0 Porzellan-Fabriken. 973 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Agio 558, Ern.-F. 35 351, Hyp.-Zs. 20 000, Unk. 109 170, Arb.-Wohlf. 9223, Fabrikinvalidenkasse, Unterst.-Kto, Beamten-Pens.-F. 10 466, Steuern etc. 20 696, Abschreib. 50 729, Gewinn 237 538. – Kredit: Warenkto 476 667, Fischern-Betriebskto 7059, Miete, Pacht-Zs. u. Zs. 9108. Sa. M. 493 735. Dividende 1902: Nicht deklariert. Direktion: Hch. Kalbfus. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Victor Hutschenreuther, Stellv. Komm.-Rat Hans Pabst, München; Fabrikbes. Alfred Pabst, Selb. Prokuristen: Karl Arndts, Karl Arnold. Porzellanfabrik Ph. Rosenthal & Co. Aktiengesellschaft in Selb., Oberfranken, Filiale in Kronach. Gegründet: 28./8. 1897 mit Giltigkeit ab 1./1. 1897; eingetr. 20./9. 1897. Letzte Statutänd. 19./4. 1900. Jweck: Übernahme und Fortführung der zu Selb und Asch unter der Firma Ph. Rosen- thal & Co. bestehenden Porzellanfabrik nebst Porzellanmalerei und Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmungen. 1898 wurden die Anlagen in Selb durch ein Massemühlengebäude und ein Maschinenhaus für eine neue 100 bferdekräftige Dampf- maschine erweitert, ferner wurde das ganze Etablissement mit einer elektr. Beleuchtungs- anlage versehen. Die Vergrösserung der Special-Abteilung für elektrotechn. Porzellan- artikel in Selb erforderte 1901 einen Aufwand von ca. M. 74 000. Bezügl. der Patente ist mit einer Firma ein fester Licenzvertrag geschlossen, wonach der Ges. für 1901 eine Gebühr von M. 8000, für 1902–1904 von je M. 10 000 zu zahlen ist. Für den Rest der Dauer des Patents ab 1./1. 1905 kann die Licenznehmerin sich gegen Zahlung von M. 10 000 jährl. das Anwendungsrecht weiter erhalten. Infolge G.-V.-B. v. 12./11. 1901 fand die Erwerbung der Porzellanfabrik in Firma Bauer, Rosenthal & Co. in Kronach mit Wirkung ab 1./1. 1901 statt. Kaufpreis ca. M. 500 000, wovon der grösste Teil durch Hingabe von 5 % Oblig. berichtigt wurde. Die Verkäufer partizipierten auch noch zu an dem Reingewinn des Kronacher Etablissements für 1901. Kapital: M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 1 000 000 in 5 % Oblig., rückzahlbar zu 102 %, lt. G.-V. v. 12./11. 1901, 500 Stücke à M. 1000 u. 1000 Stücke à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1./10. 1906. Sicherheit: Erststellige Hypoth. auf die Etablissements der Ges. Die ungefähre Hälfte der Anleihe diente zur Deckung des Kaufpreises für Kronach. Noch unbegeben Ende 1902 M. 514 000. Genussscheine: 1500 Stück (Nr. 1–1500), zu jeder Aktie einer ausgegeben. Dieselben lauten auf Namen und sind durch Cession übertragbar. Sie gewähren kein Aktionär-, vor allem kein Stimmrecht. Am Reingewinn nehmen sie in der unten angegebenen Weise teil. Die Genussscheine unterliegen der Tilg. durch Rückkauf oder einmalige Kapital- abfindung von M. 1000 pro Stück und sind zu diesem Behufe auszulosen oder ganz oder teilweise zu kündigen. Fällt der Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalsabfindung in die ersten 4 Monate des Geschäftsjahres, so nehmen die Genussscheine an der Div. dieses Jahres nicht mehr teil. Im Falle Liquidation der Ges. werden die Genussscheine, nach- dem die Aktien mit ihrem Nennwert zurückgezahlt sind, mit M. 1000 pro Stück abgefunden, während ein etwaiger Rest lediglich den Aktien zugute kommt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., etwaige besondere Abschreib. u. Rücklagen, bis 4 % Div., vom Rest 7–10 % vertragsm. Tant. an Vorst., 7½ % Tant. an A.-R., sodann bis 6 % Super- Div.; vom etwaigen Überschuss erhält jeder Besitzer eines nicht bereits gewinnanteilfrei getilgten Genussscheines bis zu M. 50. Der hiernach noch verbleib. Rest steht zur Verf. der G.-V. und wird event. als Super-Div. halb an die Aktionäre, halb an die Genuss- scheine verteilt. Wenn jedoch ein Teil der Genussscheine bereits getilgt ist, so erhalten die Besitzer der nicht getilgten Genussscheine von der vorstehend gedachten Hälfte des Gewinnrestes nur den Betrag, welcher bei Partizipierung von 1500 Genussscheinen an dieser Gewinnresthälfte auf die noch nicht getilgten Genussscheine entfallen würde, während der von dieser Gewinnresthälfte darnach verbleib. Betrag einem Spec.-R.-F. zu- fliesst, welcher lediglich zur Tilg. von Genussscheinen verwendet werden darf. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Gebäude 914 188, Grundstück 121 030, Masch. 179 033, Modelle u. Formen 61 048, Matrizen 10 308, Utensil. 79 017, Pferde u. Geschirre 4393, Patente 54 809, Waren 642 085, Material. 82 982, Beleucht.-Anlage 30 001, Checkkto 4911, Wechoel 26 197, Kassa 19 711, Debit. 431 564. – Passiva: A.-K. 1 500 000, Oblig. 486 000, R.-F. 60 722, (Rückl. 9343), Oblig.-Zs. 6125, Accepte 7649, Kredit. 94 325, Bankschulden 297 364, Div. 150 000, do. alte 400, Tant. an Dir. 8814, do. an A.-R. 8814, Vortrag 41 065. Sa. M. 2 661 282. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 189 342, Zs. 18 485, Oblig.-Zs. 24 300, Löhne 283 230, Fabrikat.-Kto 580 735, Abschreib. 105 763, Gewinn 218 039. – Kredif: Vortrag 31 164, W aren 1 378 731, Licenzgebühr 10 000. Sa. M. 1 419 895. Kurs Ende 1901–1902: Aktien: 130, 123 %; Genussscheine: —, – %. Aktien u. Genusssch. wurden Ende Mai 1901 durch die Dresdner Bank eingeführt; erster Kurs 30./h. 1901; cien: 152 % Genussscheine: – % per Stück. Notiert in Dresden. 8 Diyidenden 1897–1902: Aktien: 11½, 10, 8, 10, 10, 10 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Genuss- scheine: M. 65, 20, 0, 0, 0, 0 per Stück. Coup.-Verj.; 5 J. (K.) Direktion: Ph. Rosenthal, Wilh. Rosenthal, Selb; C. M. Bauer, Kronach. Prokuristen: Alfred Augustin, Max Hentschel, Selb; Otto Mayer, Kronach.