Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1571 Kurs Ende 1902: 100 %. Eingeführt Nov. 1902; erster Kurs 11./11. 1902: 100 %. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden: 189798–1900/1901: 5, 5, 5, 4 %; 1901 II. Halbj.: 4 % P. r. t. (6 Mon.); 1902: 3 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Ing. Fritz Jordan. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Landesbank-Dir. Carl Arnold. Homburg v. d. H.; Ed. Oppenheim, Dir. Wilh. Vogelsang, Frankf. a. M. Zahlstellen: Homburg v. d. H.: Gesellschaftskasse, Landgräfl. Hess. Kkonz. Landesbank; Frank- furt a. M.: von Erlanger & Söhne; Darmstadt u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind. Oberstein-Idarer Elektricitäts-Aktien-Gesellschaft, Sitz in Idar, Niederlassung in Göttenbach bei Idar. Gegründet: 7./11. 1899. Sitz: Während der ersten 5 Geschäftsjahre Idar, während der darauf folgenden 5 Jahre Oberstein und dann alle 5 Jahre beide Städte abwechselnd. Gründer S. Jahrg. 1899/1900. Letzte Statutänd. v. 20./3. 1902. Zweck: Erwerb und Betrieb von elektrischen Anlagen. Die Ges. hat eine elektrische Licht- und Kraftstation errichtet und eine elektrische Bahn zwischen Oberstein und Idar erbaut. Mit der Schuckert-Ges. in Nürnberg ist Ende Juli 1901 ein Vertrag geschlossen worden. Kapital: M. 450 000 in 450 Aktien (Nr. 1–450) à M. 1000. Anleihe: M. 91 000 (am 31./12. 1902) in 5 % Schuldverschreib. Zs. 2./1. u. 1./7. Geschäftsjahr: Kalenderjahr; das I. Geschäftsjahr endete am 31. Dez. 1900. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbjahr in Idar oder Oberstein. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., v. verbleib. Betrage 5 % Tant. an A.-R., alsdann bis 5 % Div., v. Übrigen 10 % an A.-R., Rest als Super-Div. (event. auch Dotier. v. Sonderrücklagen). Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Grundbesitz 18 475, Gebäude 206 599, Bahnanlage 190 219, Stromzuführung 46 438, Bahnbetriebsmittel 56 215, Kraftstation 94 042, Accumulat. 13 036, Kraft- u. Lichtverteil.-Anlagen 124 682, Werkzeuge 2546, Werkstätte 721, Zähler 12 119, Hausanschlüsse 19 124, Mobil. 2496, Bekleidung 908, Kassa 265, Versich. 4200, Material. 236, Betriebsmaterialinventar 1352, Debit. 9911, Verlust 91 135. Passiva: A.-K. 450 000, Schuld- verschreib. 91 000, Kredit. 353 720. Sa. M. 894 720. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben, Reparat. etc. 23 665, Handl.-Unk. 297, Gehälter, Löhne 25 846, Steuern, Sporteln 495, Zs. 21 041, Abschreib. 32 173. Kredit: Einnahmen: Bahn 45 180, Licht 6790, Kraft 8505; Zählermiete 998, Zs. 108, Verlust 45 935. Sa. M. 107 517. Dividenden 1900–1902: 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: Arthur Purper, Idar; Dr. med. W. Richter, Oberstein. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Wilh. Veeck, Gust. Hahn, Vikt. Purper, Idar; Ernst Schleich, Gust. Vogt, Rechtsanw. Dr. Dahlem, Oberstein:; Freih. von Hammerstein-Loxten, Abentheuer. Deutsch Atlantische Telegraphen-Gesellschaft in Köln. Gegründet: 21./2. 1899, handelsger. eingetr. 25./5. 1899. Letzte Statutänd. v. 30. 1. 1900 u. 30./6. 1902. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. – Das Statut der Ges., sowie jede Anderung desselben unterliegt der Genehmigung des Reichspostamts, dessen Staatsekretär be- rechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme ab- zuordnen. Derselbe ist rechtzeitig zu allen Sitzungen einzuladen; Verträge mit anderen Regierungen oder Telegraphen-Unternehmungen sind vor Abschluss dem Reichspostamt „zur Genehmigung vorzulegen. – Die Ges. unterhält eine Anzahl Agenturen. Zweck: Erwerbung von Koncessionen jeglicher Art für telegraphische und telephonische Verbindungen, sowie die Herstellung, die Unterhaltung und der Betrieb solcher Ver- bindungen; ferner die Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostamte; die Errichtung von Unternehmungen und die Beteiligung an Unternehmungen für die Herstellung von elektrischen Kabeln, namentlich von See- kabeln, und für die Übernahme von Legungs- und Reparatur-Arbeiten für solche Kabel. Die Aufgabe, welche sich die Ges. zunächst gestellt hat, ist die Einrichtung einer unabhängigen Telegraphenverbindung zwischen Deutschland und den Ver. Staaten von Nordamerika durch Herstellung eines Kabels von Borkum über die Azoren nach New York. Die Grundlagen hierfür bilden folgende Koncessionen und Verträge. Die Koncession für ein Kabel zwischen Deutschland, den Azoren und Nordamerika, erteilt unterm 28. Mai 1899 seitens des Deutschen Reiches an die Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. in Mülheim a. Rh. und mit Genehmigung der Regierung übertragen seitens der letzteren an die Ges. durch Vertrag vom 24. Okt. 1899. Durch diese Koncession wurde die Genehmigung zur Anlandung des erwähnten Kabels auf deutschem Gebiete bis zum Ablauf des 40, Jahres nach Beginn des Kabelbetriebes erteilt. In dem zugehörigen Kabelbetriebsvertrag (v. 29./5., 8./6. u. 24./10. 1899), welcher an die Ges. seitens der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. ebenfalls übertragen ist, ist fest- gesetzt, dass das Reichspostamt den Betrieb des Kabels an dessen deutschem Endpunkt über- himmt, während für den Betrieb auf den Azoren und der nordamerikanischen Seite ein- schliesslich der Einrichtung und Unterhaltung der Bedienungsstelle die Unternehmerin Sorge zu tragen hat. 92