Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1487 eine jährl. Rekognition zu zahlen, welche bei allen Linien, mit Ausnahme der Anschluss- strecke Rotherbaumlinie-Neues Krankenhaus M. 1000 per lauf. km Wegestrecke, auf wel- cher Personenbeförderung stattfindet, zu betragen hat. Für die Anschlussstrecke Rother- baumlinie-Neues Krankenhaus beträgt die Abgabe M. 100 als Minimum der Rekognit.- Zahl. eines Jahres. Wird eine Bahnstrecke von mehr als zwei Linien befahren, so soll die Länge der mehrf. befahr. Strecke nur f. d. ersten beiden Linien angerechnet werden. Die von den Hamburger Elektrizitätswerken an den Staat zu zahlende Abgabe von 20 % der Bruttoeinnahme für gelieferten Strom wird für die von der Strassen-Eisen- bahn-Ges. für ihren Betrieb bezogene Strommenge vom Staat auf die Rekognitions- abgabe in Anrechnung gebracht. Vom 1. Jan. 1903 an gerechnet, ist dem Hamburg. Staate ein Anteil an der Div. zu gewähren, wenn und soweit die Div. des einzelnen Jahres mehr als 6 % ergiebt. Dieser Anteil soll betragen von dem für das im betreffenden Rechnungsjahr vorhandene A.-K. zu berechnenden Überschuss über 6 % Div.: 25 % bei einer Div. von 6¼ % bis einschl. 7 %, 30 % bei 7 bis einschl. 8 %, 35 % bei 8¼ bis einschl. 9 %, 40 % bei 9¼ bis einschl. 10 %, 50 % bei 10¼ % oder mehr. Der Hamburg. Staat erhielt an Rekognitionsgebühren 1898–1902: M. 610 240, 646 434, 683 414, 809 590, 835 281; Altona: M. 17 089, 17 104, 17 870, 86 239, 89 156; Wandsbek: M. 12 327, 13 476, 14 243, 15 115, 15 995; Harburg 1902: M. 4621. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage, soweit sie aus den auf Strassen- grunde liegenden Geleisen besteht, dem Staate als freies Eigentum zu und ist in ordnungsmässig gut unterhaltenem Zustande an denselben abzuliefern. Dem Senate steht alsdann jedoch auch das Recht zu, zu verlangen, dass die Ges. die Bahnen wieder forträumt und das Pflaster in derselben Qualität wie dasjenige, welches im übrigen in der betreffenden Strasse vorhanden ist, wieder herstellt. Ebenso lauten die Bestimmungen bezüglich des Ablaufs der Koncessionen der Hamburg-Altonaer Trambahn-Ges. Die Abgaben auf die Linien der Hamb.-Altonaer Trambahn-Ges. stellen sich wie folgt: Linie an Hamburg an Altona Hoheluft u. Marktplatz Plss ÜIg Holstenstrasse u. Altonaer Friedhöfe. Altonaer Ring. = 6 4 10 7 710 7 710 *„ 10 5 Für diese drei Linien Bahrenfeld Hafenstrasse 610 „ 0 Pfg. während der ersten 10 Jahre 6 o„ 5 „nächsten 5 pro Fahrschein Ausserdem erhält Altona jährl. bis Ende 1922 einen festen Beitrag von M. 18 000 für Strassendurchbruch Nobisthor. Statistik: Die Strassenbahn wird (mit Ausnahme zweier kurzer Anschlussstrecken Ö5 km) mit Pferdebetrieb) elektr. mit oberird. Stromzuleit. betrieben (32 Linien), hat 296 km Geleis- länge bei einer Strassenlänge von 140 km. — Die Strecke Hamburg-Veddel-Wilhelmsburg- Harburg, welche noch der angegliederten Hamburg-Altonaer Trambahn-Ges. koncessioniert wurde, kam Mitte 1902 in Betrieb. Freduenz. . . 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901. 1902 Personen . . 49 986 410 53 215 962 59 776 582 61 024 004 76 006 620 79 867 077 83 231 646 86 145 338 Einnahmen M. 5 911 582 6 273 261 6 830 626 7 029 462 8 614 840 9 123 217 9 583 086 10 010 338 Die Zahl der Angestellten betrug 1899–1902: 3219, 3478, 3378, 3276. Ende 1902 waren vorhanden 558 Motorwagen und 399 Anhängewagen. Die Ges. betreibt eine Wagenbauanstalt in Falkenried, welche 1898–1902: 345, 542, 502, 395, 138 Wagen für elektr. Bahnen für fremde Rechnung zur Ablieferung brachte. Kapital: M. 21 000 000 in 11 000 Aktien (Nr. 1–11 000) à M. 500 u. 15 500 Aktien (Nr. 11 001 bis 26 500) à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000, erhöht 1881 um M. 1 000 000, u. zwecks Fusionier. mit der Pferde-Eisenb.-Ges. um weitere M. 2 500 000, 2./4. 1886 auf M. 6 500 000, 3./12. 1890 auf M. 9 000 000, 13./4. 1891 in Veranlass. d. Vereinig. mit der Grossen Hamb.-Alton. Strassenb.- Ges. auf M. 10 800 000, 27./3. 1895 auf M. 13 800 000 u. 28./3. 1896 auf M. 15 000 000, lt. G.-V. v. 4./4. 1898 um M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000, begeb. an ein Konsortium zu 135 b%, wogegen dieses die der Union, Elektrizitäts-Ges. in Berlin, zu zahlende Abgabe von 1 Pfg. für das gefahrene Wagenkilometer ab 1./1. 1897 ablöste u. somit für die Hamburg. Strassen- Eisenbahn-Ges. diese Abgabe in Wegfall kam. Die Union, Elektrizitäts-Ges. hatte dafür Garantie zu leisten, dass die Traktionskosten des elektr. Betriebes nicht mehr als 11.59 Pf. für das Motorwagenkilom. betragen. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 6./4. 1899 um M. 4 500 000 (auf M. 21 000 000) in 4500 Aktien à M. 1000, wovon 600 Aktien zur Ubernahme der Aktien der Hamburg-Altonaer Trambahn-Ges. ab 1./1. 1899 verwendet wurden; 3400 Aktien erhielt die Elektricitäts-A.-G. Schuckert, welche hierfür Forder, an die Hamburg-Altonaer Tram- bahn, sowie Bezugsrechte abtrat (s. auch oben unter Zweckh. Restl. 500 neue Aktien von 1899 wurden an ein Konsortium zu 140 % begeben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: März oder April. Stimmrecht: Je M. 500 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vom verbleib. Betrage 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest zur Verf. der G.-V.