1574 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes durch Vertrag v. 31./5. 1902 übertragen worden. In diesem Vertrage haben sich die Nordd. Seekabelwerke zur Herstellung und Legung der beiden Kabelstrecken innerhalb der vorgesehenen Fristen verpflichtet. Die Kosten für die betriebsmässige Lieferung und Verlegung einschl. der Lotungen, belaufen sich nach dem festgesetzten Lieferungsprogramm auf M. 20 084 000. Das neue Kabel wird mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Nach Durchführung der vor- stehenden Vereinbarungen wird die Grundlage der Geschäftsthätigkeit der Ges. eine wesentlich verbesserte sein. Nach Herstellung des 2. Kabels ist eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland und Amerika nicht mehr zu befürchten. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels z wischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Die Verwirklichung dieses Gedankens wurde als eine gemeinschaftl. Aufgabe der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Ges. angesehen und es wurde zu diesem Zwecke in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabelwerke Aktien- gesellschaft“ am 29. Mai 1899 eine Ges. mit dem Sitz in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land-u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land-und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.- G. M. 6 000 000. wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 (Buchwert M. 3 036 747) übernommen hat. Die Nordd. See- kabelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen (Div. 1901 u. 1902: 0, 0 %). Durch Zuwendung des Auftrages für Herstellung des 2. Deutsch-Atlant. Kabels (S. oben) ist der Ges. für einige Jahre ein voller Betrieb gesichert, u. war ihr neben dem vorhand. Kabeldampfer „von Podbielski“ Beschaffung eines zweiten solchen (D. „Stephan“) ermöglicht, dessen Besitz sie in den Stand setzt, grössere Kabellegungen zu übernehmen. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien D u. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie F u. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den bisherigen Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt und vorerst mit 25 % eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit zur Zeit M. 24 000 000, wovon M. 21 000 000 eingezahlt. Von den Aktien Ser. G& stehen der Eastern Telegraph Comp. u. der Brazilian Submarine Telegraph Comp., jetzt Western Telegraph Comp. genannt, auf deren Ver- langen bei dem Übergang des Kabels oder der Aktien der Deutschen See-Telegraphen- Ges. an die Deutsch-Atlant. Telegr.-Ges. je nom. M. 1 424 000 zum Bezuge al pari zur Verf. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von ? der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen zur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000, lautend auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und durch In- dossament übertragbar. Genannter Bankverein ist den Gläubigern aus den Oblig. aber nicht verpflichtet. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1906 in längstens 40 Jahren durch jährl. Ausl. von M. 210 470 zuzügl. ersp. Zs. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1.; ab 1./7. 1912 ver- stärkte Tilg. oder gänzliche Kündigung mit 6 Monate Frist vorbehalten. Die Ges. haftet für die Anleihe mit ihrem ganzen Vermögen. Behufs Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes der Anleihe ist mit dem Reichspostamte vereinbart worden, dass dasselbe von den der Ges. zu leistenden festen Vergütungen von M. 750 000 bezw. M. 1 710 000 (s. oben) 1904 einen Teilbetrag von M. 400 000 und in den folg. 40 Jahren alljährl. einen Teilbetrag von M. 1 010 470 an einen Treuhänder zahlt. Das Amt eines solchen hat die Kgl. Gen.-Dir. der- Seehandlungs-Societät in Berlin übernommen. Bis zum Eintritt der Zahlungspflicht des Reichspostamtes sind für die Sicherung des Zs.-Dienstes der Anleihe — die Amort. beginnt erst 1906 – seitens der Ges. Staatspapiere zum Kurswerte von M. 1 760 000 beim Treuhänder hinterlegt worden. Die Sicherheit der Anleihe darf danach eine erstklassige genannt werden. Zahlst. wie bei Div. Verj. der Coup. nach gesetzl. Bestimm., der es 10 J. (K.). Kurs Ende 1902: 101 %. Zugelassen M. 20 000 000, davon zur Zeichn. aufgeleg 16./7. 1902. M. 11 000 000 (M. 9 000 000 waren bereits fest begeben) zu 100.50 % ½ Schlussscheinstempel. Erster Kurs 26./7. 1902: 102 %. Notiert in Berlin, Frankf. a. M. u. Cöln (an letzteren beiden Plätzen zugelassen im Aug. 1902). 3 Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St.