14 – 0 6 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. pflichtung nicht nur auf die Fahrstrecken innerhalb des Stadtgebietes, sondern auch auf Jie ausserhalb desselben liegenden Strecken bis an das Ende der gegenwärtig in Betrieb befindlichen und den elektrischen Betrieb koncessionierten Linien. Die Höhe des Be- trages für den von der Stadt entnommenen Strom wird nach Kilowattstunden berechnet und betrug für 1902 11½ Pf. pro Kilowattstunde. Die für die Stromzuführung not- wendige Leitung ist vom Rat zu Dresden erbaut und bleibt Eigentum der Stadt. Für Benutzung der Leitungsanlage zahlt die Ges. dem Rat zu Dresden eine Gebühr. Die Ges. hat u. a. für Benutzung des Strassen- und Platzareals eine Abgabe von der Brutto-Einnahme aus dem Betriebe an die Stadtkasse zu entrichten. Diese Abgabe beziffert sich bei einer Brutto-Einnahme bis zu M. 1 000 000 auf 2 %, bei einer solchen bis zu M. 2 000 000 auf 2½ %, bis zu M. 3 000 000 auf 3 %, bis zu M. 4 000 000 auf 3½ % bis zu M. 6 000 000 auf 4 %, bis zu M. 7 000 000 auf 4½ % etc., dergestalt, dass bei jeder ferneren Vermehrung der Brutto-Einnahme um M. 1 000 000 eine Erhöhung der Abgabe um ½ % eintritt, bis 8 %. Die Gesamtleistungen der Ges. an die Stadt betrugen bis ult. 1902 M. 4 134 693. wovon für 1902 M. 294 107; es entfielen davon auf Strassenbefestigung M. 166 565, Pflaster- reparaturen etc. M. 32 671, Strassenreinigung M. 19 800, 3 % der Brutto-Einnahme M. 62 212, an Gemeindeabgaben M. 12 859. Mit der Dresdner Strassenbahn in Dresden ist ein Vertrag auf die Dauer der Kon- cession der Deutschen Strassenbahn-Ges. abgeschlossen, welcher die gegenseitigen Be- ziehungen regelt und wodurch die Konkurrenz zwischen den beiden Ges. beseitigt wird. Durch einen unter dem 19./3. 1897 mit der Dresdner Strassenbahn angeschlossenen Nach.- trag zu dem erwähnten Betriebsvertrage wurde vereinbart, dass Beträge, welche von einer der vertragschliessenden Ges. an die andere in Gemässheit der Abrechnung über ihre beiderseitigen Betriebseinnahmen etwa herauszuzahlen sind, von der Empfängerin stets unverkürzt in Reserve zu stellen und einem Ausgleichs-F. zu überweisen sind, der ihr zunächst eigentümlich zugehört. Kommt die Empfängerin später in die Lage, ihrer- seits dergleichen Beträge herauszahlen zu müssen, so hat sie diese dem Ausgleichs-F. und nur, insoweit dieser nicht ausreicht, ihren übrigen Mitteln zu entnehmen. Die 28, des Ausgleichs-F. fallen der Eigentümerin des letzteren zu. Bei Auflösung des Betriebs- vertrages und spät. am 30./10. 1920 sind die Bestände der bei beiden Ges. vorhandenen Ausgleichs-F. zusammenzuwerfen und an beide Ges. je mit der Hälfte zu verteilen. Der auf Grund dieses Betriebsvertrags mit der Dresdner Strassenbahn gebildete gemein- schaftliche Ausgleichs-F. beträgt bis jetzt M. 571 390.72. Ausserdem schwebt noch eine Differenz über M. 2745, welche dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorliegt. Dieser Fonds wird sich durch die Ausgleichszahlung pro 1902, über welche ebenfalls noch Differenzen schweben, im voraussichtlichen Betrage von M. 211 028 auf voraussichtlich M. 785 164 erhöhen. Von dieser Summe würde der Ges. der Betrag von M. 392 582 ge. hören. Hierzu ist noch zu bemerken, dass die Dresdner Strassenbahn durch diesen Betriebsvertrag samt Nachtrag sich für geschädigt hält und, obwohl vorstehende Verträge bis 30./10. 1921 fest abgeschlossen sind, diesen Vertrag für den 31./12. 1903 aufgekündigt hat. Die Ges. hat das Recht zur vorzeitigen Kündig. bestritten. Die Dresdner Strassel. bahn will den Rechtsstreit nicht vor dem durch den Vertrag vorgesehenen Schieds- gerichte, sondern vor den ordentl. Gerichten anhängig machen. Die Ges. besass Ende 1902 an Grundstücken: 1) Bahnhof I in der Pfotenhauersträsse. 12 000 qm, 2) Bauland vormaliger Bahnhof II (Floragrundstück) in der Ostra-Allee, 6985 qm, 3) Bahnhof III in Pieschen an der Trachenbergerstrasse einschl. Strassenland, 16730 am, 4) 2 Häuser u. Areal in Loschwitz, nach Abtretung des Strassenlandes 45 407 qm, 5) Ban. land an der Prinzenstrasse einschl. Strassenbauland, 8303 qm, 6) Bauland in Niederpoyrit 9003 qm. Sa. 98 428 qm, welche einschl. der auf 1 u. 3 von der Ges. errichteten Bauten und einschl. der auf dem erpachteten Terrain an der Friedrichstrasse erbauten Wagen halle und den auf 4) mit gekauften Häusern mit nur M. 2 044 168 zu Buche stehen. Ende 1902 waren vorhanden 202 Motorwagen, 69 Anhängewagen, 36 Pferdebahnwasen im Umbau, sowie 15 Arbeits- u. Wirtschaftswagen; 10 Pferde. Personen wurden befördert 1897–1902: 14 792 363, 16 846 917, 20 715 166, 24 093 350, 25 444 830, 25 841 069. Einnahmel: M. 1 678 615, 1 877 232, 2 025 753, 2 257 806, 2 283 688, 2 331 844. Personal 1902: 766. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien (Nr. 1.—6000) à M. 1000. Urepr. A.-K. M. 3 000 000, erböt Anleihen: M. 3 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1892, auf Namen lautend, 240 Stück à M. It. G.-V.-B. v. 28./2. 1895 um M. 1 000 000, emittiert zu 120 %, ferner lt. G.-V.-B. Y. 05 I89s um M. 1 000 000, emittiert zu 145 %. Neuerdings erhöht lt. G.-V.-B. v. 24./3. 1900 um M. 1 000 000 (auf M. 6 000 000) in 1000 neuen Aktien à M. 1000, div.-ber. für 1900 zm Hälfte, begeben an ein Konsortium zu 130 %, angeboten von diesem den ktiong9n v. 21./5.–5./6. 1900 zu 135 %, einzuzahlen 50 % und das Agio plus 4 % Zs. ab 1./5. b. . = * Ölle, zum Zahlungstage, restl. 50 % waren 1./10. 1900 einzuzahlen; auf 5 alte Aktien entfiel 0 30b0, 780 à 1000, 2400 à 500, 1500 à 200. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. v. 2./1. 1898 an auf 1. 7. dureh 999000 Ausl. oder Rückkauf mit jährl. 1 % u. ersp. Zs. Ende 1902 noch in Umlauf M. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Zahlst. wie bei Div. Kurs in Dresden Ende 1896–1902: 102.00 102.75, 102, 100, 100, 100.75, 102.50 %. Besamt- M. 2 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1898, vor 1903 nicht rückzahlbar, Gesan kündigung bis 1906 ausgeschlossen; 160 Stück à M. 3000, 520 Stück à M. 1000, 1600 Sab