Hypotheken- und Kommunal-Banken. 267 Pfandbr. 444 542. Komm.-Oblig. 11 595 600, do. verloste 6000, verf. Zs. von Komm.-Oblig. 7064, zu bezahl. Zs. von Komm.-Oblig. (v. 1./10. 1902 bis 1./1. 1903) 101 461, Div. 648 000, do. alte 3867, z. Prov.- u. Disagio-Res. 70 000, f. baul. Veränder. 30 000, Tant. an A.-R. 39 346, do. an Vorst. 39 346, Vortrag 69 781. Sa. M. 146 119 837. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Spesen, Steuern etc. 42 191, Gehälter 204 855, Reg.-Kommissariat 5330, A.-R. 9534, versch. Ausgaben 40 393. Provis. f. Vertrieb 3½ % Pfandbr. u. Coup.-Einlös. 111 872, Pfandbr.-Disagio 172 737, Gewinn 1 092 415. – Kredit: Vortrag 73 008, Zs.-Saldo a. Hypoth.-Darlehen 918 033, do. a. Komm.-Darlehen 65 404, Hypoth.-Provis. 186 172, Bankgeschäftsgewinn 231 030, Nettoerträgnis aus Bankgebäude 25 779, Provis.-Res. 60 000, Disagio-Res. 120 000. Sa. M. 1 679 428. Kurs Ende 1899–1902: In Basel: frs. 705, 700, 740, –; in Strassburg: frs. 707, –, 740, – per Aktie mit 75 % Einzahlung. Dividenden 1886–1902: 4, 6½, 6¾. 7, 7, 6, 4, 4½, 5, 6, 6½, 7½, 8.88, 8, 8½, 9, 9 %. Div.-Zahl. spät. 1./7. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Regierungs-Kommissar: Kaiserl. Ministerialrat Jacob, zugleich die Obliegenheiten des Treuhänders wahrnehmend; Stellv. Kaiserl. Ministerialrat Keetmann. Direktion: Komm.-Rat R. Sengenwald, C. Gunzert, Stellv. Dr. Th. Reiss. Aufsichtsrat: (10–15) Präs. Komm.-Rat Jul. Schaller, Vicepräs. Komm.-Rat C. Eissen, Staats- rat Dr. W. Gunzert, Ehrenpräs. der Handelskammer A. Herrenschmidt, Präs. L. Himly, Dir. E. Mathis, Rentner Eugen Braun, Bankier L. Valentin, Prof. G. Roth, Dir. Alb. Bergmann, Strassburg: Komm.-Rat E. Benzinger, Stuttgart; Komm.-Rat Th. Schlumberger, Mülhausen i. E. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Deutsche Bank. Delbrück Leo & Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank. Mitteld. Creditbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Colmar: Comptoir d'Es- compte de Mulhouse; Metz: Mayer & Co.; Mülhausen i. Els.: Bank von Mülhausen; Basel: von Speyr & Co., Zahn & Co. Württembergische Hypothekenbank in Stuttgart. Gegründet: 28./11. 1867. Konc. v. 7./11. 1867. Letzte Statutänd. v. 14./12. 1899. genehmigt mit Württemb. Dekret v. 27./12. 1899. Zweck: Betrieb einer Hypothekenbank. Die Beleihung von Grundstücken erfolgt nach den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 mit folgenden Beschränkungen: Die Beleihung ist nur zulässig zur ersten Stelle und darf die Hälfte des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen. Hypoth. an Bauplätzen und nicht fertiggestellten Neu- bauten dürfen den fünften Teil des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. So- weit vor der Beleihung die Grundstücke durch eine öffentliche Behörde des Gebiets, in welchem sie liegen, abgeschätzt werden, bildet diese Abschätzung, unbeschadet der eigenen Prüfungspflicht der Bank, die Grundlage für die Beleihung. Im übrigen ist die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Anweisung über die Wertsermittelung massgebend. Ausnahmsweise können auf einstimmigen Beschluss des Vorst. und A.-R. aus Mitteln des abgesondert verwalteten Zuschussanlehenfonds Zuschussanlehen bis zu drei Fünf- teilen des Wertes eines Grundstücks bewilligt werden. Die Darlehen werden in Geld gewährt. Bei Amort.-Darlehen muss die jährl. Tilg. mind. ½ % des urspr. Kapitals betragen. Daneben ist der Ges. unter Einschränkung des §5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes gestattet: 1) Erwerb und Beleihung von Hypoth., welche der Satzung entsprechen und die Ver- äusserung von solchen; – 2) Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an württem- bergische kommunale Körperschaften, welche entweder seitens der Bank kündbar sind oder einer regelmässigen Tilg. unterliegen, und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen (Kommunal-Oblig.); – 3) kommissionsweiser Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; — 4) Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren. Kapital: M. 11 000 000 in 10 000 Nam.-Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 900 und 2000 Inh.-Aktien (B Nr. 10 001–12 000) à M. 1000: das A.-K. kann durch G.-V.-B. bis auf M. 15 000 000 er- höht werden. Die Namen-Aktien sind durch Namens- oder Blanko-Indossament über- tragbar; die Inhaber-Aktien können auf Antrag auf Namen umgeschrieben werden. Urspr. fl. 2 000 000 in 4000 Aktien à fl. 500; ferner begeben 1872 fl. 2 000 000, 1873 fl. 1 000 000, zus. fl. 5 000 000 in 10 000 Aktien à fl. 500 mit 40 % = M. 342.85 Einzahl. Hierzu Einzahl. M. 57.15 am 5./7. 1875 und M. 50 am 1./5. 1876, zus. M. 450 auf jede Aktie. Die G.-V. v. 27./4. 1876 beschloss Erhöhung des Nominalbetr. der Aktie von fl. 500 auf M. 900. welche durch Einberufung von je 10 % pro 1./1. 1878, 1./1. 1880, 1./1. 1885, 15./4. 1889 u. 15./6. 1889 zur Vollzahlung gebracht wurden. Erhöht lt. G.-V.-B. v. 20./4. 1892 um M. 1 000 000 durch Ausgabe von 1000 Aktien Serie B à M. 1000 zu 120 % und lt. G.-V.-B. v. 1./2. 1894 um M. 1 000 000 (auf M. 11 000 000), begeben zu 120 %. Pfandbriefe: Die Bank ist berechtigt, für den Betrag der erworbenen Hypoth. Pfandbr., auf Inhaber oder Namen lautend, zu begeben, deren Rückzahlung spätestens 10 Jahre nach Ausgabe der Serie beginnen und von da ab in spätestens 42 Jahren beendigt sein muss. Der Gesamtbetrag der ausgegebenen Pfandbr. und Kommunal-Oblig, darf den 15 fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals und des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die Ausgabe der Pfandbr. erfolgt in Serien von je M. 2 000 000.