392 Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. Berlinische Rückversicherungs-Gesellschaft in Liquidatioh zu Berlin, SW. 46, Hedemannstrasse 15. Gegründet: 1889. Die G.-V. vom 12./3. 1902 beschloss Auflösung der Gesellschaft, welche alle Arten der Rückversicherung betrieb. Sie stand mit der Münchner Rückversich. Ges. in einem Kartellverhältnis, dessen Kündigung bis Ende 1904 bevorstand. Daher wurde die Auflösung beschlossen. Die Münchner Ges. gewährleistete den Aktionären der Berliner Ges. unter Entlassung aus ihren Wechselverpflichtungen eine Mindestquote von M. 590 für die Aktie (für je M. 400 Einzahlung) und bot einen freihänd. Kaufprei von M. 610 für die Aktie. Die Münchner Ges. hatte s. Z. ½ des A.-K. der Berliner Ges. übertragen erhalten und dafür letzterer 10 % Div. für 10 Jahre garantiert. Kapital: M. 2 000 000 in 1250 Nam.-Aktien (Nr. 1–1250) à M. 1600 (nach Erhöhung v. 2./. 1896 um M. 400 000) mit 25 % = M. 400, zus. also M. 500 000 Einzahlung. Rest gedeckt durch Solawechsel. Das A.-K. kann vor Vollzahlung der bisherigen Aktien erhöht werden. Die Übertragung der Aktien ist von der Genehmigung des A.-R. abhängig und kam ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Stirbt ein Aktionär, so haben die Erben binnen einer vom A.-R. zu bestimmenden Frist einen neuen, der Ges. genehmen Fr. werber der Aktien zu bezeichnen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: April-Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Schluss-Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Aktiensolawechselkto 1 500 000, Kapital. rückzahlungskto 670 294. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Kapital-R.-F. 109 905, Spec.-R.-F. 35 340, Gewinn-Res. 25 000, Vortrag a. 1901 49. Sa. M. 2 170 294. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahme: Gewinnvortrag M. 49. – Ausgabe.: Bilanzkt) M. 49. „ Dividenden 1889–1901: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 10, 10, 12, 12, 12, 10, 10 %. Coup.-Verj.: 4 J. K) Liquidator: Otto Meyer. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Dir. Conr. Müller, München; Di. Paul von der Nahmer, Berlin; Dir. A. Hane, Hamburg. Zahlstellen: Berlin: Gesellschaftskasse, N. Helfft & Co., Deutsche Genoss.-Bank. Berlinische Spiegelglas-Versicherungs-Actien-Gesellschaf in Berlin, C. Neue Promenade 2, I. Gegründet: 1878. Zweck: Versicherung von Spiegeln, Spiegelglas, Scheiben von Doppelglas und Kathedralglas. Kapital: M. 12 000 in Aktien, eingezahlt mit M. 2400. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Wechsel der Aktionäre 9600, Debit. 14 329, Mobil. 30, Kassa 11 132, Depos. 36 545, Hypoth. 122 800, Effekten 57 800. – Passiva: A.-K. 12 000, Kredit. 145, Prämien-Res. 181 870, Schaden- do. 19 497, Kapital-R.-F. 12 020, Grat. 7939, Dir. 16 200, Tant. 2835. Sa. M. 252 506. Gewinn-u. Verlust-Konto: Einnahme: Prämieneinnahmen 245 464, Prämien-Res. a. 100 166 413, Schaden- do. 16 779, Zs. 7119, Glas 7031, Kursgewinn 836. – Ausgabe: Schaden 146 708, Mobil. u. Abschreib. 116, Steuern 933, Provis. 33 661, Geschäfts-Unk. etc. 41 821. Prämien-Res. 181 871, Schaden- do. 19 497, Gewinn 19 035. Sa. M. 443 642. Reingewinn 1889–1902: M. 3862, 6045, 6493, 9355, 13 447, 18 948, 12 882, 15 480, 14 230. 14 605, 15 367, 13 955, 15 480, 19 035. Dividenden 1897–1902: M. 12 120, 12 432, 13 080, 11 880, 13 176, 16 200 auf das eingez. A.-K. Vorstand: G. Alt. Deutsche Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin SW. Markgrafenstrasse 22/23. Gegründet: 18./10. 1860. Letzte Statutänd. 31./3. u. 27./11. 1900. Dauer unbeschränkt. Zweck: 1) Im In-u. Auslande sowohl Mobil. als Im mobil., unmittelbar, durch Rückversich. oder durch Gründung von Verbänden gegen allen Schaden zu versichern, welcher durch Brand. Blitzschlag, Explosion etc. verursacht wird. Bei Transp.-Gegenständen kann diese Versich. auf alle Gefahren ausgedehnt werden, welchen dieselben unterwegs ausgesetzt sind, einschl. der Gefahren zur See. 2) Die Versich. gegen Einbruchdiebstahl. Kapital: M. 3 000 000 in 1000 Nam.-Aktien à Thlr. 1000 = M. 3000, wovon 20 % = M. 60., zus. also M. 600 000 eingezahlt. Bei Erhöhungen haben die Gründer bezw. deren Erben Be. zugsrecht zu pari. Jedoch darf niemand mehr als 50 Aktien besitzen. Die Übertragung von Aktien unterliegt der Genehm. des A.-R. Stirbt ein Aktionär, so haben die Erben binnen 6 Monaten einen neuen Erwerber der Aktien vorzuschlagen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Halbj. Stimmrecht: 1–5 Aktien = 1 St., 6–10 = 2 St., 11–20 = 3 St., 21–30 = 4 St., 31–50 =5 8t. weiter je 20 Akt. 1 St. mehr bis 10 St. inkl. in Vertretung. Gewinn-Verteilung: Kapital-R.-F. ist erfüllt, event. Sonderrückl., 4 % Div., vom Ubrigen vertragsm. Tant. an Dir., 5 % Tant. an A.-R. (mind. M. 6000), Rest zur Verf. der G.-V. ――――――――――