1432 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Cagua, Ausrüstung und Betrieb dieser Eisenbahn, sowie der in der Koncession bereits vorgesehenen Fortsetzung der Linie Caracas-Cagua über Tocuyito nach San Carlos Ausserdem erwarb die Ges. die ursprünglich dem Ingenieur Reginald Pringle erteilte und sodann an die Venezuela Central Railway Co. Ld. übertragene Koncession vom 2. Febr., 8. und 18. April 1885 für die Teilstrecke Valencia- San Mateo (Cagua) laut des unterm 30. Mai bezw. 7. Juli 1891 seitens der Vereinigten Staaten von Venezuela ge- nehmigten Vertrages v. 17./12. 1890, abgeändert resp. ergänzt durch die Beschlüsse u. Verträge v. 18./4. 1896, 27./12. 1893 u. 7./3. 1894. Die Ges. bezweckt ausserdem den Bau von Anschlussbahnen, sowie anderer Eisenbahnen, sie kann event. solche übernehmen oder auch den Betrieb eigener Bahnen an Dritte überlassen, sich an anderen Eisenbahn- unternehmungen beteiligen, Lagerräume errichten u. Ländereien u. Landesprodukte ver- werten; die Ges. kann auch auf Seeen und Flüssen im Gebiete der Ver. Staaten von Venezu ela Schiffahrt betreiben. Die Länge der fertiggestellten Bahnstrecken Caracas- Cagua und Valencia- Cagua beträgt 179 km; die Betriebseröffnung fand im Februar 1894 statt. Nach der Koncession ist die Ges. berechtigt, sich auf jeden Kilometer fertige Bahn 100 ha Staatsländereien in irgend e nem Teil von Venezuela frei überweisen zu lassen, auch verbürgte die Venezuela-Riegierung auf die Dauer von 99 Jahren eine Verzinsung von 7 % in Gold für ein Anlagekapital von £ 12 800 pro Kilometer. – Lt. Vertrag v. 3. Juli 1895 hat die Regierung ihre Verpflichtungen bis zum 31. Jan. 1894 geregelt, sie hat die endgiltig vereinbarten Bauzuschüsse für Valencia-Cagua Bol. 4 860 625, die Zinsen hierauf Bol. 345 820 und die Garantie bis dahin für die Einzelstrecke Valencia-Cagua Bol. 567 073 zusammen Bol. 5 773 518 mit Bol. 500 000- in bar und Überlassung der ihr zustehenden Aktien der Ges. beglichen. Die frühere Revolutionsschadenforderung von Bol. 1 850 775 hat sie durch Übergabe von Obligationen des Deuda de revolucion im gleichen Betrage getilgt. Letztere wurden später zu ca. 15 % in 6 % Deuda nacional Interna = Bol. 266 500 und alsdann zu pari in 6 % Deuda Nacional consolidada umgewandelt. Aus der Garantieverpflichtung war die Regierung bis 31. Dez. 1895 Bol. 7 229 738 schuldig geworden. Zur Ablösung der rückständigen Garantieverpflichtung der Regierung bis 31. Dez. 1895 im Betrage von Bol. 7 229 738 und Verzichtleistung der Ges. auf die fernere 7 % Garantie erhielt die Ges. lt. Vertrag v. 18. April 1896 Bol. 33 000 000, 5 % Obligationen der lt. Gesetz v. 9. April 1896 in Höhe von Bol. 50 000 000 aufgenommenen Eisenbahnschuld. Die venezolanische Regierung hat den seit dem Herbst 1900 in beschränktem Masse wieder aufgenommenen Dienst der 5 % 1896 er Anleihe seit Sept. 1901 wieder gänzlich eingestellt. Es konnte aus den Überweisungen bis jetzt nur auf den am 31./12. 1898 fällig gewesenen Coup. und die zur Rückzahlung am 31./12. 1898 verlosten Stücke eine Abschlagzahlung von 56 % geleistet werden. Die Verzinsung und Tilg. der s. Z. in Zahlung gegebenen Salz- bonds ist ebenfalls eingestellt worden. Wegen der Anleihe schuldet die Venezol. Regierung der Ges. bis ult. 1902 an Zinsen Bol. 6 792 891, an verl. Stücken Bol. 1 678 300, also zus. Bol. 8 471 191. Nach dem zwischen dem Deutschen Reiche u. Venezuela getroffenen Washingtoner Abkommen wurden der Ges. für Forderungen für Revolutionsschäden aus 1899 u. 1900 M. 403 011 zugesprochen. Die hierauf fällig gewordenen Raten sind geleistet. Auch hat sich die Venezol. Regierung in dem Protokoll verpflichtet, ihre 5 % Anleihe von 1896 in befriedigender Weise neu zu regeln. Die sonst. Forder. gegen die Venezol. Regierung ausser den oben erwähnten M. 403 011 betragen: a) für Schäden aus der jüngsten Revolution M. 314 397, b) an Frachten für Beförderung von Personen u. Gütern aus dem Abkommen v. 19./7. 1900 M. 430 392, zuzügl. der nach Abschluss des Abkommens aufgelaufenen Fracht in Höhe von M. 175 688, c) aus den auf Frachtrückstände erhaltenen Salzbonds M. 37 200, zus. M. 957 677. Ist auch zu hoffen, dass diese Forder. zum wesentl. Betrage durch die gemischte Kommission festgestellt werden, so ist doch die Zeit ihres Einganges noch ungewiss, sodass es die Ges. für angezeigt fand, ausser den 1901 schon vorgesehenen M. 467 592 noch weitere M. 490 085 dem Konto für noch nicht eingegangene fällige Forder. zuzuführen. Anfang Mai 1903 hat übrigens die Venezol. Regierung wieder mit der Leistung von Abschlagszahlungen auf die Frachtforder. begonnen. Der Bau der Bahn war der Deutschen Ges. für Bauunternehmungen in Berlin über- tragen; die Linie besitzt 213 eiserne Brücken, darunter 60 Viadukte und ferner 89 Tunnel. Unter Mitwirkung der Bahn wurde 1899 die Mariara Plantagen-Ges. ins Leben ge- rufen, welche sich die intensivere Ausnutzung eines an der Linie zwischen den Ört- schaften Maracay und San Joaquin belegenen ca. 8000 ha grossen Landbesitzes zur Auf- gabe gestellt hat. Die Beteiligung beträgt lt. Bilanz vom 31./12. 1901 M. 90 000. Die der Ges. gehörige Dampfschiffahrt auf dem Valencia-See ist an einen Unter- nehmer übergeben. Vom Seeufer nach Guigüe führt eine Schmalspurbahn. Kapital: M. 60 000 000 in 60 000 Aktien à M. 1000. Ursprünglich M. 10 000 000, erhoht kt. G.-V.-B. v. 1. März 1894 um M. 15 000 000, It. G.-V.-B. v. 30. Juni 1896 um M. 20 000 000 und lt. G.-V.-B. v. 18. Febr. 1897 um M. 15 000 000. Die beiden letzten Erhöhungen wurden in der Weise beschafft, dass die Disconto-Gesellschaft und die Norddeutsche Bank von den ihnen zustehenden Forderungen jede M. 10 000 000 und M. 7 500 000 ein- brachten und dafür jede 17 500 Aktien, div.-ber. ab 1. Jan. 1896 erhielt. Aktionäre u. Gläubiger sind die Disconto-Ges., Nordd. Bank und Konsorten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St.