stücke à M. B 2000, C 1000, D 500, E 200, F 100. Verl. u. Künd. bis 1909 ausgeschlossen. Zs. 2./1. u. 1./7. 3½ % Kommunal-Schuldverschreib. I. u. II. Serie von 1903, je M. 5000 000, Stücke à M. A 5000, B 2000, C 1000, D 500, E 200, F 100. Verl. u. Künd. bis 1909 ausgeschlossen. Zs. 2./1. u. 1./7. Die Zulassung der Hypoth.- u. Kommunal-Oblig. Serie I u. II zur Notiz an der Berliner u. Frankf. Börse wurde Anfang Juni 1903 genehmigt. Erster Kurs der Hypoth.- Pfandbr. in Berlin am 6./6. 1903: 99.70 %. der Kommunal-Oblig. 99.80 %. Zahlst.: Darmstadt: Gesellschaftskasse, Bank für Handel u. Ind.; alle Grossh. Bezirks- kassen, beteiligte Sparkassen; Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., Deutsche Bank. Dresdner Bank, Berl. Handels-Ges., A. Schaaffh. Bankver., Mitteld. Creditbank; Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., Deutsche Eff.- u. Wechselbank, Deutsche Bank, Mitteld. Creditbank, Pfälz. Bank, L. & E. Wertheimber; Nürnberg: Kgl. bayer. Bank u. deren Fil. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftsqu. Stimmrecht: Je M. 500 A.-K. = 1 St.: kein Aktionär kann mehr als die Hälfte aller Stimmen haben. Gewinn-Verteilung: Mehr als 4 % Div. dürfen nicht verteilt werden; vom verbleib. Rein- gewinn Vergüt. an Vorst. oder Beamte, sowie zur Bildung eines Pens.-F., das Ubrige Vor- trag, um allmählich die Herabsetzung des Darlehnszinsfusses zu ermöglichen. Dividende: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1903 gezogen. Staatskommissar: Oberfinanzrat Schäfer, vortragender Rat im Finanz-Ministerium. Treuhänder: Gen.-Staatsanwalt Dr. Preetorius, Stellv. Oberstaatsanwalt von Hessert. Direktion: Grossh. Dir. Emil Bastian, Dr. jur. Fritz Fresenius, Reg.-Rat Adolf Schläger, Hauptstaatskasse-Dir., Darmstadt. Aufsichtsrat: (7) Vors. Stadtverordn. Otto Wolfskehl, Stellv. Geh. Reg.-Rat Dir. Karl Planz, Okon.-Rat Aug. Dettweiler, Darmstadt; Prof. Dr. Karl Magnus Biermer, Justizrat Dr. Egidius Gutfleisch, Giessen; fürstl. Kammer-Dir. Jakob Justus Korell, Büdingen; Oberförster Dr. Karl Weber, Konradsdorf. Anhalt-Dessauische Landesbank in Dessau mit Zweigniederlassungen in Cöthen u. in Coswig (Anhalt). Gegründet: Konc. vom 2./1. 1847. Letzte Statutänd. 25./11. 1899 u. 29./3. 1900. Zweck: Betrieb von Bank- u. Hypoth.-Geschäften. Das Notenprivileg ist aufgegeben. Die Beteilig. an industr. Unternehm., Gründungen derselben, sowie Betrieb von Differenz- geschäften und im allgemeinen Erwerb von Immobil. sind der Bank untersagt. Die Bank hat 1898 das Bankgeschäft Rauff & Knorr in Berlin erworben und errichtete 1898 eine Zweig- niederlassung in Berlin; Ende 1902 eine solche in Cöthen; die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankhäusern Levi Calm & Söhne in Bernburg, Paul Schauseil & Co. in Halle a. S., Bitterfeld und Delitzsch, sowie bei Paul Berndt & Co. in Wittenberg. Die Beteilig. bei Lüdicke & Müller in Cöthen wurde 1902 zurückgezogen. 1893 musste die Bank das Gut ―――