1544 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Dividenden 1899–1902: 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Walther Schenk. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Gg. Wehner, Rechtsanwalt Dr. B. Mühsam, Berlin; Paul vom Rath, Cöln; Baron Hans von Meding, Wulfsode; Baron Herm. von Hodenberg, Ribbesbüttel. Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin, NW. Luisenstrasse 35. Gegründet: 8./4. bezw. 22./5. 1897; eingetr. 11./6. 1897. Statutänd. 11./4. 1900. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. Zweck: Erricht. u. Erwerb, jede Art der Veräuss., Pacht. oder Verpacht. und des Betriebes von Einrichtungen und Anlagen für gewerbsmässige Lieferung und Verwendung von Elektricität. Die Ges. betreibt die Elektricitäts-Werke: 1) Bitterfeld mit Jessnitz und Raguhn, Betriebseröffnung 15./1. 1899, Konc. 75 Jahre; 2) Mittleres Breuschthal, Betriebseröffnung 1./7. 1899, Konc. 50 Jahre; 3) Unteres Breuschthal, Betriebseröffnung 1./8. 1899, Konc. 50 Jahre; 4) Brotterode, Betriebseröffnung 1./3. 1898, Konc. 50 Jahre; 5) Dahme, Betriebs. eröffnung 14./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 6) Deidesheim, Betriebseröffnung April 1896, Konc. 40 Jahre; 7) Liebenwerda, Betriebseröffnung 15./2. 1898, Konc. 50 Jahre; 8) An der Lungwitz zu Oberlungwitz, 9) Oppenheim, Betriebseröffnung 1./12. 1898, Konc. 30 Jahre; 10) Plauen i. V. (Pachtung, gekündigt auf 31./12. 1903), 11) Pleschen, Betriebseröffnung 1./1. 1899, Kone. 50 Jahre; 12) Ruhla, Betriebseröffnung 16./11. 1897, Konc. 50 Jahre; 13) Schmalkalden, Betriebseröffnung 1./7. 1897, Konc. 50 Jahre; 14) Tempelhof (Anhalter u. Potsdamer Bahn- hof), Betriebseröffnung 14./8. 1892, Konc. 20 Jahre; 15) Trebbin (Kreis Teltow), Betriebs- eröffnung 1./12. 1897, Konc. 50 Jahre; 16) Zehlendorf, Betriebseröffnung 1./12. 1896; 17) Neuburg a. Donau, Betriebseröffnung 2./4. 1900, Konc. 50 Jahre: 18) Göttingen (Pachtung), Betriebseröffnung 15./7. 1900, Konc. 20 Jahre: 19) Elsterwerda, Betriebs- eröffnung 1./10. 1900, Konc. 50 Jahre; 20) Schön-Ellguth b. Breslau, Betriebseröffnung 1./12. 1900; 21) Heiligenstadt (Pachtung), Betriebseröffnung 20./2. 1901; 22) Freiberg i. S. (Pachtung), Betriebseröffnung 18./2. 1901; 23) Osnabrück (Pachtung), Betriebseröffnung 1./9. 1901; 24) Neusalz a. O., Betriebseröffnung 1./3. 1901; 25) Querfurt (Pachtung), Betriebs- eröffnung 1./12. 1901; 26) Osterwieck a. H. (Pachtung), Betriebseröffnung 1./2. 1902; 27) Jägerndorf (Pachtung), Betriebseröffnung Anfang 1903; 28) Rathenow (Pachtung, Betriebs- eröffnung im Herbst 1903. Die Übernahme seitens der Städte etc. kann in den meisten Fällen auch früher stattfinden. Die vorbezeichneten Betriebe Nr. 4–7 u. 9–16 hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrages mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29./6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher bis 31./12. 1907 dauert und sich, mangels Kündigung ein Jahr vor Ablauf, immer um weitere 5 Jahre verlängert. Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektr.-Ges. übernommenen Konc. (Verträge mit Wege- eigentümern) u. sonstigen Berechtigungen wird eine besondere Abfindung nicht gewährt. 2) Die Allg. Elektricitäts-Ges. gewährleistet vom Tage der Überlassung bis 31./12. 1904 für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindlichen Werke ein Er- trägnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten und der erforder- lichen Abschreib. und Rücklagen. 3) Für jedes der Werke 2, 3, 8, 17 u. 20 gewährleistet die Allg. Elektricitäts-Ges. das gleiche Erträgnis von je 5 % für die ersten fünf Betriebsjahre. 4) Die Elektricitäts-Lieferungs-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektricitäts-Ges. den Bau und die Lieferung aller erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmaterialien, letztere, soweit sie von der Allg. Elektricitäts-Ges. gewerblich hergestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu verwaltenden Betriebe zu über- tragen, wobei sich die Allg. Elektricitäts-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für diese Bauausführungen und sonstigen Lieferungen die Preise der meistbegünstigten Abnehmer zu stellen. 5) Die Allg. Elektricitäts-Ges. übernimmt die Centralverwaltung der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtliche Ausgaben der Centralstelle trägt und die Angestellten der Centralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektricitäts-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des Grundkapitals übersteigenden Reingewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Allg. Elektricitäts-Ges. als Honorar für seine Beteiligung an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektricitäts-Ges. im Vorstande der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. thätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer. Die Stromabgabe aller Elektricitätswerke betrug 1898–1902: 17625 358, 2 349 853, 3 349 293, 4 199 181, 5 657 761 Kilowattstunden; 1902: 8042 Abnehmer mit 1913 Bogen- lampen, 128 676 Glühlampen, 3215 Motore mit 4679 Kilowatt. Die Ges. besass Ende 1902 die Aktien bezw. Stammanteile folg. Gesellschaßt9 M. 2 000 000 Magdeburger Elektricitätswerk (Div. 1898–1902: 5½, 6½, 8, 7, 8 %); e Elektricitätswerk Eisenach (Div. 1898–1902: 6½, 8, 8, 9, 7½ %); M. 34 000 Traben-Trarbacher-Beleucht.-Ges. (Div. 1898–1902: 6, 6, 7, 7, 7 %); M. 12 720 (fl. 7500) Aktien des Hermannstädter Elektricitäts-Werkes (Div. 1898–1902: 5, 5, 6, 6, 6 % M. 150 000 Elektr.- u. Wasserwerk Oranienburg G. m. b. H. (Div. 1901–1902: 4½, 5 %: