14900 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 3½% und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt: ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen 3 jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitun von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues 3 jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover-Linden sind jährl. Ab- gaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, It. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. vom 21. Febr. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 18909), über- nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %. Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. über- haupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den Namen lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 250 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden Gewinn- anteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Verpflichtung zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird ¼ des verbleib. Rein- gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, erhielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darüber hinaus verteilbarer Reingewinn wird auf jede Vorz.-Aktie und St.-Aktie gleichmässig verteilt. Frist zur Übernahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 gestattete bis 31./. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zuzahl. u. Konvert., erhöhte aber den zu- zuzahlenden Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, sodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St. Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250. Am 30,9.1902 wurde handelsger. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz. Aktien und in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahlung eins-' gangenen Beträge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 00, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet (s. Gewinn- und Verlust-Konto per 31./12. 1901 und 31./12. 1902). Die G.-V. v. 19./10. 1901 wählte eine Revisionskommission, deren Bericht, 80 wie eine Entgegnung des Dir. der Ges. Herrn Th. Krüger, im Druck erschienen ist. Die mission beantragte an die Verwaltung (Vorst. u. A.-R.) Ersatzansprüche zu stellen, doch lehnte die G.-V. v. 15./5. 1902 diese Anträge ab. 3 Gegen den in der G.-V. der Aktionäre v. 15./5. 1902 zu den Punkten 2–4 der Tages ordnung gefassten Beschluss, soweit durch diesen die der G.-V. vorgelegte Bilanz, 0. Gewinn- u. Verlustrechnung für das Jahr 1901, die Verwendung des nach dieser sich ergebenden Jahres-Reingewinns und die Verwendung der in Gemässheit der G.-V. v. 14./11. 1901 gemachten Zuzahlungen genehmigt wird, hat der Rentier Scheller in Hannover Anfechtungsklage erhoben mit dem Antrag, den Beschluss G.-V. v. 15./5. 1902 zu den vorgenannten Punkten 2 u. 3 für ungiltig zu erklären. Neue