Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. 1461 Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Bahnanlage 11 824 612, Grundstücke 185 961, Wertp. 50 888, Sicherstell.-Kto 3140, Anlage d. Tilg.-Rücklage 426 920, Anlage des R.-F. 103 631, Kassa 542, Bankguth. 514 080, Interimskto 2500, Guth. bei Siemens & Halske A.-G. 1 599 926. Passiva: A.-K.: 10 000 000, Anleihe 3 000 000, do. Zs.-Kto 20 565, R.-F. 138 173 (Rückl. 33 0709), Tilg.-Rücklage f. Akt. 584 596, do. f. Schuldverschreib. 32 000, Ern.-Kto 315 772, Div. 600 000, do. alte 575, Tant. an Vorst. 6285, do. an A.-R. 22 222. Sa. M. 14 721 203. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: z. Tilg.-Rücklage f. Akt. 147 111, do. f. Schuldverschreib. 32 000, z. Ern.-Rückl. 190 050, Anleihe-Zs. 67 500, Gewinn 661 586. – Kredit: Zs.-Öberschuss 12 168, Betriebs-Uberschuss u. Zuschuss d. Siemens & Halske A.-G. 1 086 079. Sa. M. 1 098 247. Kurs Ende 1896–1902: 159.60, 179.25, 177, 168, 125, 111.50, 118 %. Emissionskurs: 147 %. Eingef. am 26./2. 1896 zu 155 %. Notiert in Berlin. Dividenden: 1896: 6 % (Bau-Zs.); 1897–1902: 6, 6½, 6½, 6½, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) 15./2. jeden Jahres wird die Div. gezahlt. Direktion: Reg.-Baumeister a. D. Oscar Röhrig, Bochum. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Bürgermeister a. D. Dr. Jos. Rosenthal, Berlin; Stellv. Bank- Dir. S. Weill, Arnold von Siemens, Berlin; Gen.-Dir. Gustav Frielinghaus, Bochum; Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rat Landeshauptm. a. D. Overweg, Letmathe; Geh. Reg.-Rat Dr. von Krüger, Düsseldorf; Bürgermeister Th. Machens, Gelsenkirchen. Zahlstellen: Bochum: Eigene Kasse; Berlin, Behrenstr. 1: von Koenen & Co.; Elberfeld, Köln u. Düsseldorf: Berg. Märk. Bank; Dortmund: Dortmunder Bankverein; Essen, Bochum, Dortmund u. Gelsenkirchen: Essener Credit-Anstalt; Bochum: Märkische Bank; Mülheim a. d. R.: Rhein. Bank; Düsseldorf: C. G. Trinkaus. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig. Gegründet: Eingetr. 15./9. 1881. Gründungsgeschichte etc. s. Jahrg. 1902/1903. Letzte Statutänd. 30./5. 1899, 9./5. 1900 u. 13./5. 1903. Urspr. Pferdebahnbetrieb. 1896 wurde mit dem Stadtmagistrat ein Abkommen getroffen, wonach der Ges. die Genehmigung zur Ein- führung des elektr. Betriebes mit oberird. Stromzuführung erteilt und dieselbe gleichzeitig gegen jede Konkurrenz sichergestellt wurde. Die Ges. verpflichtete sich, mit Einführung des elektr. Betriebes gleichzeitig eine Anzahl bestimimter neuer Linien zu bauen und unter gewissen Bedingungen auch später von den städt. Behörden für nötig erachtete Linien aus- zuführen. Der Ges. wurde dagegen die Verlängerung der Konc.-Dauer um 5 Jahre (also bis 1934) zugestanden. Die Allg. Elektr.-Ges. übernahm den Bau der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel und die Einführung des elektr. Betriebes auf allen Linien, die in 1897/98 erfolgte. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von elektrisch betriebenen Strasseneisenbahnen in und bei Braunschweig, sowie Abschluss darauf bezüglicher Geschäfte. Errichtung und Be- trieb von elektrischen Stromlieferungsanlagen. Zur Zeit sind in Betrieb in Braun- schweig Stadt und Umgebung die Linien: Richmond-Schützenhaus, Richmond-Nord- bahnhof, Westbahnhof-Gliesmaroderbahnhof, Madamenweg-Friedhof, Augustthor-Oelper, Friedrich Wilhelmsplatz-Kastanienallee, Ruhfäutchenplatz-Stadtpark, ferner die Ver- bindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie Linien in Wolfenbüttel selbst; Strecken- länge aller Linien 33,7 km, Geleislänge 47,1 km, Betriebslänge 38,8 km. Spurweite uhl m. Oberirdische Stromzuführung. Koncessionen: 1) Die Strassen-Eisenbahn in Braunschweig bis 31. März 1934. Die Stadt ist berechtigt, die Strassenbahnanlage bei Ablauf der Koncession zu einem dem derzeitigen Zustand entsprechenden, jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität des Unternehmens festzusetzenden Taxwert zu übernehmen, insofern sie die Ausübung dieses Recktes ein Jahr vor Ablauf der Koncession ankündigt. Geschieht dieses nicht, und erfolgt ein Jahr vor Ablauf der Erlaubnis keine Kündigung des Vertragsverhältnisses von der einen oder anderen Seite, so gilt der Vertrag als um weitere 5 Jahre verlängert und tritt je nach Ablauf dieser Frist dasselbe Verhältnis wieder ein. Findet jedoch im Fall der Kündigung keine Einigung über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses statt, und lehnt der Stadtmagistrat den vorbehaltenen Ankauf der Gesamtanlage ab, so muss die Ges. die Bahnanlagen auf eigene Kosten beseitigen. Ausser den durch Statuten oder Gesetze eingeführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Gefällen hat die Ges. be- sondere Abgaben an die Stadt nicht zu zahlen. 2) Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, koncessioniert auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an, d. i. bis 27. Okt. 1947. Die Gesamtgeleis- lünge beträgt 14,819 km. Bei Ablauf der Koncession greifen für die in der Stadt Wolfen- püttel belegene Bahnanlage von 743 m Geleislänge dieselben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bahnen vereinbart und ad 1 an- gegeben sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, dass nach Ablauf der Koncession die Herzogl. Staatsregierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstrasse erbaut ist, in einer Geleislänge von 10,019 km samt Neben- anlagen (Depot in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Abtretung dieser Strecke und der erwähnten Nebenanlagen, welche dem Erwerber u einem den Anforderungen der Aufsichtsbehörde entsprechenden Unterhaltungszustande zu übergeben sind, hat gegen bare Zahlung des 25fachen Betrages des als Div. zur Aus-