Pulver-, Sprengstoff- und Zündwaren-Fabriken. 1029 Vereinigte Köln-Rottweiler Pulverfabriken in Berlin, NW. 7 Dorotheenstr. 45 mit Filialen in Cöln, Düneberg, Hamburg, Rottweil a. N. Gegründet: 7./6. 1890. Letzte Statutänd. 27./5. 1899, 30./11. 1901 u. 27./5. 1903, wonach der Sitz der Ges. von Cöln nach Berlin verlegt wurde. Die Ges. ist hervorgeg. aus einer Vereinigung der Vereinigten Rhein.-Westfäl. Pulverfabriken in Cöln und der Pulverfabrik Rottweil-Hamburg in Rottweil ab 1./1. 1890. Zweck: Fabrikation u. Handel mit Pulver, Munition, Sprengstoffen nebst Zündmitteln. Die Ges. kann sich bei anderen Unternehmungen beteiligen. Das Kto Effekten u. sonst. Beteiligungen erhöhte sich 1902 um nahezu M. 2 000 000. Hauptsächl. Effektenbesitz: Aktien der Union Espagnole des Explosifs, der British South African Explosives Co. Ltd., der Russ. Ges. für Pulverfabrikation, der Rhein.-Westf. Sprengstoff-A.-G., der Deutschen Waffen- u. Munitionsfabriken, Berlin und Anteile an der 1901 gegr. Kunstfäden-Ges. m. b. H. in Jülich, welche künstliche Seide aus Nitrocellulose herstellt. Die Gesamtabschreib. seit Bestehen der Ges. einschl. der der beiden früheren Ges. bis Ende 1902 betragen M. 10 998 600. 1901/1902 Errichtung einer Säurefabrik u. einer Oleum-Destillations-Anlage in Rottweil u. eines Trocken- gebäudes in Düneberg. Erhöhung der Immobil. 1902 um M. 363 644. Umsatz 1897–1902: M. 9 237 316, 9 378 894, 9 024 367, 11 381 289, 8 873 850, 11 063 144. Gesamterzeugung 1900–1902 ohne Unterschied der Qualität 4 856 791, 4 322 840, 4 026 797 kg. Kartell: Zwischen den Pulverfabriken und den Dynamitfabriken besteht ein General-Kartell- Vertrag zum Zweck einer gemeinsamen Gewinn- und Verlustbeteiligung. Die Pulver- gruppe umfasst die Vereinigten Cöln-Rottweiler Pulverfabriken in Cöln, die Pulver- fabriken von Cramer & Buchholz zu Rönsahl und Rübeland, sowie die Kommandit-Ges. von Wolff & Co. in Walsrode. Die Sprengstoffgruppe umfasst die vier früher unter dem Namen „Deutsche Unioné“ vereinigten Deutschen Sprengstofffabriken; die Nobel Dynamite Trust Company ist derselben in der Weise beigetreten, dass das Gewinnergebnis der sechs ausserdeutschen, mit ihr verbundenen Gesellschaften durch die Deutsche Union in die Kartellverrechnung mit der Pulvergruppe eingebracht wird. Jede Ges. behält ihre selbständig bestehende Organisation bei. Die Geschäftsleitung besorgt ein aus zwölf Mitgl. bestehender Delegationsrat; sechs Mitgl. stellt die Pulver-, sechs die Sprengstoff- gruppe. Die Delegierten müssen Mitgl. des Vorst. oder des A.-R., bezw. Mitinhaber von Firmen der beteiligten Unternehm. sein. Erster Vors. ist Komm.-Rat Heidemann, und zwar solange er Gen.-Dir. oder event. Mitgl. des A.-R. der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken ist. Der Delegationsrat entscheidet u. a. über die Ausführung neuer Ein- richtungen (nur bis zu M. 25 000 darf jeder Kontrahent für sich allein solche treffen), über die Vergrösserungen und Verbesserungen der Fabriken und Anlagen, über Feststellung der Vorbilanzen, über Beteiligung an anderen Unternehmungen etc. Jede Gruppe sammelt die Vorbilanzen ihrer Teilnehmer bis zum 15./4. jeden Jahres und reicht sie dem Delegationsrat ein. Derselbe ist berechtigt, Bilanzen, Bücher und Belege etc. durch seine Kommissare prüfen zu lassen; erfolgen Beanstandungen, so ent- scheidet der Delegationsrat oder das Schiedsgericht. Als Grundsatz bei Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, dass stets das kleinere Gewinnergebnis als verteilbar behandelt werden soll. Die Vorbilanzen werden dann zusammengerechnet und die Ge- samt-Gewinnsummen unter beide Gruppen verteilt. Die Sprengstoffgruppe erhält davon 60 %, die Pulvergruppe 40 %. Jede Gruppe verteilt unter ihre Mitglieder die diesen zu- kommenden Gewinne, bezüglich deren Verwendung diese nicht beschränkt sind. Der Delegationsrat entnimmt bis zu 5 % des Gewinnes, sowie die etwaigen Konventional- strafen zur Bildung eines Kartell-F. Veräusserungen von Grund und Boden (von über M. 10 000 jährl.) und von Wertp. (von über M. 30 000 jährl.), sowie Anderungen des Anlage- und Betriebskapitals sind nur mit Zustimmung des Delegationsrates statthaft. Bei Beteiligungen einer Gruppe oder eines ihrer Mitgl. an neuen Unternehmungen hat der Delegationsrat zu entscheiden, ob das Unternehmen den Interessen des General- Kartells förderlich, gleichgiltig oder schädlich ist. Im ersteren Falle werden die Gruppen aufgefordert, sich an dem neuen Unternehmen zu beteiligen; lehnt eine ab, so steht es der anderen Gruppe frei, für ihre Rechnung einzutreten und für das angelegte Kapital vorweg 5 % Zs. zu berechnen. Wenn 6 Stimmen im Delegationsrat erklären, das neue Unternehmen sei dem General-Kartell zuwider, so darf sich kein Kontrahent an demselben beteiligen bei Vermeidung einer Konventionalstrafe bis zu M. 1 500 000. Die neuen Verträge traten am 1./7. 1889 in Kraft und laufen bis zum 31./12. 1925. Einseitiges Kündigungsrecht steht keiner Gruppe zu. Bei Ablauf des Gen.-Kartellvertrages wird das gemeinschaftliche Vermögen verteilt; bei der Ablösung eines einzelnen Geschäfts muss der Rechtsnachfolger in den Vertrag eintreten. 1894 erfuhr das Kartell durch den Abschluss des Gen.-Kartell- Anschlussvertrages mit der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff-Aktien-Ges. eine weitere Ausdehnung. – An dem Dynamitgeschäft ist die Rottweiler Ges. ausser durch die Kartell- verbindung auch durch eigenen Handel im Inlande bpʒeteiligt. Kapital: M. 16 500 000 in 13 750 Aktien (Nr. 1–13 750) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 300 000, eingezahlt mit 150 %; Erhöhung um M. 7 200 000 zum Eintausch der Aktien der Rhein.- Westf. Pulverfabriken und um M. 9 000 000 zum Eintausch der Aktien der Pulverfabrik Rottweil-Hamburg (S. d.) wovon M. 4 500 000 als voll und M. 4 500 000 als mit 40 % ein-