1514 Elektrische Strassenbahnen. Klein- und Pferdebahnen etc. Ablauf dieser Frist geht die gesamte Strassenbahnanlage etc. unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über, doch ist die Stadt bereits nach 50 Jahren zur Erwerbung der Anlage gegen einen zu ermittelnden Preis berechtigt, lt. § 23 der Statuten. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000, wovon 400 Stück, welche von der Stadt Remscheid übernommen wurden, auf Namen lauten. Anleihe: Zwecks Erweiterung der Strecken, der Speiseleitungen und der Station ist eine Anleihe von M. 450 000 in der G.-V. v. 30./11. 1898 beschlossen, davon sind M. 150 000 gegen Sicherheit von der Sparkasse zu 4 % u. M. 300 000 als einfaches Darlehen mit 4½ % ver. zinslich und Ende 1903 rückzahlbar genommen worden. Zur Deckung umfangreicher Ver. grösserungen beschloss die G.-V. v. 27./12. 1899 die Aufnahme einer neuen Anleihe von M. 550 000 zu 4½ % verzinsl., rückzahlbar am 31./12. 1903, wovon bis 31./12. 1902 M. 319 000 aufgenommen waren, sodass noch M. 231 000 abzuheben wären. 7 Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In den ersten 4 Mon. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst., vom Ubrigen 4 % Div., 10 % Tant. dem A.-R., Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Grundbesitz 83 872, Immobil. 185 956, Eisenbahn- anschluss 9852, Geleise 431 346, elektr. Streckenausrüstung 386 370, Masch. 433 600, Accumu- latoren 37 510, Wagen 179 800, Gas- u. Wasserinstallation 1560, Lichtanlage 1760, Geräte u. Werkzeuge 9460, Mobil. 1860, Reservestücke 3180. Zähler 3868, Vorräte u. Guth. 21 766, Betriebskassen 2118, Vorräte u. Guth. 36 537, Bankguth. 22 000. – Passiva: A.-K. 1 000 000, Hypoth. 150 000, Anleihe 619 000, R.-F. 15 864 (Rückl. 2971), Pens.-Kasse 8400 (Kückl. 1000), Tant. 3933, Div. 50 000, Versich.-Kto 3690, Vortrag 1530. Sa. M. 1 852 417. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Anleihe-Zs. 34 230, Abschreib. 74 328, Gewinn 59 435. Sa. M. 167 993. – Kredit: Betriebsüberschuss M. 167 993. Dividenden 1893–1902: 0, 0, 0, 3, 4, 5, 4, 4, 4, 5 %. Coup.-Verf.: 4 J. (K.) Vorstand: Vors. Komm.-Rat. Moritz Böker, Mor. Hasenclever, Walter Hentzen. Aufsichtsrat: (7–9) Vors. Komm.-Rat Rob. Böker, Stellv. Oberbürgermeister Nollau, Geh. Komm.-Rat Friederichs, Arnold Mannesmann, Carl Hessenbruch, Moritz Schmidt, Max Cleff. Rheinisch-Westfälische Bahngesellschaft in Berlin. Gegründet: 19./11. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Bau, Erwerb, Pachtung und Verpachtung, Betrieb u. Finanzierung von, sowie Beteilig. an Unternehm. auf dem gesamten Gebiete des Eisenbahn- u. Strassenbahnwesens, sowie von damit zus. hängenden Unternehm., namentl. von Kraftanlagen, welche im Anschluss an Bahnunternehm. ent- stehen, und Abgabe von elektr. Strom aus solchen Kraftanlagen auch an Dritte zu Be- leuchtungs- und anderen Zwecken. Das Geschäftsgebiet der Ges. umfasst Westdeutsch- land, insbes. die Rheinprovinz und Westfalen; in besond. Fällen kann die Ges. auf Be- schluss des A.-R. auch in anderen Gebieten Geschäfte machen. Die Ges. hat lt. G.-V.-B. vom 15. März 1899 das vordem von der Kommandit-Ges. Bonner Strassenbahn Havestadt, Contag & Co. geführte Unternehmen der Bonner Strassen- bahn erworben. Dieses Unternehmen beruht in der Hauptsache auf: 1) Dem Vertrage zwischen der genannten Kommandit-Ges. und der Stadt Bonn vom 22./23. Aug. 1890 betreffend den Bau und Betrieb a) der Pferdebahn Bonn-Poppelsdorf, b) der Dampfbahn Bonn-Mehlem. Die Dauer des Vertrages beträgt 40 Jahre, nach deren Ablauf die Stadt Bonn berechtigt ist, die von ihr genehmigten Pferdebahnlinien, sowie den innerhalb des städtischen Gebietes oder auf städtischem Gelände befindlichen Teil der Dampfbahn zum Taxwert zu erwerben. Die Stadt Bonn ist ausserdem be- rechtigt, schon nach Ablauf von 25 Jahren die Bahnanlage nebst Betriebsmaterial, Grund. stücken u. sämtl. Zubehör zu kaufen u. zwar für den 20fachen Betrag des Durchschnitts derjenigen Reingewinne, die während des 20.24. Betriebsjahres erzielt worden sind. 2) Dem Vertrage zwischen der genannten Ges. und den Gemeinden Godesberg Rüngsdorf, Lannesdorf betr. die Dampfbahn Bonn-Mehlem, dessen Giltigkeit am 22. 8. 1930 erlischt. Diese Gemeinden haben wie die Stadt Bonn die gleichen Rechte. 3) Dem Vertrage zwischen der Kommandit-Ges. und der Rheinprovinz vom 15, bezww. 21. Dez. 1892 betr. die Mitbenutzung der Köln-Mainzer Provinzialstrasse zum Zwecke der Anlage und des Betriebes einer schmalspurigen Strassenbahn von Bonn nach Mehlem. Die Dauer dieses Vertrages beträgt 45 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung an 86 rechnet. Nach Ablauf der Dauer ist die Provinz berechtigt, die Bahnanlage, sowie auch die zugehörigen Betriebsgebäude und Grundstücke und das bewegliche Material gan- oder teilweise gegen Vergütung des jeweiligen Taxwertes zu erwerben. 4) Dem Vertrage zwischen der genannten Kommandit- Ges. und der Gemeinde Kessenich vom 22. Okt. 1896 betr. die Pferdebahnlinien Bonn-Kessenich, dessen 60 Jahre beträgt. Nach Ablauf des Vertrages ist die Gemeinde berechtigt, die Bahn anlage und deren Ausrüstung, die Betriebsgebäude und Grundstücke zu erwerben. Das Pferdeb.-Unternehm. hat eine Betriebslänge von 7, 4km u. eine Baulänge v. 11.97 3 Die Grundstückfläche des Bahnhofes Coblenzerstr. beträgt 1380 qm, von denen 1022 qm be )au sind. Die Ausrüstung besteht aus 20 geschlossenen u. 22 offenen Pers.-Wagen u. 80 Pferden,